STANDORTinfo für Sachsen-Anhalt

Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin Dr. Robin John zur Regelung der Verantwortung für die sektorenübergreifenden Leistungen

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Die Barmer liefert mit dem 10-Punkte-Papier 2.0 zur sektorenübergreifenden Versorgung einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt. In unserem Sondernewsletter kommentieren wichtige Stimmen der Gesundheitsbranche Sachsen-Anhalts die einzelnen Vorschläge der Barmer.

Barmer-Vorschlag: Verantwortung für die sektorenübergreifende Versorgung regeln

Der Sicherstellungsauftrag für die neuen sektorenübergreifenden Leistungen verbleibt zunächst bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit dem Land. Nach einer Übergangszeit erfolgt die Sicherstellung im Einvernehmen mit den Partnern der sektorenübergreifenden Landesgremien. Details dazu finden Sie hier.

Dr. Robin John, Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, zum Barmer-Vorschlag

"Wir Hausärztinnen und Hausärzte freuen uns, wenn Krankenkassen wie die Barmer Vorschläge machen, wie die Versorgung der Patientinnen und Patienten künftig gerade in eher strukturschwachen Regionen wie Sachsen-Anhalt sichergestellt werden kann. In der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen können auf dieser Grundlage tragfähige Versorgungskonzepte erarbeitet werden. 
Dabei werden in dem vorliegenden Papier zentrale Themen wie Digitalisierung und Einbindung neuer Gesundheitsfachberufe adressiert. Hinsichtlich der Einbeziehung anderer Gesundheitsfachberufe halte ich es für besonders wichtig, dass Hausärzte Verantwortung und Lotsenfunktionen übernehmen. Eine ungesteuerte Inanspruchnahme neuer Gesundheitsfachberufe ohne definierte Schnittstellen und Verantwortlichkeiten droht sonst die Qualität der Versorgung trotz erheblicher Investitionen sogar zu verschlechtern. Der wichtigste Schritt für eine Verbesserung und Vereinfachung der Kommunikation von Kooperationspartnern im Gesundheitssystem ist die Schaffung bundesweiter Standards für die Speicherung, Übermittlung und Weiterverarbeitung medizinischer Daten. Hier sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit den Medizinischen Informationsobjekten und die gematik mit den sogenannten Intop-Council auf einem guten Weg. Der tatsächliche Nutzen der Telematikinfrastruktur bleibt jedoch wegen technischer Probleme oder verspäteter Nutzungspflicht aus. Nicht alle Aktionspartner wurden einbezogen und Prozesse sind intransparent. 
Der Abbau der Sektorengrenzen ist eine der aktuellen Mammutaufgaben im Deutschen Gesundheitssystem. Dabei wird es aber auch in Zukunft noch Leistungen geben, die immer und ausschließlich ambulant erbracht werden, ebenso wie Leistungen, die die komplette Infrastruktur eines Krankenhauses erfordern. Spannend wird es aber an den Übergängen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die sich in den kommenden Jahren aufgrund des medizinischen Fortschritts immer weiter in Richtung der ambulanten Versorgung verschieben werden. Hieraus ergibt sich, dass der Schwerpunkt der Verantwortung aber auch der Regelungskompetenzen für diesen Übergangsbereich weiterhin bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, als Repräsentanten der ambulanten Versorgung, liegen sollte. Nur so kann sichergestellt werden, dass das volle Potential ambulanter Leistungserbringung auch wirklich genutzt werden kann. Über die gemeinsamen Landesgremien kann gleichwohl sichergestellt werden, dass auch die Perspektiven der übrigen Stakeholder angemessen berücksichtigt werden."