Eltern mit Kleinkind und Laptop sitzen am Tisch.
Leistungen

Nutzen Sie unsere zusätzlichen Leistungen für Familien, um sich optimal auf Ihr Kind vorzubereiten

Lesedauer unter 2 Minuten

Sie erwarten Nachwuchs? Und möchten von den zusätzlichen Leistungen Ihrer Barmer für junge Familien profitieren? Werdenden Eltern steht ein Budget von 200 Euro je Schwangerschaft zur Verfügung.

Das Budget kann individuell für mehrere Leistungen, die nicht bereits Bestandteil der vertraglichen Hebammenhilfe oder der Mutterschafts-Richtlinien sind, eingesetzt werden. Bisher mussten diese Leistungen privat bezahlt werden.

Ihre Barmer-Vorteile bei den zusätzlichen Leistungen für Familien

  • Sie haben die Möglichkeit Leistungen, die nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs sind, in Anspruch zu nehmen.
  • Sie können Ihr Budget von 200 Euro je Schwangerschaft für eine oder mehrere Zusatzleistungen einsetzen.
  • Das Budget kann individuell für mehrere Leistungen, die bislang privat bezahlt werden mussten, genutzt werden.

Alles rund um das Thema Mutterschaftsgeld einfach erklärt

Erfahren Sie alles zum Thema Mutterschaftsgeld. Wir zeigen Ihnen außerdem weitere Leistungen und Angebote für werdende Eltern. Ein Audiotranskript des Sprechertexts gibt es zum Download als PDF.

Wählen Sie aus folgenden zusätzlichen Leistungen

  • Hebammenrufbereitschaft
  • Geburtsvorbereitungskurs für Ehegatten bzw. Partner, die ebenfalls bei der Barmer versichert sind
  • Zusätzliche individuelle Beratungsleistungen bei der Hebamme
  • Verordnete apothekenpflichtige Medikamente mit den Inhaltsstoffen des Vitamin B-Komplexes sowie Mineralstoffe und Spurenelemente, die dem in der Schwangerschaft erhöhten speziellen Bedarf gerecht werden (z.B. Folsäure)
  • Screening auf Toxoplasmose
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Screening auf B-Streptokokken
  • Osteopathische Leistungen für Neugeborene
  • Screening auf Zytomegalie 

Voraussetzungen für die Kostenerstattung

  • Sie sind derzeit schwanger oder haben vor Kurzem entbunden.
  • Sie sind bei der Barmer versichert.
  • Ihr 200 Euro Budget ist noch nicht ausgeschöpft.
  • Sie reichen die Originalrechnung ein.
  • Alle zusätzlichen Leistungen haben das Ziel , einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes oder der Schwangeren entgegen zu wirken.
  • Die Leistungen werden von zugelassenen oder nach §13 Abs. 4 SGB Vberechtigten Leistungserbringern erbracht. 
  • Die für die Erstattung notwendigen Unterlagen (Originalrechnungen, schriftliche ärztliche Verordnungen) sind bis spätestens zum 31. März des Folgejahres einzureichen. 
  • Für die osteopathischen Leistungen für Neugeborene gilt zusätzlich: Anspruch auf Versorgung mit dieser Leistung haben Barmer-versicherte Neugeborene, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zur Kostenerstattung sind der Barmer die Originalrechnungen sowie die schriftlichen ärztlichen Verordnungen nicht später als 3 Monate nach dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Rechnungen einzureichen. Die Leistung muss durch einen zur qualitätsgesicherten osteopathischen Leistungserbringung, insbesondere  an Neugeborenen berechtigten Vertragsarzt oder zugelassenen Physiotherapeuten oder durch einen nach §13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.