Hilfsmittel

Toilettenhilfen – für selbständige Toilettengänge

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Hilfsmittelbereich

1. Was sind Toilettenhilfen?

Ist die Beweglichkeit der Hüft- und Kniegelenke beeinträchtigt, kann dies die Fähigkeit zum Hinsetzen und Aufstehen so stark einschränken, dass die Benutzung konventioneller Toilettenbecken nicht mehr möglich ist. Toilettenhilfen erleichtern Ihnen in diesen Fällen die Toilettengänge und geben Ihnen ein hohes Maß an Selbständigkeit zurück.

Zu den vertraglich geregelten Toilettenhilfen zählen zum Beispiel Toilettensitzerhöhungen oder Toilettenstühle. Toilettensitzerhöhungen bestehen aus Kunststoff oder Metall und dienen der Erhöhung des WC-Beckenrandes. Sie haben an der Unterseite eine Vorrichtung, die eine Fixierung auf das WC-Becken ermöglicht. Toilettenstühle bestehen aus einem Rahmen aus Metall oder Kunststoff mit vier Standfüßen. Die Sitzfläche besteht aus einer wasserfesten, abnehmbaren Platte mit Toilettenöffnung, unter der ein Toiletteneimer eingeschoben werden kann.

Sofern Sie einen Toilettenrollstuhl benötigen, finden Sie hier weitergehende Informationen.

2. Bezahlt die Barmer Toilettenhilfen?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für die Toilettenhilfen und für das medizinisch notwendige Zubehör – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Toilettenhilfen?

Es ist die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu leisten, sofern Sie nicht davon befreit sind. Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.

Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.

4. Wie erhalte ich eine Toilettenhilfe?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrer Toilettenhilfe erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie von einem Arzt ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus.

Mit Ihrem Rezept können Sie einen unserer Vertragspartner auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.

Die Einweisung in das Hilfsmittel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters. Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen, Betreuenden oder Pflegepersonen kostenfrei mit eingewiesen.

Wann immer Sie Fragen zu Ihrer Toilettenhilfe haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihre Toilettenhilfe defekt ist oder, wenn Sie technische Rückfragen haben.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Gerät gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Leistungserbringers beraten werden.

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Toilettenhilfen?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Toilettenhilfen“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei Toilettenhilfen sonst noch zu beachten?

Eine vorherige Beantragung Ihrer Toilettenhilfe ist nicht notwendig. Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen.

Bitte behandeln Sie Ihre Toilettenhilfe immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Toilettenhilfen

  • Qualifiziertes Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Toilettenhilfen durchzuführen.
  • Feste Ansprechpartner: Wenden Sie sich jederzeit und kostenfrei an Ihren Hilfsmittelanbieter, wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.

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