Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Patientenlifter Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.
Was sind mobile Patientenlifter?
Mit einem fahrbaren Patientenlifter kann man Personen, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, aus sitzender oder liegen der Position mit geringem Kraftaufwand sicher und bequem bewegen. Er ist besonders flexibel und kann an jedem Ort eingesetzt werden, z. B. zum Transfer zwischen Bett und Rollstuhl.
Wie erhalten Sie einen Patientenlifter?
Damit wir die Kosten für Ihren Patientenlifter übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden.
Diese kümmern sich dann um alles Weitere (z. B. um den Antrag auf Kostenübernahme an die Barmer). Denken Sie dabei bitte daran, dem Vertragspartner auch Ihre Telefonnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.
Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?
Unsere Verträge umfassen die Beratung, Auswahl, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und Montage eines Patientenlifters. Auch notwendige Reparaturen und Wartungen sind für Sie kostenfrei. Im Lagerbestand des Vertragspartners befinden sich viele gebrauchte, technisch aufgearbeitete und vollständig gereinigte Patientenlifter. Unser Vertragspartner prüft daher, ob ein geeigneter Lifter für Sie direkt verfügbar ist.
Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?
Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie bzw. Ihre Angehörigen/Pflegenden umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in den Gebrauch des gewählten Patientenlifters einzuweisen.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für einen Patientenlifter?
Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Brutto-einnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen.
Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent. Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, übermitteln Sie unserem Vertragspartner bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises. Dann stellt er Ihnen keine Zuzahlung in Rechnung.
Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?
Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner den Patientenlifter ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein bestimmtes Wunschprodukt entscheiden, fallen unter Umständen Mehrkosten an. Hierüber muss der Vertragspartner Sie vorab informieren.
Wie erfolgt die Lieferung des Patientenlifters?
Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Genehmigung durch die Barmer.
Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?
Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen. Bitte behandeln Sie Ihren Patientenlifter immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, würde der Vertragspartner Ihnen in Rechnung stellen. Sie erhalten den Patientenlifter in der Regel leihweise. Er bleibt Eigentum des Vertragspartners.