Krankengeld für Arbeitslose

Krankengeld: Absicherung im Krankheitsfall für Arbeitslose

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit sorgt in der Regel die Bundesagentur für Arbeit für Ihre finanzielle Sicherheit. Ab dem 43. Tag übernehmen wir und zahlen Ihnen Krankengeld.

Die Höhe des Krankengeldes entspricht der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I. Die Bundesagentur für Arbeit teilt uns den Betrag mit, den Sie unmittelbar vor Beginn der Krankschreibung erhalten haben.

Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen

So kommt die Krankschreibung zur BARMER:

  • Über Ihre Arztpraxis:
    Die Übermittlung Ihrer Krankschreibung (eAU) erfolgt seit 01.07.2022 in der Regel automatisch über Ihre Praxis. Einfach, kostenlos und sicher. Mehr Infos zur Umstellung auf die eAU

Haben Sie noch eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform erhalten? Dann können Sie die Krankschreibung auf folgenden Wegen bei uns einreichen:

  • Über die Barmer-App:
    Einfach die Krankschreibung abfotografieren und direkt einsenden.
  • Per Post - an:
    Barmer, 42267 Wuppertal
    (PLZ-Raum 00000 - 46999)
    Barmer, 73520 Schwäbisch Gmünd
    (PLZ-Raum 47000 - 99999)

Den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung können Sie unkompliziert in der Barmer-App nachverfolgen. 

Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankmeldungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich. 

Volle Transparenz über Ihr Krankengeld in Meine Barmer

  • Einfach sehen, ob die digitale Krankschreibung eingegangen ist
  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand Ihres Krankengeldes verfolgen
  • Wissen wann und wieviel Krankengeld ausgezahlt wurde 

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Details zum Thema Krankengeld

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Höhe des Krankengeldes entspricht der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I.

Die Bundesagentur für Arbeit teilt uns den Betrag mit, den Sie unmittelbar vor Beginn der Krankschreibung erhalten haben.

Was wird für die Berechnung des Krankengelds benötigt?

  • Angaben zu Ihrem Einkommen
    Vor Beginn der Krankengeldzahlung erhalten Sie ein Informationsschreiben mit einer Erklärung zu Ihren Einkünften. Bitte geben Sie diese Erklärung ausgefüllt zurück. Sie können die Angaben auch online im Web oder in der Barmer-App über die Eingabe des Login-Codes machen.
  • Aktuelle Bankverbindung
    Ändert sich während des Krankengeldbezuges Ihre Bankverbindung, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontodaten mit.

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