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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Die Krankschreibung wird digital

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Seit dem 01.07.2022 übermitteln Arztpraxen die Krankschreibung für die Krankenkasse direkt und digital an uns.

Vorteile der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf einen Blick

Ein Arzt arbeitet an seinem Laptop

  • Praktisch: Ihre eAU kann sicher und schnell an die Barmer gesandt werden – Sie brauchen nichts dafür zu tun und Ihre Daten sind sicher.
  • Transparent: In der Barmer-App können Sie alle Krankmeldungen jederzeit einsehen und wissen, was Ihre Arztpraxis übermittelt hat.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verhindert verspätete Krankmeldung

Jahrzehnte gehörte der gelbe Schein zum Berufsleben dazu. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie der Vordruck eigentlich heißt, ist jetzt digitalisiert.

Die Übertragung von Arbeitsunfähigkeitsdaten erfolgt ab 01. Juli 2022 digital von den Arztpraxen an die Barmer.

Übrigens: Seit dem 01.01.2023 brauchen Sie Ihre Krankmeldung auch nicht mehr bei Ihrer Firma abzugeben. Um die Übermittlung kümmern wir uns. Sollte bei der Übermittlung etwas nicht funktionieren, wird Ihr Personalbüro auf Sie zukommen. Mehr Infos dazu in den FAQ.

Nie wieder eine verspätete Meldung für das Krankengeld dank der eAU
Mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in den Vertragspraxen (früher auch Kassenärztinnen und Kassenärzte genannt) entfällt jedes Risiko kein Krankengeld durch eine verspätete Meldung zu erhalten.

Datenschutz bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Selbstverständlich ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten auf dem gesamten Weg der Übertragung gegeben. Gewährleistet wird dies die sichere Übermittlung Ihrer Online-Krankschreibung von der Arztpraxis über das Netz der Kassenärztlichen Vereinigung bis hin zur Barmer.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinung: Die wichtigsten Fragen zur eAU

Die digitale Krankschreibung, oder auch eAU, steht für "Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". Das ist Ihre Krankschreibung, die der Barmer in digitaler Form direkt und sicher von Ihrer Arztpraxis übermittelt wird.

Vorteil für Barmer-Versicherte: weniger Porto, weniger Aufwand – mehr Zeit für Ihre Genesung. 

Ja, die eAU gilt für alle Vertragspraxen in Deutschland (früher auch Kassenärztinnen und Kassenärzte genannt).

Nur in wenigen Fällen dürfen Krankschreibungen von Krankenhäusern ausgestellt werden. Wenn dies zulässig ist, kann hierzu die eAU genutzt werden. Möglich ist dies zum Beispiel:
- Bei Arbeitsunfällen (Behandlungen zu Lasten der Berufsgenossenschaft).
- Bei der Entlassung aus einer stationären Krankenhausbehandlung.

Hinweis: 
Während einer laufenden/längeren Krankenhausbehandlung ist die Erstellung einer eAU nicht möglich. Reichen Sie uns für eine Auszahlung von Krankengeld eine Liegebescheinigung in Papierform ein.

Die nächste Krankengeldzahlung erfolgt sonst mit Übermittlung Ihrer neuen Kranschreibung nach Beendigung Ihres Aufenthaltes.

Nein, das ist grundsätzlich nicht notwendig. Die digitale Krankmeldung genügt vollkommen.
Sollten Sie dennoch drei Ausfertigungen Ihrer Krankschreibung von Ihrer Praxis erhalten haben, reichen Sie die Ausfertigung für die Krankenkasse bitte bei uns ein. Dies können Sie zum Beispiel ganz einfach über die Barmer-App erledigen. 
Auf jeden Fall. Die Barmer und alle teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte achten auf die größtmögliche digitale Sicherheit Ihrer persönlichen Daten bei der Übermittlung ihrer elektronischen Krankmeldung.
  • Die Daten werden durch die Praxissoftware gespeichert und der Versand Ihrer Barmer Krankmeldung erfolgt, sobald dies wieder möglich ist.
  • Bei einer länger andauernden Störung kann die Vertragspraxis Ihnen einen zusätzlichen Ausdruck aushändigen. Bitte übermitteln Sie uns diesen zum Beispiel über die Barmer-App.
  • Die Ausfertigung für den Arbeitgeber lassen Sie bitte diesem zukommen.
Natürlich. Barmer-Versicherte können über die Barmer-App alle Daten zur Arbeitsunfähigkeit einsehen.
Nein. Wie auch die alte Krankschreibung kostet Sie die digitale Krankschreibung nichts.
Sobald Sie von Ihrer Praxis krankgeschrieben wurden, informieren Sie Ihre Firma über das Vorliegen Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Diese fragt Ihre AU-Zeit digital bei uns an und erhält einen Datensatz mit Ihren AU-Zeiten unverzüglich zurück. 
Lediglich den Zeitraum Ihrer Krankschreibung oder der Krankenhausbehandlung und ggf. den Hinweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Diagnosen oder die behandelnde Arztpraxis werden selbstverständlich nicht übermittelt.

Da Sie keinen Papiernachweis für Ihre Firma mehr erhalten, können Sie grundsätzlich auch nichts mehr einreichen. Verweisen Sie Ihre Firma auf die verpflichtende Nutzung der digitalen Krankschreibung. Sollte Ihr Lohnbüro nähere Informationen zum Verfahren benötigen, findet es diese auf unserer Firmenwebsite zum Thema eAU.

Kam es zu einem Übermittlungsfehler im Verfahren und das Personalbüro benötigt daher ausnahmsweise einen Papiernachweis, ist dies in Ordnung. Senden Sie Ihrer Firma in diesem Zusammenhang einfach eine Kopie des oberen Teils Ihrer Ausfertigung oder erbitten Sie einen „Durchschlag für den Arbeitgeber“ in Ihrer behandelnden Praxis.

Nein, noch nicht. Erst ab 2024 können auch die Agenturen für Arbeit die Krankschreibungen digital bei uns abfragen. Bis dahin erhalten Arbeitslosengeldbeziehende von ihrer Arztpraxis neben der Ausfertigung für die eigenen Unterlagen noch eine Ausfertigung für den Arbeitgeber. Diese ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. 

Volle Transparenz über Ihr Krankengeld in Meine Barmer

  • Einfach sehen, ob die digitale Krankschreibung eingegangen ist
  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand Ihres Krankengeldes verfolgen
  • Wissen wann und wieviel Krankengeld ausgezahlt wurde 

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Krankengeld: Berechnung und Auszahlung einfach und verständlich erklärt

Die wichtigsten Aspekte rund ums Krankengeld haben wir in unserem Animationsvideo für Sie zusammengefasst. Es erklärt anschaulich, wie lange Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt oder was es beim Beantragen und beim Anspruch zu beachten gilt. Außerdem erfahren Sie, mit welchen Services die Barmer Sie als Krankenkasse beim Thema Krankengeld und dem Antrag darauf unterstützt. Ein Audiotranskript des Sprechertextes unseres Erklärvideos gibt es zum Download als PDF.

Literatur