Angezeigt werden immer nur die letzten 10 zurückliegenden Kalenderjahre, da diese maßgeblich für Ihren Zuschuss sind.
Der Zahnbonus ist ein zusätzlicher Service der Barmer. Wir benötigen Ihr Papierheft für die Ermittlung der Bonushöhe normalerweise nicht mehr.
Die Abrechnungen Ihres Zahnarztes gehen jedoch erst mehrere Monate nach Ihrem Zahnarztbesuch bei uns ein. Daher empfehlen wir auch weiterhin die Mitnahme des Heftes, um einen Stempel zu erhalten. Damit können Sie zum Beispiel einen noch nicht abgerechneten, aber für die Berechnung des Zuschusses wichtigen Vorsorgetermin nachweisen.
Sobald alle Ihre relevanten Daten im Zahnbonus erfasst sind - ggf. durch den einmaligen Upload Ihres alten Heftes - ist dieses für den Nachweis bei der Barmer nicht mehr erforderlich. Dennoch empfehlen wir Ihnen, das Heft aufzuheben.
Ab Oktober 2020 erhalten Sie einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Dies sind jetzt 60, 70 oder 75 Prozent des Festbetrags.
Zu Beginn eines neuen Jahres werden die Daten aus den letzten 3 Monaten des Vorjahres noch nicht vorliegen. Lassen Sie sich in diesen Fällen Ihren Besuch durch den Zahnarzt im Papier-Bonusheft bestätigen. Diesen Nachweis können Sie dann im Zahnbonus hochladen.
Der Zahnbonus ist ein Service der Barmer. Wir bestätigen dem Versicherten im Fall eines Kassenwechsels die uns vorliegenden Termine.
Tutorial zum Zahnbonus
Alles Wichtige für Sie kurz zusammengefasst.