- Ihr Beitrag für Selbstständige: Das sind die Konditionen
- Diese Beitragssätze gelten bei der BARMER für Selbstständige 2022
- Mit oder ohne Krankengeld?
- Krankengeld: Die BARMER Wahltarife für Selbstständige
- So wird Ihr Beitrag für Selbstständige auf Basis Ihrer Einnahmen berechnet
- Beitrag zur Pflegeversicherung, der zu Ihrer Krankenversicherung für Selbstständige hinzukommt
- Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern
Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich arbeiten, entscheiden Sie mit, welchen Beitrag zur Krankenversicherung Sie zahlen – und bleiben flexibel. Bei der BARMER profitieren Sie von günstigen Konditionen, umfangreichen Leistungen und zusätzlichen Optionen wie Krankengeld. Hier finden Sie Informationen zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige – und können gleich Ihren Beitrag berechnen.
Ihr Beitrag für Selbstständige: Das sind die Konditionen
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach
- dem aktuellen Beitragssatz,
- Ihren Einnahmen und
- Ihrem Anspruch auf Krankengeld.
Diese Beitragssätze gelten bei der BARMER für Selbstständige 2022
- allgemeiner Beitragssatz*: 14,6 Prozent (allgemeiner gesetzlicher Beitragssatz) + 1,5 Prozent (kassenindividueller Beitragssatz) = 16,1 Prozent
- Ermäßigter Beitragssatz**: 14,0 Prozent (ermäßigter gesetzlicher Beitragssatz) + 1,5 Prozent (kassenindividueller Beitragssatz) = 15,5 Prozent
* Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
** ohne Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
Gut zu wissen: Unabhängig davon, wie hoch Ihre (erwarteten) Einnahmen tatsächlich sind: Die Beiträge werden stets aus einer Mindesteinnahme von 1.096,67 Euro (Stand: 2022) erhoben. Außerdem richten sie sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Der Grenzbetrag liegt in 2022 bei monatlich 4.837,50 Euro. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht mehr in die Berechnung mit ein.
Mit oder ohne Krankengeld?
Sie haben die Wahl, ob Sie mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sein möchten. An diese Entscheidung sind Sie drei Jahre gebunden.
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld* | Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld* | |
---|---|---|
Beitragssätze | 16,1 Prozent | 15,5 Prozent |
Mindestbeitrag | 176,56 Euro | 169,98 Euro |
Höchstbeitrag | 778,84 Euro | 749,81 Euro |
* Ab der siebten Woche Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld: Die BARMER Wahltarife für Selbstständige
Möchten Sie im Krankheitsfall schon früher abgesichert sein? Oder reicht es Ihnen aus, wenn Sie erst später Krankengeld erhalten? Wir bieten zwei Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige an.
So wird Ihr Beitrag für Selbstständige auf Basis Ihrer Einnahmen berechnet
Als Einnahmen gelten Ihr Arbeitseinkommen (der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Gewinn) und weitere Einnahmen – zum Beispiel aus Kapitaleinkünften.
Ihr aktueller Einkommensteuerbescheid dient als Nachweis.
Beginnen Sie gerade Ihre selbstständige Tätigkeit, haben Sie vorerst keinen Einkommensteuerbescheid mit Informationen zum Gewinn vorliegen. In diesem Fall ziehen wir für die Beitragsberechnung andere Unterlagen heran. Dies können zum Beispiel eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine gewissenhafte Schätzung Ihres erwarteten Gewinns sein. Auf dieser Grundlage setzen wir Ihren Beitrag vorläufig fest. Die endgültige Beitragsberechnung erfolgt, sobald Ihr Einkommensteuerbescheid vorliegt.
Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt zwischen dem Mindest (1.096,67 Euro) - und Höchstbeitrag (4.837,50 Euro). Reichen Sie keine Einkommensnachweise ein, wird der Höchstbeitrag festgelegt.
Reduziert sich Ihr aktuelles Arbeitseinkommen gegenüber Ihren Einnahmen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid um mindestens 25 Prozent, können Sie die Beiträge vorläufig entsprechend anpassen lassen. Sprechen Sie uns hierzu bitte möglichst zeitnah an.
Ihr Beitrag wird solange vorläufig berechnet, bis Sie Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen.Beitrag zur Pflegeversicherung, der zu Ihrer Krankenversicherung für Selbstständige hinzukommt
Wer krankenversichert ist, ist in aller Regel auch Mitglied der Pflegeversicherung. Folgender Beitrag fällt zusätzlich an:
Grundlage zur Beitragsberechnung | Kinderlose* | mit Kind |
---|---|---|
Beitragssatz | 3,4 Prozent | 3,05 Prozent |
Mindestbeitrag (1.096,67 Euro) | 37,29 Euro | 33,45 Euro |
Höchstbeitrag (4.837,50 Euro) | 164,48 Euro | 147,54 Euro |
* Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zur Pflegeversicherung einen gesetzlich festgelegten Zuschlag von 0,35 Prozent.
Hinweis: Die Beiträge zur Pflegeversicherung berechnen sich analog zur Krankenversicherung.