- Wann zahlt die Krankenkasse für den Zahnersatz?
- Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für Zahnersatz?
- Wie viel Eigenanteil gibt es bei Zahnersatz?
- Welche Kosten für Ihren Zahnersatz werden nicht übernommen?
- Zahlt die Krankenkasse Zahnersatz aus dem Ausland?
- Wie erhalten Sie den Zuschuss für Zahnersatz?
- Sie haben weitere Fragen zum Zahnersatz?
- Ihre Barmer-Vorteile bei Zahnersatz
- Volle Transparenz bei Ihrem Antrag auf Zahnersatz mit Meine Barmer
Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für anerkannten Zahnersatz mit einem festen Zuschuss, dem sogenannten Festzuschuss. Die Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Durch die regelmäßigen Zahnvorsorge können Sie diesen Zuschuss nochmals erhöhen.
Wann zahlt die Krankenkasse für den Zahnersatz?
Wenn Ihnen Ihre Zähne Probleme bereiten und Zahnersatz medizinisch notwendig ist, z. B. wenn ein Zahn fehlt oder Sie eine Prothese benötigen, beteiligen wir uns als Barmer an den Kosten.
Zahnersatz ist dann medizinisch notwendig, wenn das Kauorgan beschädigt ist und dadurch wichtige Funktionen gestört sind. Neben der Optik soll besonders die Kaufähigkeit wiederhergestellt werden. Auch die noch verbliebenen eigenen Zähne und ihr Stützgewebe sollen dauerhaft erhalten bleiben.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für Zahnersatz?
Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz mit einem festen Zuschuss, auch Festzuschuss genannt. Dieser beträgt generell 60 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, also dem Umfang von Zahnersatz, der medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Für jeden Befund gibt es eine festgeschriebene Regelversorgung, die als medizinisch ausreichend angesehen wird. Sie als Patient können sich für diese Regelversorgung, als günstigste Behandlungsform entscheiden, oder wählen sogenannte gleich- oder andersartige Versorgungen, bei denen weitere Mehrkosten entstehen. Egal für was Sie sich entscheiden, der Festzuschuss bleibt immer gleich.
Waren Sie in den letzten Jahren regelmäßig bei der Zahnvorsorge und haben dafür Ihren Stempel im Zahn-Bonusheft bekommen, erhalten Sie einen erhöhten Festzuschuss. Der Zuschuss erhöht sich:
- auf 70 % bei regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten 5 Jahren oder
- auf 75 % bei regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten 10 Jahren.
Der Betrag, der über den Festzuschuss hinaus anfällt, ist Ihr Eigenanteil. Diesen zahlen Sie selbst. In finanziellen Härtefällen übernimmt die Barmer auf Antrag 100 Prozent der Kosten einer Regelversorgung.
Wie viel Eigenanteil gibt es bei Zahnersatz?
Zum Eigenanteil folgendes Beispiel: Die Kosten für eine Regelversorgung mit Zahnersatz in Höhe von 1000 € würden sich also wie folgt aufteilen:
| Zuschuss Barmer | Eigenanteil | |
|---|---|---|
| 60 % Festzuschuss | 600 € | 400 € |
| 70 % Festzuschuss mit Bonus für regelmäßige Zahnvorsorge in den letzten 5 Jahren | 700 € | 300 € |
| 75 % Festzuschuss mit Bonus für regelmäßige Zahnvorsorge in den letzten 10 Jahren | 750 € | 250 € |
| 100 % Festzuschuss (bei Härtefallregelung) | 1.000 € | 0 € |
Unser Tipp: Auch wenn Sie mit Ihrem Einkommen geringfügig über den angegebenen Einkommensgrenzen liegen, kann die Barmer zusätzlich zum Festzuschuss einen weiteren Betrag übernehmen. Hier gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Die Höhe dieser zusätzlichen Beteiligung richtet sich nach Ihrer individuellen finanziellen Belastungsgrenze und kann nach Abschluss der Behandlung ermittelt werden.
Welche Kosten für Ihren Zahnersatz werden nicht übernommen?
Wenn Sie sich für eine aufwändigere Behandlung als die der Regelversorgung entscheiden, fallen weitere Kosten an, die Ihren Eigenanteil zusätzlich erhöhen. Diese entstehen z. B. für Edelmetall-Legierungen, Kronen aus Keramik oder Vollverblendungen. Auch Zahnimplantate zählen zu den reinen Privatleistungen.
Lassen Sie sich deshalb im Vorfeld einer Zahnersatzbehandlung unbedingt von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin über die zu erwartenden Kosten aufklären.
Der exklusive Zahn-Zusatzschutz unseres Partners HUK-COBURG deckt einen großen Teil der Mehrkosten ab – für Barmer-Versicherte zu besonders günstigen Konditionen.
Zahlt die Krankenkasse Zahnersatz aus dem Ausland?
Möchten Sie sich Zahnersatz im Ausland einsetzen lassen, beteiligt sich die Barmer in Höhe des Festzuschusses. Die Behandlung können Sie in jedem EU- und EWR-Staat sowie der Schweiz durchführen lassen. Ihren Antrag auf Zahnersatz reichen Sie bitte vor der Behandlung mit Ihrem Bonusheft und den folgenden Informationen ein:
- Detaillierte deutsche Übersetzung eines Heil- und Kostenplanes
- Angaben zum Gesamtbefund
- Art und Umfang der gesamten geplanten Behandlung
- Voraussichtliches zahnärztliches Honorar und geschätzte Material-/Laborkosten
Bitte vergewissern Sie sich bei Zahnersatz aus dem Ausland, dass sowohl die verwendeten Materialien als auch die Behandlung von hochwertiger Qualität sind. Auch weiterführende Kosten für Anreise, Hotel oder Nachbehandlungen sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Wie erhalten Sie den Zuschuss für Zahnersatz?
- Behandlungsplan anfertigen lassen: Stellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt fest, dass Sie Zahnersatz benötigen, wird ein kostenfreier Behandlungsplan erstellt. Dieser wird vor Beginn der Behandlung direkt elektronisch an die Barmer übermittelt. Dies läuft ganz automatisch. Zusätzlich bekommen Sie eine Patienteninformation mit allen wichtigen Angaben zu Ihrer geplanten Behandlung. Ihre Bonusdaten liegen uns in der Regel bereits vor. Im Mitgliederbereich Meine Barmer finden Sie außerdem Ihr digitales Zahn-Bonusheft. Dort sehen Sie auf einen Blick, welche Bonusjahre bereits erfasst sind und können fehlende Einträge schnell und unkompliziert nachweisen.
- Prüfung des Antrags und Genehmigung: Wir prüfen Ihren Antrag auf Zahnersatz und informieren Sie über die Höhe des Festzuschusses. Ihre Zahnarztpraxis wird elektronisch über die Entscheidung informiert.
- Behandlung und Abrechnung: Sie haben sechs Monate Zeit, die genehmigte Behandlung durchführen zu lassen. So lange ist unsere Genehmigung gültig. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist, rechnet Ihre Zahnarztpraxis den Festzuschuss direkt mit der Barmer ab. Für den Eigenanteil oder private Mehrleistungen erhalten Sie eine separate Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Der abgerechnete Festzuschuss ist in diesem Fall auf der Rechnung abgezogen. Haben Sie sich für eine andersartige Versorgung entschieden – also für einen höherwertigen Zahnersatz, der nicht zur gesetzlichen Regelversorgung gehört – stellt Ihnen Ihre Zahnarztpraxis für die gesamte Behandlung eine Privatrechnung aus und rechnet nicht direkt mit uns ab. Damit wir Ihnen den Festzuschuss auszahlen können, senden Sie uns bitte das Formular „Direktabrechnung Zahnersatz“ (Vordruck 3e) zusammen mit Ihrer Bankverbindung zu. Dieses erhalten Sie in Ihrer Zahnarztpraxis. Sobald uns alles vorliegt, überweisen wir Ihnen den Festzuschuss auf Ihr Konto. Sie können das Formular auch schnell und bequem hier hochladen:
Direktabrechnung Zahnersatz hochladen
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Barmer Filiale wenden oder unsere anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Sie haben weitere Fragen zum Zahnersatz?
Was Sie zum Zahnersatz noch wissen sollten
Patienten haben die Möglichkeit, eine zur Regelversorgung alternative bzw. aufwendigere Versorgung zu wählen. Der Festzuschuss bleibt dabei immer gleich, egal für welche vertragliche Versorgungsform Sie sich entscheiden. Der Zahnarzt unterscheidet zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz.
- Gleichartiger Zahnersatz bzw. gleichartige Versorgung: Neben der Regelversorgung werden noch zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen. Dies ist bspw. der Fall, wenn Sie Ihre Kronen nicht nur auf der Zahn-Außenfläche verblenden lassen möchten, sondern auch die Zahnschneidekanten oder Kauflächen.
- Andersartiger Zahnersatz bzw. andersartige Versorgung: Bei einer andersartigen Versorgung wird die Regelversorgung, die für den vorliegenden Befund vorgesehen ist, nicht vorgenommen. Der Patient wählt für sich eine komplett andere Versorgung. Entscheiden Sie sich bei einem fehlenden Zahn bspw. nicht für eine Brücke, sondern ein Implantat mit Einzelkrone, ist dies eine andersartige Versorgung.
Begleitleistungen wie z. B. Betäubungen, die auch im Rahmen der Regelversorgung angefallen wären, werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Leistungen die ausschließlich im Zusammenhang mit einem gleichartigen bzw. andersartigen Zahnersatz stehen, wird der Zahnarzt nach der GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) mit Ihnen privat abrechnen.
Ihre Barmer-Vorteile bei Zahnersatz
- Beteiligung an den Kosten: Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz mit einem festen Zuschuss in Höhe von 60% der Kosten für eine Regelversorgung.
- Vorsorge lohnt sich: Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht, erhält dafür einen erhöhten Zuschuss.
- Günstige Konditionen für Zahn-Zusatzschutz: Durch unseren Partner HUK-COBURG erhalten Sie besonders günstige Konditionen für Ihren exklusiven Zahn-Zusatzschutz.