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Beiträge an die Barmer zahlen – so funktioniert's

Lesedauer unter 2 Minuten

Zahlen Sie Ihre Beiträge selber, finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.


Wie kann ich meine Beiträge bezahlen?

SEPA-Lastschriftmandat

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat kümmern wir uns um die pünktliche Abbuchung Ihrer Beiträge. Hinterlegen Sie dazu einfach online Ihre Bankverbindung und erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat dazu (Benutzerkonto erforderlich).

Haben Sie noch kein Benutzerkonto können Sie unser Blanko-Dokument nutzen. Sie können es direkt am Bildschirm ausfüllen und uns anschließend per Post zuschicken.

Überweisung

Möchten Sie Ihre Beiträge lieber überweisen, finden Sie hier eine Liste unserer Bankkonten.

Wann werden meine Beiträge abgebucht?

Wir buchen Ihre Beiträge immer am 15. des nächsten Monats ab. Ihr Beitrag für April wird also am 15. Mai abgebucht.

Kann ich einen Wunschtermin für die Abbuchung angeben?

Die Fälligkeit Ihrer Beiträge ist gesetzlich festgelegt. Daher ist es leider nicht möglich einen Wunschtermin anzugeben.

Wie kann ich meine Bankverbindung oder das SEPA-Mandat ändern?

Online

Ihre Bankverbindung und das SEPA-Mandat können Sie bequem online ändern (Benutzerkonto erforderlich).

Ist Ihre Bankverbindung bereits hinterlegt, können Sie unter „Bearbeiten“ einfach ein SEPA-Mandat erteilen. Ansonsten können Sie unter „Neue Bankverbindung“ Ihre Bankverbindung direkt mit einem SEPA-Mandat anlegen.

Ebenfalls können Sie Ihre aktuelle Bankverbindung oder auch nur Ihr SEPA-Mandat beenden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr neues SEPA-Mandat lückenlos zum alten SEPA-Mandat beginnt.

Möchten Sie Ihr SEPA-Mandat beenden, denken Sie bitte daran, dass Ihre Beiträge immer erst am 15. des nächsten Monats abgebucht werden. Haben Sie zum Beispiel Ihr SEPA-Mandat bereits zum 30. April beendet, könnten wir Ihre Beiträge für April nicht mehr abbuchen und würden Ihnen eine Mahnung schicken.

Per Post

Haben Sie noch kein Benutzerkonto, können Sie uns Ihre Änderungen auch gerne per Post zuschicken. Bitte nutzen Sie dafür unser Blanko-Dokument oder eines Ihrer Bank. Ein formloses Schreiben reicht leider nicht aus, da ein SEPA-Mandat immer bestimmte Inhalte haben muss, um gültig zu sein.

Zu Ihrem Schutz akzeptieren wir die Änderung Ihrer Bankverbindungen nicht per E-Mail, da wir nicht sicher sein können, dass die Änderung von Ihnen kommt.

Per Telefon

Sie können uns auch gerne anrufen oder in einer unserer Geschäftsstellen besuchen. Wir schicken Ihnen dann das SEPA-Mandat zu oder drucken es Ihnen vor Ort aus.

Wann werden offene Beiträge abgebucht?

Sollten bei Ihnen noch Beiträge offen sein, buchen wir diese ab, sobald Sie uns das SEPA-Mandat erteilt haben.

Beispiel:

Sie sind ab dem 1. Oktober selbstständig und erteilen uns deshalb ein SEPA-Mandat. Für Ihre frühere Versicherung als Student bis zum 30. April sind noch Beiträge von 500 Euro offen. Ihre offenen Beiträge von 500 Euro buchen wir direkt ab. Ihren Beitrag für Oktober buchen wir erst am 15. November ab.

Tipp:

Wollen Sie vermeiden, dass wir offene Beiträge abbuchen, melden Sie sich bei uns, bevor Sie ein SEPA-Mandat erteilen.