Grundsätzlich kann jeder, der in Deutschland krankenversicherungspflichtig ist oder freiwillig versichert sein möchte, Mitglied werden. Dazu zählen z. B. Angestellte, Selbstständige, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende (FSJ/BFD) und Familien, die ihre Angehörigen mitversichern wollen.