Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit Barmer eCare

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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Barmer eCare-App Android Version 2.2.0 (22.501.0 - Debug), die iOS Version 2.5.0 (83) sowie die eCare-PC-Anwendung Version 25.9.0 der Barmer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites, mobilen Anwendungen und PC-Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.2, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zwischen 06.09. und 09.09.2022 vorgenommenen Bewertung (BIK BITV App-Test) durch die Firma TWIN CUBES GmbH.

Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige grafische Bedienelemente verfügen über falsche oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
  • Einige informative Grafiken verfügen über keine Alternativtexte.
  • Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden.
  • Datentabellen, die für Kalender-Elemente verwendet wurden, sind nicht als solche mit entsprechenden Strukturelementen ausgezeichnet. Die Bedeutung der Spalten und Zeilen ist für Screenreadernutzer:innen nicht fassbar.
  • Beschriftungen von Formularfeldern sind teilweise nicht programmatisch den Feldern zugeordnet.
  • In einigen Fällen werden Inhalte nicht in der visuell sichtbaren Reihenfolge vom Screenreader ausgegeben.
  • Es wird nur eine Ausrichtung des Gerätes im Hochformat unterstützt.
  • Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.
  • Einige Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar und bedienbar.
  • In einigen Fällen sind wesentliche Inhalte und Funktionen aufgrund einer Tastaturfalle mit der Tastatur nicht erreichbar.
  • Die Tastatur-Fokusreihenfolge ist in einigen Fällen nicht schlüssig und nachvollziehbar. U.a. bekommen visuell versteckte Elemente den Tastaturfokus.
  • Bei einigen interaktiven Elementen, wie z.B. Buttons, ist der Tastaturfokus nicht deutlich hervorgehoben / erkennbar.
  • Karussells lassen sich nur durch die Streichgesten bewegen. Es besteht keine Möglichkeit ein Karussell-Element durch einfache Zeiger-Gesten wie Tippen, Doppeltippen oder Tippen-und-Halten zu ändern.
  • In einigen Fällen fehlen die Fehlermeldungen in Textform. Es werden nur die Feldbeschriftungen grafisch durch eine andere Farbe (Rot) hervorgehoben.
  • Nicht alle Komponenten sind so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind.
  • Es ist nicht möglich sowohl die Position des Fokus als auch die Markierung des Texts mit Hilfe des Screenreaders innerhalb eines Formularfelds zu ändern.
  • Die Systemeinstellung „Dunkles Design“ wird von der App nicht unterstützt.
     

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.10.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.2, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zwischen 09.09. und 04.10.2022 vorgenommenen Bewertung (BIK BITV App-Test) durch die Firma TWIN CUBES GmbH.

Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige grafische Bedienelemente verfügen über falsche oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
  • Einige informative Grafiken verfügen über keine Alternativtexte.
  • Einige Schmuckgrafiken sind nicht als solche ausgezeichnet. Sie werden vom Screenreader ausgegeben, obwohl sie keine oder nicht aussagekräftige Alternativtexte haben.
  • Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden.
  • Beschriftungen von Formularfeldern sind teilweise nicht programmatisch den Feldern zugeordnet.
  • In einigen Fällen, z.B. bei Karussells, werden Inhalte nicht in der visuell sichtbaren Reihenfolge vom Screenreader ausgegeben.
  • Es wird nur eine Ausrichtung des Gerätes im Hochformat unterstützt.
  • Nicht alle Eingabefelder (z.B. „E-Mail“), die sich klar auf den Nutzer selbst beziehen vermitteln den Zweck des jeweiligen Feldes.
  • Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.
  • In einigen Fällen weisen grafische Bedienelemente ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
  • Einige Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar und bedienbar.
  • In einigen Fällen bekommen nicht interaktive Elemente wie Textabsätze den Tastaturfokus.
  • Bei einigen interaktiven Elementen, wie z.B. Buttons oder Links, ist der Tastaturfokus nicht deutlich hervorgehoben / erkennbar.
  • Karussells lassen sich nur durch die Streichgesten bewegen. Es besteht keine Möglichkeit ein Karussell-Element durch einfache Zeiger-Gesten wie Tippen, Doppeltippen oder Tippen-und-Halten zu ändern.
  • In einigen Fällen fehlen die Fehlermeldungen in Textform. Es werden nur die Feldbeschriftungen grafisch durch eine andere Farbe (Rot) hervorgehoben.
  • Nicht alle Komponenten sind so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind oder richtig verwendet wurden.
  • Die Systemeinstellung „Dunkles Design“ wird von der App nicht unterstützt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.10.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In einigen Fällen wird beim Öffnen eines Dialogs, wie „Lokale Anmeldedaten“ oder „Erklärung zur Barrierefreiheit“, der Tastaturfokus nicht auf ein interaktives Element im Dialog gesetzt. Stattdessen geht der Fokus verloren und muss durch Drücken der Tabulatortaste manuell auf eine interaktive Schaltfläche verschoben werden.
  • Nicht in allen Fällen kehrt der Tastaturfokus nach dem Schließen eines modalen Dialogs zur auslösenden Schaltfläche zurück.
  • Einige interaktive Elemente weisen einen nur schwer erkennbaren Tastaturfokus auf.
  • Die Beschriftungen einiger Checkboxen, beispielsweise auf der Seite „Willkommen in Ihrer persönlichen Akte“, wurden fälschlicherweise als Schaltflächen umgesetzt.
  • Auf einigen Seiten befinden sich fokussierbare Elemente, die fälschlicherweise ineinander verschachtelt sind – etwa ein Link innerhalb eines Buttons.
  • Nicht alle Textabsätze der Anwendung wurden mit dem entsprechenden semantischen HTML-Element ausgezeichnet.
  • Die Links „AGB“ und „Datenschutzerklärung“ auf der Anmeldeseite kündigen einen PDF-Download an, öffnen jedoch lediglich eine neue Browserseite. Dieses inkonsistente Verhalten tritt auch bei weiteren Links der Anwendung auf.
  • Bei einigen interaktiven Elementen – beispielsweise Menüschaltflächen – fehlen ARIA-Attribute, die Nutzende über das Vorhandensein und den Status des Menüs informieren.
  • In einigen Fällen verfügen interaktive Elemente wie Schaltflächen über keinen aussagekräftigen, zugänglichen Namen.
  • Einige Texthinweise verweisen ausschließlich auf die visuelle Position des Bedienelements.
  • Bei einigen interaktiven Elementen wie Links werden ARIA-Attribute mit ungültigen Werten verwendet.
  • Einige wichtige Informationen – wie beispielsweise die Ergebnisse der Dokumentensuche – sind für Screenreader-Nutzende nicht wahrnehmbar, da Statusmeldungen nicht programmatisch zugänglich gemacht werden.
  • Wichtige ergänzende Informationen zu Eingabefeldern sind nicht immer programmatisch mit diesen verknüpft.
  • In einigen Fällen verfügen Schaltflächen weder über eine definierte Rolle noch über einen zugänglichen Namen oder einen Status, wodurch ihre Funktion für Screenreader-Nutzende unklar bleibt.
  • Manchmal befinden sich interaktive Elemente wie Schaltflächen innerhalb von -Elementen. Dadurch lesen Screenreader den Text des Labels und der Schaltfläche zusammen vor.
  • In einigen Fällen werden bestimmte Inhalte auf den Seiten doppelt von Screenreadern vorgelesen.
  • Beim Öffnen bestimmter Ansichten oder modaler Dialoge ist es weiterhin möglich, mit dem Screenreader durch visuell verborgene Inhalte der Hauptseite zu navigieren. Wenn nach Fachpersonen oder Einrichtungen gesucht wird, werden diejenigen, für die bereits ein Zugriff besteht, als deaktivierte Elemente dargestellt. Diese Darstellung weist jedoch ein sehr schlechtes Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund auf. Zudem kann der Tastaturfokus auf diese deaktivierten Elemente gesetzt und sie können aktiviert werden – allerdings ist der Fokusindikator dabei visuell nicht erkennbar.
  • In einigen Fällen erfüllen wichtige grafische, informationstragende Elemente nicht das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zum Hintergrund.
  • Bei einigen modalen Dialogen, wie beispielsweise dem Anmeldedialog, funktioniert die Escape-Taste (ESC) nicht.
  • In einigen Fällen wurden visuell klar erkennbare Überschriften nicht als solche, mit einem entsprechenden Überschriften-Markup, umgesetzt.
  • Einige wichtige informative Grafiken besitzen weder eine definierte Rolle noch einen aussagekräftigen Alternativtext, wodurch ihre Inhalte für Screenreader-Nutzende nicht zugänglich sind.
  • Auf der Seite „Dokumente“ haben die Checkboxen in den Tabellen wenig verständliche Beschriftungen, da beim Vorlesen durch den Screenreader auch die Spaltenüberschriften mit ausgegeben werden.
  • In vielen Fällen werden Trennlinien ausgegeben, was auf einigen Seiten als störend wahrgenommen werden kann.
  • Einige in der Anwendung zum Download angebotenen PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

PDFs wurden mit Adobe Acrobat Pro DC Version 2022.002.20212 barrierefrei gestaltet und mit Adobe Reader getestet.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bekannten, bestehenden Barrieren der Dienste zu beheben und somit den Zugang zur App zu verbessern.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 25.07.2025 aktualisiert.

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Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.