Eine Familie tobt im Garten, der Vater liegt auf dem Rücken und hält seine Tochter hoch
eCare

eCare: Vorteile für Schwangere und Eltern

Lesedauer unter 8 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Theresa Schneeberger (Barmer)
  • Bérengère Codjo

Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre ihres Kindes sind für Eltern eine aufregende Zeit. Die Kleinen entwickeln sich rasant und machen fast täglich Fortschritte. Viele Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen stehen an. Wir verraten Ihnen, wie die eCare, als elektronische Patientenakte der Barmer, bei der Organisation hilfreich sein kann.

Digitale Dokumente und Tipps für Schwangere 

Während der Schwangerschaft unterstützt Sie die eCare sowohl bei der Dokumentation Ihrer Untersuchungen als auch bei Vorbereitungen auf die Geburt. 

Der Mutterpass ist das Dokument, das Sie als werdende Mutter durch die Schwangerschaft begleitet. Es enthält die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen und medizinische Infos zum Verlauf der Schwangerschaft. Diese Informationen sind wichtig für eine gute medizinische Betreuung während der Schwangerschaft und bei der Geburt.

Digitaler Mutterpass: In der eCare können Sie einen elektronischen Mutterpass anlegen und führen. Er gleicht dem gedruckten Untersuchungsheft aus Papier. Vorteil des digitalen Exemplars: Sie können per App jederzeit darauf zugreifen, haben also das Dokument bei Besuchen in der Praxis jederzeit schnell verfügbar. Und alle Infos übersichtlich und gut lesbar vorliegen. Die Nutzung des digitalen Mutterpasses ist selbstverständlich freiwillig, so wie die elektronische Patientenakte überhaupt.

Schwangerschafts-Begleiter: Passend zum Mutterpass finden Sie als werdende Eltern in der eCare einen Schwangerschafts-Begleiter. Dieser unterstützt Sie mit einer Checkliste zu allen organisatorischen Aufgaben, die es in der Schwangerschaft zu erledigen gibt. Sie hilft, sich auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby bestens vorzubereiten. Ein Glossar in dem Begleiter hilft Ihnen, die Fremdwörter aus dem Mutterpass zu verstehen. 

Ihren digitalen Mutterpass können Sie mit dem Schwangerschafts-Begleiter verknüpfen. So erhalten Sie, basierend auf den Pass-Daten,  auf Sie zugeschnittene Angebote und Infos zur Vorsorge. Zudem erhalten Sie praktische Tipps zu Ernährung, Sport oder Entspannungsübungen in der Schwangerschaft angezeigt. Und zwar jeweils zum passenden Zeitraum.

Die Verbindung zwischen digitalem Mutterpass und Schwangerschafts-Begleiter können Sie jederzeit trennen. Sie behalten also die volle Kontrolle über Ihre Daten rund um die Schwangerschaft.

Den digitalen Mutterpass können Sie von Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen erstellen lassen. Mit jeder Vorsorgeuntersuchung kommen weitere Einträge hinzu. Damit Sie das Fachteam der Praxis nicht vor jeder Untersuchung erneut für den Zugriff berechtigen müssen, können Sie es auch für die Dauer der Schwangerschaft oder bis auf Weiteres berechtigen. Mehr erfahren Sie in unserem Infoartikel zum Thema Berechtigungsmanagement.

Auch Ihre Hebamme kann Ihren Mutterpass einsehen und bearbeiten, sofern sie Zugriff auf die sogenannte Telematikinfrastruktur hat. Sie ist technische Voraussetzung dafür,  für den Zugriff auf elektronische Patientenakte, also de eCare. Aktuell ist die Anbindung von Hebammen an die Telematikinfrastruktur freiwillig. Damit Hebammen künftig auch bei Hausbesuchen auf die Daten zugreifen können, ist aktuell ein mobiles System in Arbeit.

Neben den technischen Voraussetzungen braucht Ihre Hebamme, genau wie die Gynäkologie-Praxis, auch Ihre Zustimmung. Die Berechtigung für den Zugriff auf Ihren Mutterpass können Sie in der eCare erteilen, indem Sie das Dokument für Ihre Hebamme freigeben.

Sollte Ihre Hebamme nicht die Möglichkeit haben, auf elektronische Patientenakten zuzugreifen, können Sie ihr den Mutterpass direkt auf Ihrem Handy zeigen oder den Mutterpass weiterhin als Papierdokument führen.

Eine eCare für Ihr Kind einrichten

Eine elektronische Patientenakte kann für Versicherte jeden Alters angelegt werden – auch für Kinder. Als Eltern führen Sie stellvertreten alle Schritte für Ihr Kind durch.

Sie können also in der eCare Ihres Kindes von Geburt an alle Gesundheitsdokumente sicher speichern und diese mit Ärztinnen und Ärzten teilen.

Besuchen Sie dafür eine Barmer-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie dort eine eCare für Ihr Kind anlegen. Bringen Sie dazu seine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und seinen Personalausweis oder Reisepass mit. 

Anschließend senden wir Ihnen die PIN zur elektronischen Gesundheitskarte Ihres Kindes zu. Diese PIN benötigen Sie später, um die Vertretung für die BARMER eCare Ihres Kindes einzurichten.

NFC (Near Field Communication) ist eine Technologie zur kontaktlosen Datenübertragung. Dass eine Gesundheitskarte NFC-fähig ist, erkennen Sie an dem NFC-Symbol, das neben dem Wort "Gesundheitskarte" auf der Kartenvorderseite aufgedruckt ist.

Wenn die Gesundheitskarte Ihres Kindes noch nicht NFC-fähig ist, können Sie eine neue Gesundheitskarte bestellen. Wir schicken Ihnen dann eine neue Gesundheitskarte zu. Alternativ können Sie uns auch anrufen unter 0800 333 1010

 

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die BARMER eCare Ihres Kindes ist angelegt
  • Die Gesundheitskarte Ihres Kindes ist NFC-fähig
  • Die PIN zur Gesundheitskarte Ihres Kindes liegt Ihnen vor
  • Sie haben Ihre eigene BARMER eCare eingerichtet
  • Das Handy, worauf Ihre eCare-App installiert ist, ist NFC-fähig und die NFC-Funktion ist aktiviert

Haben Sie Ihre eigene BARMER eCare auf Ihrem Handy noch nicht angelegt? Hier erfahren Sie, wie Sie sich für die eCare registrieren

Mit Hilfe der Vertretungsfunktion können Sie die eCare Ihres Kindes in der App einsehen. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

  • Loggen Sie sich in der BARMER eCare mit Ihrem bevorzugtem Verfahren ein. Am Einfachsten geht es mit der BARMER-PIN
  • Auf der Anmeldeübersicht wählen Sie „Als Vertretung in einer anderen Akte“ aus

    Sehen Sie in der Übersicht diese Möglichkeit nicht? 
    o Unter „Freigaben“ wählen Sie „Vertretungen“ aus
    o Bei der Frage „Sie möchten sich als Vertretung anmelden?“ schieben Sie den Regler nach rechts
    o Loggen Sie sich aus
    o Wenn Sie sich in der eCare-App wieder anmelden, haben Sie dann die Wahl zwischen der Anmeldung in Ihrer eigenen Akte oder in der Akte eines Angehörigen

 

  • Tippen Sie auf „Vertretung für mich oder Andere“. Halten Sie die Gesundheitskarte Ihres Kindes und die dazugehörige PIN parat und folgen Sie den Anweisungen.
  • Tippen Sie auf „Vertretung hinzufügen“ und tragen Sie Ihre Daten ein, um sich als Vertretung zu hinterlegen
  • Verlassen Sie den Bereich über den Pfeil oben links
  • Auf der Seite „Anmeldung als Vertretung“ tippen Sie auf die Akte Ihres Kindes, um diese zu öffnen

 

Sie können nun Dokumente in der Akte Ihres Kindes einstellen und lesen, sowie Berechtigungen verwalten.

  • Loggen Sie sich in der BARMER eCare mit Ihrem bevorzugtem Verfahren ein. Am Einfachsten geht es mit der BARMER-PIN
  • Auf der Anmeldeübersicht wählen Sie „Als Vertretung in einer anderen Akte“ aus

    Sehen Sie in der Übersicht diese Möglichkeit nicht? 

    o Unter „Freigaben“ wählen Sie „Vertretungen“ aus
    o Bei der Frage „Sie möchten sich als Vertretung anmelden?“ schieben Sie den Regler nach rechts
    o Loggen Sie sich aus
    o Wenn Sie sich in der eCare-App wieder anmelden, haben Sie dann die Wahl zwischen der Anmeldung in Ihrer eigenen Akte oder in der Akte eines Angehörigen

     
  • Auf der Seite „Anmeldung als Vertretung“ tippen Sie auf die Akte Ihres Kindes, um diese zu öffnen. Darin verwalten Sie seine Dokumente und Berechtigungen.

Sie können Dokumente ablegen, löschen und medizinischen Einrichtungen Zugriff darauf geben. Die Nutzung der Zusatzfunktionen wie Impfstatus oder Mediplaner ist als Vertretung nicht möglich.

Ist Ihr Kind 15 Jahre alt, darf es seine BARMER eCare auch selbst anlegen.

Das digitale Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)

Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie ein Kinderuntersuchungsheft. Darin hält die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt fortan die Ergebnisse zu allen Früherkennungsuntersuchungen fest und dokumentiert die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes. Mit der eCare können Sie dieses Heft nun digital führen und alle Untersuchungsergebnisse dort abspeichern lassen.

Das Kinderuntersuchungsheft kann eine Ärztin oder ein Arzt anlegen. Da Ihr Kind nach der Geburt zunächst noch keine eCare hat, empfehlen wir Ihnen, das Heft vorerst in der eigenen eCare abspeichern zu lassen. Wenn Sie in einer Klinik entbinden, berechtigen Sie diese am besten schon kurz vor dem Geburtstermin für das Einstellen der Dokumente, sodass Sie sich nach der Geburt nicht mehr darum zu kümmern brauchen. Über die Vertretungsfunktion können Sie Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner Zugriff auf Ihre eCare geben, sodass Sie das Heft beide jederzeit einsehen können.

Neue Einträge können dort erfolgen, wo Ihr Kind zur Vorsorgeuntersuchung geht, also in der Geburtsklinik, einer Kinderarztpraxis oder zur Hebamme . Erteilen Sie dazu der jeweiligen Einrichtung die Berechtigung für den Zugriff auf die eCare, in der das Kinderuntersuchungsheft gespeichert ist.

Sie selbst können auch sogenannte Elternnotizen ins Kinderuntersuchungsheft eintragen.

Das Team der Kinderarztpraxis kann die Einträge aus den Untersuchungen aus dem gelben UHeft in Papierform in das digitale Heft übertragen. Aus praktischen Gründen empfehlen wir, nur ein Heft zu führen – entweder das gelbe Papierheft oder das digitale Heft.
Aus dem gelben Kinderuntersuchungsheft kennen Sie vielleicht die Teilnahmekarte. Damit können Sie Einrichtungen gegenüber nachweisen, dass Ihr Kind bei den Untersuchungen war. Eine solche Teilnahmekarte gibt es auch im der digitalen Heftversion. Allerdings können Sie diese vorerst nur direkt auf dem Gerät vorzeigen.

Impfungen im digitalen Impfpass dokumentieren

In den ersten Lebensjahren stehen für Kinder viele Impfungen an. Statt eines gelben Impfpasses aus Papier können Sie für sie einen digitalen Impfpass in der eCare anlegen lassen. Der digitale Impfpass kann, nicht mehr verloren gehen und begleitet Ihr Kind das ganze Leben lang.

Achtung: Bei der Einreise in bestimmte Länder muss Ihr Kind einen Impfnachweis erbringen. Leider ist der digitale Impfpass in der elektronischen Patientenakte noch nicht international anerkannt. Wenn Sie gerne reisen, empfehlen wir Ihnen deshalb, vorerst noch einen Impfausweis aus Papier zu führen.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Infoartikel zum Impfpass.

Was bietet die elektronische Patientenakte in Zukunft?

Wenn Sie die Funktionen ausprobieren, werden Sie merken, dass noch nicht alles perfekt ist. Die elektronische Patientenakte steht nämlich erst am Anfang. Die Standards werden ständig weiterentwickelt und es kommen jährlich neue Funktionen hinzu. Die Rückmeldungen von Patientinnen, Patienten, Praxen und Kliniken bringen wertvolle Erkenntnisse für Verbesserungen. So sollen digitale Gesundheitsdokumente nach und nach ganz selbstverständlich werden. 

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