Sektorenübergreifende
Versorgung

10-Punkte-Papier 2.0

Notwendige Schritte zur Umsetzung einer sektorenübergreifenden Versorgung

Die Barmer hat das 10-Punkte-Papier zur sektorenübergreifenden Versorgung aktualisiert und weiterentwickelt. Im 10-Punkte-Papier 2.0 finden sich Vorschläge für einen schrittweisen Systemwechsel zu einer sektorenübergreifenden Versorgung. Ein besonderes Augenmerk des neuen Papiers liegt auf Maßnahmen, die schon kurzfristig eine Wirkung entfalten können: So sollten die Instrumente zum Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen sofort bereitgestellt werden, gefordert wird ein flexibler Handlungsrahmen für die Vertragspartner in den Regionen. Das Ziel bleibt dabei eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung sowie eine einheitliche Vergütung von Leistungen, die sowohl im niedergelassenen als auch im stationären Bereich erbracht werden können. 

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1. Digitalisierung konsequent ausbauen

Ein schneller Ausbau der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen ist dringend notwendig, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei die elektronische Patientenakte ein.

2. Weg frei machen für neue Arbeitsteilung

Neue Versorgungsformen erfordern auch eine neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Berufen. Wichtig werden neue, eigenständige Berufe wie die Medizinassistenz, auch zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten.

3. Integrierte Notfallversorgung flächendeckend etablieren

Die bisherige Notfallversorgung wird sektorenübergreifend organisiert, dazu richten die Länder Integrierte Leitstellen ein. Als zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten im Notfall entstehen Integrierte Notfallzentren an den Krankenhäusern.

4. Krankenhausstrukturreform umsetzen – Anreize für strukturellen Wandel schaffen

Grundlage für die Schaffung neuer, sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen ist eine umfassende Krankenhausstrukturreform. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität werden Krankenhäuser nach dem Grad ihrer Spezialisierung in drei Versorgungsstufen gegliedert.

5. Integrierte Regionalversorgung fördern

Damit die Versorgung auch in ländlichen Regionen sichergestellt ist, werden neue sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen aufgebaut. Für den Übergang benötigen Krankenkassen die Lockerung gesetzlicher Restriktionen, besonders bei Vergütung und Finanzierung.

6. Sektorenübergreifende Leistungen schrittweise vereinbaren

Ambulante und stationäre Leistungen sollen in Zukunft gemeinsam und aufeinander abgestimmt geplant werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung legt den Leistungskatalog für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung fest.

7. Sektorenübergreifenden Versorgungsbedarf ermitteln

Um den tatsächlichen Versorgungsbedarf in den Regionen bestimmen zu können, müssen zuverlässige Daten vorliegen. Ein unabhängiges Institut ermittelt Referenzwerte für den Versorgungsbedarf aus einem bundesweiten Datensatz, dem „empirischen Anker“.

8. Sektorenübergreifende Versorgungsplanung umsetzen

Auf Landesebene wird ein gemeinsames Landesgremium für die sektorenübergreifende Versorgung fest etabliert, es setzt die Vorgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene zur Versorgungsplanung um.

9. Verantwortung für die sektorenübergreifenden Leistungen regeln

Der Sicherstellungsauftrag für die neuen sektorenübergreifenden Leistungen verbleibt zunächst bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit dem Land. Nach einer Übergangszeit erfolgt die Sicherstellung im Einvernehmen mit den Partnern der sektorenübergreifenden Landesgremien.

10. Leistungsbezogenes Vergütungssystem aufbauen

Für die sektorenübergreifenden Leistungen wird eine einheitliche und angemessene Finanzierungsbasis geschaffen. In einem modularen Vergütungssystem wird eine Basisvergütung für die jeweiligen medizinischen Leistungen durch weitere Vergütungsbestandteile ergänzt.