Wenn Sie über einen längeren Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie künftig einen Teil Ihres Beitrages zurückerhalten.
Voraussetzungen
An den Beitragsrückerstattungstarif sind Sie ein Jahr lang gebunden. Hier gilt "alles oder nichts": Denn für jedes Jahr Ihrer Teilnahme, in dem Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Prämie, die von individuellen Konditionen abhängig ist.
Wichtig:
Angerechnet werden auch die Leistungen Ihrer mitversicherten Familienangehörigen, die volljährig sind. Zum Beispiel:
- Ärztliche Behandlung mit einer Arzneiverordnung
- Krankenhausbehandlung
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Fahrtkosten
Aber keine Sorge: Früherkennungsuntersuchungen und einige Vorsorgeleistungen führen nicht zum Verlust der Prämie.
Bindungsfrist
Die Entscheidung für diesen Tarif ist ein Jahr lang gültig. Dies hat der Gesetzgeber für die Wahltarife so festgelegt. Wenn Sie nicht weiter am Tarif teilnehmen möchten, widerrufen Sie Ihre Entscheidung spätestens zwei Wochen vor dem Ende der Bindungsfrist.
So wählen Sie Ihren Tarif
Eine schriftliche Vereinbarung reicht aus, um sich in diesen Tarif einschreiben zu lassen. Sie sollten sich allerdings ausführlich über die Vor- und Nachteile dieses Tarifs beraten lassen.
Welche Konditionen passen zu Ihnen?
Wir beraten Sie gerne individuell und ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Rufnummer 0800 3331010, unseren Rückrufservice, lassen Sie uns eine Nachricht zukommen oder besuchen uns in einer unserer Geschäftsstellen.
Hinweis
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, in ihren Satzungen Leistungen anzubieten, die über die gesetzlich vorgesehenen Regelleistungen hinaus gehen. Diese Satzungsleistungen müssen jedoch vorab von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Soziale Sicherung, genehmigt werden. Die derzeit gültige Satzung finden Sie auf unserer Seite zum Thema Satzungen.