Entgeltfortzahlungen
und Ausgleichsverfahren

Entgeltfortzahlung: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen

Werden Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen arbeitsunfähig krank, müssen Sie als Arbeitgeber zunächst das Entgelt weiterzahlen. Auch bei Mutterschutz oder Elternzeit erhalten Beschäftigte eine Entgeltfortzahlung. Mit den Umlageverfahren U1 und U2 zur Entgeltfortzahlung wird dafür gesorgt, dass die finanziellen Belastungen Ihres Unternehmens durch Krankheit oder durch Mutterschaftszeiten abgefedert werden. In welcher Höhe und wann Sie das Entgelt fortzahlen müssen, erfahren Sie hier.

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  • Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten, wenn eine Mitarbeiterin Ihnen mitteilt, dass sie schwanger ist?
  • Welche Schutzfristen gelten für werdende Mütter und wie ist die Zahlung von Mutterschaftsgeld geregelt?
  • Wie sind Ihre Beschäftigten während der Elternzeit versichert und welche Auswirkungen hat Teilzeitarbeit?
  • Welche Möglichkeiten haben Sie, Mitarbeitende in dieser besonderen Zeit an Ihr Unternehmen zu binden?

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Eine schwangere Frau im Büro bei einer Teambesprechung

Entgeltfortzahlung, Krankengeld und Ausgleichsverfahren im Überblick

Entgeltfortzahlung

Dauer & Höhe der Entgeltfortzahlung

Was ist eine Entgeltfortzahlung? Wer hat Anspruch darauf und für wie lange? 

Entgeltfortzahlungsversicherung

Was beinhaltet die Entgeltfortzahlungsversicherung für Arbeitgeber und wie wird das Verfahren geregelt? 

Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL)

Die EEL beschreibt das digitale Meldeverfahren rund um Entgeltersatzleistungen. Was ist hierbei zu beachten? 

Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld und wie wird es berechnet? Wie melden Sie als Arbeitgeber Kurzarbeit an? 

Arbeitsunfähigkeit

Definition & Arbeitnehmerpflichten

Wie wird Arbeitsunfähigkeit definiert? Welche Pflichten haben Arbeitnehmende und welche Nachweise müssen erbracht werden? 

Arbeitsunfall

Was ist ein Arbeitsunfall, was ein Wegeunfall? Was ist zu tun bei einem Arbeitsunfall mit anschließender Arbeitsunfähigkeit? 

Arztbesuche während der Arbeitszeit

Dürfen Arbeitnehmende während der regulären Arbeitszeit zum Arzt? Wann erhalten sie in solchen Fällen eine Entgeltfortzahlung? 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst die Krankmeldung in Papierform ab. Wir erklären Ihnen, was Sie hierbei beachten müssen. 

Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Dürfen Arbeitnehmende trotz Krankschreibung auf Arbeit gehen und ihre Krankschreibung vorzeitig beenden? 

Krankengeld

Anspruch & Höhe

In welchen Fällen besteht Anspruch auf Krankengeld und wie hoch ist dieses? 

Kindenkrankengeld

Wann haben Arbeitnehmende Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes? In welcher Höhe wird dieses gezahlt? 

Umlageverfahren

Ausgleichsverfahren

Was ist das Ausgleichsverfahren und wer ist für den Ausgleich zuständig? 

U1: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Durch das Umlageverfahren U1 erhalten Kleinunternehmen ihre Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Was gibt es dabei zu beachten? 

U2: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Über das U2-Verfahren erhalten Unternehmen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet. Was beinhaltet das Verfahren und wer hat Erstattungsanspruch? 

Umlage- und Erstattungssätze

Wie hoch sind die Erstattungs- und Umlagesätze? Wie wird ein Erstattungssatz gewählt? 

Insolvenzgeldumlage

Wie hoch ist die Insolvenzgeldumlage und wie wird sie berechnet? Welches Entgelt ist umlagepflichtig? 

Wichtige Tools & Formulare für Arbeitgeber

Geschäftsmann sitzt mit Handy auf dem Schreibtisch

Für Firmenkunden: Kostenlose Telefonberatung

Häufige Fragen zur Entgeltfortzahlung

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn dieser wegen Arbeitsunfähigkeit

  • infolge Krankheit, 
  • wegen nicht rechtswidriger Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, 
  • wegen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zulasten eines Sozialleistungsträgers

unverschuldet der Arbeit fernbleibt. (EFZG)

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Er besteht für jede Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Besteht wegen derselben Krankheit wiederholt Arbeitsunfähigkeit, ist der Anspruch auf insgesamt sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten begrenzt.

Ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch besteht dann, wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Erkrankung mehr als sechs Monate liegen oder zwölf Monate seit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vergangen sind.

Das Entgelt ist in der Höhe fortzuzahlen, die der maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. In der Vergangenheit geleistete Überstunden bleiben bei der Entgeltfortzahlung unberücksichtigt.  

Tipp: Nutzen Sie den Fristenrechner um alle wichtigen Fristen zur Entgeltfortzahlung im Blick zu behalten.

Wenn Beschäftigte in Kurzarbeit krank werden, ist folgendes zu beachten: Tritt die Arbeitsunfähigkeit zu Beginn oder während der Kurzarbeit ein, übernimmt die Agentur für Arbeit die Entgeltfortzahlung – in Form des Kurzarbeitergelds. Das gilt auch, wenn der Arbeitsausfall am selben Tag wie die Kurzarbeit beginnt. Waren Arbeitnehmer bereits vor Beginn der Kurzarbeit arbeitsunfähig, rechnen Sie das sogenannte Kurzarbeiter-Krankengeld nicht mit der Agentur für Arbeit ab, sondern direkt mit der zuständigen Krankenkasse. Hierfür steht Ihnen eine einheitliche Abrechnungsliste für Krankengeld bei Kurzarbeit zur Verfügung.

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