Die Pflegeversicherung soll reformiert werden. Auch wenn derzeit über mögliche Änderungen diskutiert wird: Für Sie ändert sich aktuell nichts. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten die bisherigen Leistungen und Regelungen der Pflegeversicherung unverändert.
Nein. Derzeit müssen Sie nichts tun. Sollte es später Änderungen geben, informieren wir Sie rechtzeitig über mögliche Auswirkungen.
Hinweis: Planen Sie einen Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege für das Jahr 2027? Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Aktuell ist noch nicht geklärt, wie sich die geplanten gesetzlichen Änderungen auf die Leistungen auswirken. Sobald verlässliche Informationen vorliegen, bearbeiten wir die Anträge.
Sobald feststeht, welche Änderungen beschlossen werden und was diese für Sie bedeuten, informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen. Informationen zum laufenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums: