Richtig krankmelden
mit der digitalen eAU

So funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Jahrzehnte gehörte der gelbe Schein zum Berufsleben dazu. Jetzt übermitteln die Arztpraxen Ihre Krankschreibung direkt und digital an uns.

Die Vorteile der digitalen AU-Bescheinigung auf einen Blick

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital erhalten und den "gelben Schein" einsparen
  • Alle wichtigen Infos zur Dauer der Krankschreibung sicher und schnell an die Barmer senden
  • AU-Bescheinigung in der Barmer-App transparent einsehen und wissen, was die Arztpraxis übermittelt hat
Ärztin am Rechner und Smartphone

So kommt die AU-Bescheinigung zu Ihrem Arbeitgeber

  • Wenn Sie krank sind und deswegen nicht arbeiten können, reicht es aus, wenn Sie Ihren Arbeitgeber informieren
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann Ihr Arbeitgeber einfach digital bei der Barmer abrufen
  • Durch die elektronische Übermittlung müssen Sie keine Krankmeldung mehr bei Ihrer Firma abgeben
Eine Frau sitzt am Schreibtisch, telefoniert und schreibt etwas mit.

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verhindern Sie eine verspätete Meldung für das Krankengeld. Denn Ihre AU-Zeiten werden automatisch von den Arztpraxen an die Barmer übertragen.

Krankengeld: Berechnung und Auszahlung einfach und verständlich erklärt

Die wichtigsten Aspekte rund ums Krankengeld haben wir in unserem Animationsvideo für Sie zusammengefasst. Es erklärt anschaulich, wie lange Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt oder was es beim Beantragen und beim Anspruch zu beachten gilt. Außerdem erfahren Sie, mit welchen Services die Barmer Sie als Krankenkasse beim Thema Krankengeld und dem Antrag darauf unterstützt. Ein Audiotranskript des Sprechertextes unseres Erklärvideos gibt es zum Download als PDF.

Die häufigsten Fragen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, ist Ihre Krankschreibung, die der Barmer in digitaler Form direkt und sicher von Ihrer Vertragsarztpraxis übermittelt wird. Das digitale Verfahren zum Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit gilt für alle Vertragsarztpraxen (früher auch Kassenärztinnen und Kassenärzte genannt) sowie Arbeitgeber in Deutschland.
Bei Arbeitsunfällen oder Krankenhausentlassungen dürfen Krankschreibungen in Ausnahmen auch von Krankenhäusern ausgestellt werden. Für die Auszahlung von Krankengeld sollten Sie jedoch eine Liegebescheinigung in Papierform einreichen. Die nächste Krankengeldzahlung erfolgt sonst mit Übermittlung Ihrer neuen Kranschreibung nach Beendigung Ihres Aufenthaltes.
Nein, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich nicht mehr in Papierform notwendig. Die digitale Krankmeldung genügt vollkommen. Sollten Sie dennoch drei Ausfertigungen Ihrer Krankschreibung von Ihrer Praxis erhalten haben, reichen Sie die Kopie für die Krankenkasse bitte bei uns ein. Dies können Sie zum Beispiel ganz einfach über die Barmer-App erledigen. 
Sobald Sie von Ihrer Praxis krankgeschrieben wurden, informieren Sie Ihre Firma über das Vorliegen Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Diese fragt Ihre AU-Zeit digital bei uns an und erhält einen Datensatz mit Ihren AU-Zeiten unverzüglich zurück. 

Da Sie keinen Papiernachweis für Ihre Firma mehr erhalten, können Sie grundsätzlich auch nichts mehr einreichen. Verweisen Sie Ihre Firma auf die verpflichtende Nutzung der digitalen Krankschreibung. Sollte Ihr Lohnbüro nähere Informationen zum Verfahren benötigen, findet es diese auf unserer Firmenwebsite zum Thema eAU.

Kam es zu einem Übermittlungsfehler im Verfahren und das Personalbüro benötigt daher ausnahmsweise einen Papiernachweis, ist dies in Ordnung. Senden Sie Ihrer Firma in diesem Zusammenhang einfach eine Kopie des oberen Teils Ihrer Ausfertigung oder erbitten Sie einen „Durchschlag für den Arbeitgeber“ in Ihrer behandelnden Praxis.

Seit dem 01.01.2024 nehmen auch die Agenturen für Arbeit am eAU-Verfahren teil und können wie Arbeitgeber die Daten bei uns digital anfragen.

Anders ist es bei beim Bezug von Bürgergeld: Während eine eAU auch für sie ausgestellt und an uns übermittelt werden kann, können die Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) die Daten noch nicht bei den Kassen anfragen. Dies ist erst für einen späteren Zeitpunkt geplant.

Lediglich den Zeitraum Ihrer Krankschreibung oder der Krankenhausbehandlung und ggf. den Hinweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Diagnosen oder die behandelnde Arztpraxis werden selbstverständlich nicht übermittelt. 

Gut zu wissen: Barmer-Versicherte können übrigens alle Daten zur Arbeitsunfähigkeit über die Barmer-App einsehen.

  • Die Daten werden durch die Praxissoftware gespeichert und der Versand Ihrer Barmer Krankmeldung erfolgt, sobald dies wieder möglich ist.
  • Bei einer länger andauernden Störung kann die Vertragspraxis Ihnen einen zusätzlichen Ausdruck aushändigen. Bitte übermitteln Sie uns diesen zum Beispiel über die Barmer-App.
  • Die Ausfertigung für den Arbeitgeber lassen Sie bitte diesem zukommen.
Selbstverständlich ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten auf dem gesamten Weg der Übertragung gegeben. Gewährleistet wird dies die sichere Übermittlung Ihrer Online-Krankschreibung von der Arztpraxis über das Netz der Kassenärztlichen Vereinigung bis hin zur Barmer. Die Barmer und alle teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte achten auf die größtmögliche digitale Sicherheit Ihrer persönlichen Daten bei der Übermittlung ihrer elektronischen Krankmeldung.

Volle Transparenz über Ihr Krankengeld in Meine Barmer

  • Einfach sehen, ob die digitale Krankschreibung eingegangen ist
  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand Ihres Krankengeldes verfolgen
  • Wissen wann und wieviel Krankengeld ausgezahlt wurde 

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