Informationsportal zum Mutterschutz für Selbstständige - BARMER schafft Klarheit über finanzielle Absicherung
- Nur etwa ein Viertel der selbstständig arbeitenden Mütter erhält Mutterschaftsleistungen, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Das neue Mutterschutz-Portal der BARMER soll diese Versorgungslücke verkleinern.
- Das Portal bündelt alle relevanten Informationen zum Mutterschutz für Selbstständige.
- BARMER-Vorstandsmitglied Schwering: „Viele Frauen kennen die Möglichkeiten zur Mutterschutz-Absicherung offenbar selbst dann nicht, wenn sie entsprechend versichert sind. Hier bedarf es mehr Informationen. Mit dem Informationsportal zum Mutterschutz für Selbstständige will die BARMER Wissenslücken schließen und Frauen unterstützen, dass sie rund um die Geburt bestmöglich abgesichert sind.“
Berlin, 28. Juli 2026 – Selbstständig erwerbstätige Frauen können sich freiwillig über die Krankenversicherung gegen einen Einkommensausfall während der Mutterschutzfrist absichern. Etwa die Hälfte dieser Frauen im gebärfähigen Alter ist entsprechend versichert. Allerdings nimmt etwa nur etwa ein Viertel der Gebärenden Mutterschaftsleistungen in Anspruch. Um diese Versorgungslücke zu verkleinern, bündelt die BARMER nun alle relevanten Informationen zum Mutterschutz für Selbstständige auf einem Informationsportal. „Viele Frauen kennen die Möglichkeiten zur Mutterschutz-Absicherung offenbar selbst dann nicht, wenn sie entsprechend versichert sind. Hier bedarf es mehr Informationen. Mit ihrem Mutterschutz-Portal will die BARMER Wissenslücken schließen und Frauen unterstützen, damit sie rund um die Geburt ihres Kindes bestmöglich abgesichert sind“, sagt Simone Schwering, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER.
Antworten auf alle relevanten Fragen auf einen Blick
Das Informationsportal kläre vor allem drei zentrale Fragen. Zunächst gehe es darum, inwieweit Selbstständige überhaupt Anspruch auf Mutterschutz haben. Des Weiteren werde erklärt, auf welchem Wege werdende Mütter Mutterschaftsgeld erhalten. Dies sei bei freiwillig gesetzlich Versicherten über einen Wahltarif Krankengeld möglich. Schließlich gehe es darum, wie Selbstständige Mutterschaftsgeld beantragen können, wie es berechnet wird und welche Fristen hier zu beachten sind. „Wer einen Wahltarif Krankengeld abschließt, hat unabhängig vom Tarif auch Anspruch auf Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld ab dem ersten Tag. Mit ihrer neuen Informationsseite möchte die BARMER selbstständig arbeitende Mütter umfassend informieren und unterstützen“, so BARMER-Vorstandsmitglied Schwering.
Hier geht es zum Informationsportal.