Alles rund um die
Behandlung mit Heilmitteln

Heilmittel: Wir unterstützen Sie mit besonderen Leistungen und Therapien

Schneller wieder gesund werden oder die Verschlimmerung bei einer Erkrankung vermeiden – dabei sollen Ihnen Heilmittel helfen. Als Krankenkasse übernehmen wir deshalb die Kosten für eine breite Auswahl an Therapien und Behandlungen. So können Eltern sicher sein, dass bei Kindern einer gesundheitlichen Gefährdungsentwicklung entgegengewirkt wird. Und bei Angehörigen tragen Heilmittel dazu bei, dass Pflegebedürftigkeit vermieden oder gemindert wird. 

Ihre Barmer-Vorteile für Heilmittel

  • Rundum abgesichert: Die Barmer übernimmt die Kosten für vertragsärztlich verordnete Heilmittel wie z. B. Krankengymnastik oder Manuelle Therapie, Elektro- sowie Wärmetherapie, Ergo- und Sprachtherapie.
  • Individuell versorgt: Seit 2021 können Ärzte und Ärztinnen noch individueller auf den medizinischen Bedarf ihrer Patienten und Patientinnen eingehen. So können sie beispielsweise physiotherapeutische Behandlungen auf bis zu drei vorrangige Heilmittel aufteilen. 
  • Weniger zuzahlen: Die Zuzahlungspflicht entfällt, wenn die Heilmittel zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden, im Zusammenhang mit einer Entbindung oder zum Beispiel bei Kriegs- und Wehrdienstleiden verordnet werden.
  • Direkt nutzen: Heilmittel müssen nicht vorher genehmigt werden, das heißt: Sie können direkt mit der Behandlung oder Therapie beginnen, wenn die Leistung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet wurde.

Krankengymnastik, manuelle Therapie und andere Heilmittel – wir unterstützen Sie ganz gezielt mit individuellen Leistungen

Ergotherapie: Unterstützung um wieder eigenständiger zu werden

Die Ergotherapie wird häufig mit der Arbeitstherapie gleichgesetzt, umfasst aber mehr als nur die Wiederherstellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit.  

Physiotherapie: Hilfe bei der Heilung

Ob Muskelkräftigung oder Gelenkmobilisation: Vertraglich verordnete Heilmittel gehören zu den Leistungen der Barmer. 
Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Bei einer auffälligen Sprachentwicklung kann eine gezielte Förderung helfen.
Die Osteopathie zählt zur Alternativen Medizin und stellt den gesamten Menschen in den Mittelpunkt. Wann werden osteopathische Behandlungen eingesetzt?
Bestehen krankhafte Schädigungen am Fuß, etwa als Folge eines diabetischen Fußsyndroms, sprechen Sie Ihre Arztpraxis an, ob eine podologische Behandlung erforderlich ist.

 

Wir übernehmen die Kosten für zahlreiche Therapien und Behandlungen

Heilmittel helfen Ihnen dabei, eine Krankheit zu lindern, einer Verschlechterung zu verhindern oder Beschwerden sogar ganz zu heilen. Die Barmer bezahlt Ihnen alle vertragsärztlich verordneten Heilmittel. Dazu zählen z. B. die Physiotherapie, die Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

Seit 1. Januar 2021 können Ärzte und Ärztinnen noch individueller auf den medizinischen Bedarf ihrer Patienten und Patientinnen eingehen. Mit Änderung der Heilmittel-Richtlinie haben sie beispielsweise die Möglichkeit bekommen, physiotherapeutische Behandlungen auf bis zu drei vorrangige Heilmittel aufzuteilen. Für den Beginn der Heilmittelbehandlung haben Therapeuten und Versicherte nun in der Regel 28 Tage Zeit, statt wie bisher 14 Tage. Die Behandlung wird dabei regelmäßig überprüft und die Verordnung an den Fortschritt der Therapie angepasst. Weitere Infos hierzu finden Sie in unserer Patienteninformation Wissenswertes zu der Heilmittel-Richtlinienänderung ab 01.01.2021.

Wie können Sie Heilmittel in Anspruch nehmen?

  1. Grundsätzlich ist eine kassenärztliche Verordnung erforderlich. Eine privatärztliche Verordnung reicht nicht aus.
  2. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen schließt Verträge mit Leistungserbringern. Versicherte der Barmer können zwischen diesen Vertragspartnern frei wählen.
  3. Für Heilmittelverordnungen gibt es keinen Genehmigungsvorbehalt. Das heißt, Sie können direkt mit Ihrer vertragsärztlichen Heilmittelverordnung einen zugelassenen Leistungserbringer aufsuchen.

Um zeitnah mit der Behandlung beginnen zu können, hat jede Heilmittel-Verordnung eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Die einzelnen Maßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums beginnen. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Gut zu wissen: Verordnungen für Physikalische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Ergotherapie sind bis zu 28 Tage gültig, es sei denn der Arzt oder die Ärztin haben einen dringlichen Behandlungsbeginn auf der Verordnung vermerkt.

Wie lange dauert eine Behandlung mit Heilmitteln?

Für jede Heilmitteltherapie sind Richtwerte für die Regelbehandlungszeit vorgesehen. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung (ausgenommen podologische Behandlungen). Die individuelle Dauer der Behandlung legt der Leistungserbringer fest, wobei die Mindesttherapiedauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden darf.

  • Krankengymnastik: 15 bis 25 Minuten
  • Massagetherapie: 15 bis 20 Minuten
  • Manuelle Lymphdrainage: 30, 45 oder 60 Minuten – entsprechend der Verordnung
  • Manuelle Therapie: 15 bis 25 Minuten
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie: 30, 45 oder 60 Minuten – entsprechend der Verordnung
  • Podologische Behandlung: je nach Funktionsstörung und Behandlungsbedarf  – zwischen 20 und maximal 35 Minuten Therapiezeit
  • Ergotherapie: Therapiezeiten variieren in der Einzelbehandlung je nach Behandlungsart und medizinischer Notwendigkeit von 30 Minuten bis zu 105 Minuten 

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Heilmitteln?

Volljährige Versicherte leisten eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Heilmittelkosten sowie zusätzlich 10 Euro pro Verordnung, allerdings nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Die Zuzahlungspflicht besteht auch dann, wenn die Heilmittel in der Arztpraxis oder bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus erbracht werden.

Die Zuzahlungspflicht entfällt, wenn die Heilmittel zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden, im Zusammenhang mit einer Entbindung oder zum Beispiel bei Kriegs- und Wehrdienstleiden verordnet werden. Weniger zuzahlen: Vor einer finanziellen Überforderung durch Zuzahlungen schützt Sie die Zuzahlungsgrenze.

Wie finden Sie einen Anbieter von Heilmitteln?

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Physio­the­ra­peu­ten, Podo­lo­gen, Ergo­the­ra­peu­ten oder Logo­päden in Ihrer Nähe. Eine unkomplizierte Suche finden Sie auf der Internetseite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen unter dem Stichwort "Heilmittelerbringerliste".

Darüber hinaus bieten auch die Therapeutenverbände eine Suchfunktion für passende Anbieter in Ihrer Nähe auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Physiotherapeuten und Krankengymnasten:

 Logopäden:

Ergotherapeuten:

Podologen:

Unser Tipp: Rufen Sie im Vorfeld bei der Praxis bzw. dem Therapeuten Ihrer Wahl an und erkundigen Sie sich nach freien Plätzen und dem frühestmöglichen Therapiebeginn.

Weitere Themen entdecken

Arzt und Behandlung

Um Krankheiten gezielt vorzubeugen oder zu behandeln, ist es wichtig, dass Patienten und Behandler auf Augenhöhe miteinander sprechen. Das Gespräch bildet eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Behandlung.  

Hilfsmittel

Wir möchten, dass Sie bei einer Erkrankung oder Einschränkung bestens versorgt und optimal unterstützt sind. Deshalb haben wir mit zahlreichen Anbietern von Hilfsmitteln Vereinbarungen getroffen.  

Haushaltshilfe - wenn Sie Ihren Haushalt nicht weiterführen können

Sie sind krank oder haben Beschwerden durch die Schwangerschaft? Sie können dadurch Ihren Haushalt nicht weiterführen oder Ihre Kinder betreuen? Dann sind Sie und Ihre Familie bei uns in guten Händen. Wir können gut verstehen, dass Sie sich in dieser Zeit eine Haushaltshilfe wünschen und haben hier wichtige Infos zum Thema für Sie zusammengefasst.