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Rettungsdienst: Regierungskommission unterbreitet gute Vorschläge

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Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland, erläutert ihre Sicht auf die Vorschläge der Krankenhaus-Regierungskommission mit Blick auf den Rettungsdienst.

Dunja Kleis steht vor einer Wand.

Foto: BARMER/C. Costard

Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Krankenhaus-Regierungskommission hat weitere Empfehlungen für Reformmaßnahmen im Gesundheitswesen vorgelegt. Darin unterbreitet das wissenschaftliche Gremium unter anderem Vorschläge für den Bereich des Rettungsdienstes. Mit einheitlichen Vorgaben zu Organisation, Leitungsumfang, Qualität und Vergütung für den Rettungsdienst soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben geschaffen werden.

Verlagerung des Rettungsdienstes in das Sozialgesetzbuch V

Konkret schlägt die Regierungskommission vor, den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V zu integrieren. Damit würden Leistungen der Leitstellen, der Notfallversorgung vor Ort, des Notfalltransports und zusätzlich von Leistungen der speziellen ambulanten Notfallversorgung unmittelbar im Verantwortungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt. Zugleich sollen die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vollständig neu geregelt werden im Sinne eines Vertragsverhältnisses. Eine Integration des Rettungsdienstes in das Sozialgesetzbuch ist aus Sicht der Barmer nötig, um Transparenz über den Anspruch der gesetzlich Versicherten auf medizinische Notfallleistungen zu erlangen. Zudem wird den Krankenkassen die Möglichkeit für die Mitgestaltung und Beteiligung an der Organisation dieser Leistungen eröffnet. Zugleich entsteht Klarheit über die Zuständigkeiten für die Finanzierung des Rettungsdienstes.

Transparenz über die Qualität der Notfallversorgung

Die Regierungskommission fordert zudem Maßnahmen, um die Qualität des Rettungsdienstes zu verbessern und perspektivisch länderübergreifend zu vereinheitlichen. Dazu sollen Qualitätsparameter eingeführt werden etwa zur Mindestpersonalausstattung, der Qualifikation des Rettungsdienst- und Leitstellenpersonals oder der Ausstattung von Rettungsmitteln. Mit dem Aufbau eines Notfallversorgungsregisters aus Daten des Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen, des Rettungsdienstes und der Notaufnahmen soll Transparenz über die regionale Versorgungsqualität sowie die Kosten des Rettungsdienstes hergestellt werden. Als vorübergehenden Anreiz zur Umsetzung dieser Qualitätsmaßnahmen schlägt die Kommission Pauschalen oder Zusatzentgelte vor. Die Einführung einheitlicher Qualitätsparameter für den Rettungsdienst ist Voraussetzung für eine gute und sichere medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Ein temporärer finanzieller Anreiz für die Implementierung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist sinnvoll, erfordert aber zwingend gesetzliche Rahmenvorgaben.

Konzentration und digitale Vernetzung der Leitstellen

Die Kommission empfiehlt überdies eine einheitliche, möglichst landkreisübergreifende Bedarfsplanung für den Rettungsdienst unter Leitung der Länder. Zudem sollen die Rettungsdienst-Leitstellen zentralisiert und konzentriert werden im Verhältnis einer Leitstelle für rund eine Million Einwohner. Grundsätzlich sollen benachbarte Leitstellen miteinander kooperieren, auch bundeslandübergreifend, was bislang nur ansatzweise der Fall ist. Um die Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen zu gewährleisten, schlägt das Gremium einen Ausbau des Luftrettungsdienstes vor. Eine notwendige Grundlage für die Arbeit des Rettungsdienstes ist nach Ansicht der Kommission die digitale Vernetzung mit den anderen Säulen der Notfallversorgung sowie mit der elektronischen Patientenakte. Mithilfe eines digitalen Echtzeit-Registers sollen die verfügbaren Ressourcen erfasst und abgefragt, der Bedarf ermittelt und eine bessere Patientensteuerung erreicht werden. Die vorgeschlagene Konzentration der Leitstellen, die kreis- und länderübergreifende Zusammenarbeit sowie eine konsequente digitale Vernetzung des Rettungsdienstes sind für eine moderne und effektive Notfallversorgung unbedingt notwendig. Die Orientierungsgröße für Leitstellen sollte als Mindestgröße gesetzlich fixiert werden.

Ausweitung der Kompetenzen des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals

Die Befugnisse von Notfallsanitätern sollten nach Ansicht der Kommission ausgeweitet werden. Dies könne auf dem Weg einer sogenannten Generaldelegation durch ärztliche Leitungen in den Rettungsdiensten erfolgen. Je nach Qualifikation sollen Notfallsanitäter erweiterte Kompetenzen etwa für die Gabe von Arznei- und Betäubungsmitteln erhalten. Empfohlen wird eine Orientierung am Berufsbild des „advanced paramedic practitioner“, das über eine weitgehende fachgebundene Heilkundebefugnis verfügt. Die Notwendigkeit für den Einsatz von speziell qualifiziertem notärztlichen Personal wird nur in besonders komplexen Fällen gesehen. Die Erweiterung der Kompetenzen des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals ist dringend geboten. Damit können nicht nur die vorhandenen Personalressourcen besser genutzt werden. Zugleich gewinnen Berufsbilder mit weitergehenden Kompetenzen auch an Attraktivität für mögliche Bewerber. Ein Schwerpunkt auf die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften ist wichtig. Die Kosten für die Ausbildung sind jedoch staatliche Aufgabe der Bundesländer.

Neues Finanzierungsmodell für den Rettungsdienst

Für die Finanzierung des Rettungsdienstes sieht die Kommission ein neues, differenziertes Modell vor. Dabei soll die Querfinanzierung von nichtmedizinischen Leistungen wie etwa für den Brandschutz durch die Kassen gesetzlich ausgeschlossen werden. Die Betriebs- und Vorhaltekosten für das im Sozialgesetzbuch V definierte Leistungssegment werden von den Krankenkassen vergütet. Für Kassen und Leistungserbringer besteht die Verpflichtung, die Entgelte auf bundeseinheitlicher Grundlage miteinander zu verhandeln. Die Vergütung soll im Rettungsdienst einen pauschalen Anteil für die Vorhaltung sowie einen variablen Teil für die Leistungen enthalten. Die Verantwortung für die Investitionskosten liegt bei den Ländern und Kommunen. Bislang besteht keinerlei Transparenz über die Kostenstrukturen des Rettungsdienstes. Das empfohlene duale Finanzierungsmodell ist nötig, um eine Verlagerung der Länder-Investitionskosten auf die Krankenkassen und damit die Beitragszahler zu vermeiden. Wichtig ist auch, dass die Vertragspartner auf ein Verhandlungsmodell für die Entgelte verpflichtet werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Krankenkassen anders als bisher ein gleichberechtigtes Mitspracherecht erhalten und eine unabhängige Schiedsstelle eingerichtet wird.