Selbstständig optimal abgesichert
BARMER Krankenversicherung

Als Freiberufler nehmen Sie die Dinge selbst in die Hand und entscheiden, was für Sie wichtig ist. Genießen Sie auch als Barmer-Mitglied große Flexibilität mit einer Krankenversicherung, die sich Ihren Bedürfnissen als Selbstständiger anpasst. 

 

Focus Money Siegel Krankenkasse des Jahres
DFSI Siegel Leistung für Selbstständige
Focus-Money Testsiegel mit der Auszeichnung für digitalen Service

Krankenversicherung für Selbstständige

  • Wie setzt sich der Beitrag für Selbstständige zusammen?

    Der Beitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen, dem aktuellen Beitragssatz und Ihrem Anspruch auf Krankengeld
  • Wie hoch ist Ihr Beitrag?

    Mit dem Beitragsrechner für Selbstständige können Sie mit wenigen Klicks Ihren individuellen Beitrag ermitteln. 
  • FAQ: Krankenversicherung für Selbstständige

    Im FAQ finden Sie die wichtigsten Infos zu den Themen Beitrag und Versicherung für Selbstständige.

Barmer Vorteile für Selbstständige

Krankenkasse des Jahres

Im großen Kassentest von FOCUS-MONEY (49/2023) erhielt die Barmer das Prädikat "Herausragend" und ist Branchensieger. 

Die Nr. 1 bei den Versicherten

Höchste Weiterempfehlungsrate aller Krankenkassen. Bestnote für den Kundenservice

Rund neun Millionen Menschen vertrauen uns

Eine große und solidarische Gemeinschaft für erstklassigen Versicherungsschutz 

Entdecken Sie noch mehr Vorteile für Freiberufler

Unser Vorteilsrechner zeigt Ihnen, wie Sie von der Barmer profitieren 

Setzen Sie auf einen starken Gesundheitspartner

  • Finanziell abgesichert bei längeren Erkrankungen dank Krankengeld 
  • Alle drei Jahre kostenlosen Check-Up zur Früherkennung von Krankheiten nutzen 
  • Von Arzneimittel bis Facharztbesuchen im Krankheitsfall ideal geschützt sein
  • Kostenlose ärztliche Zweitmeinung einholen vor Operationen
Ein junges Paar sitzt gemeinsam auf einer Terrasse

Profitieren Sie von flexiblen Angeboten für Ihre individuellen Bedürfnisse

  • Wahltarif abschließen und bis zu 200 Euro im Jahr zurückerhalten 
  • Zusatzversicherungen (z.B. Zähne, Reise) zu exklusiven Konditionen abschließen
  • Großes Angebot an kostenlosen Online-Kursen für Fitness, Ernährung & mentale Stärke nutzen
Ein Mann arbeitet als Selbstständiger an seinem Schreibtisch.

Sparen Sie Zeit und Nerven mit Apps und Online-Services

  • Mit der Teledoktor-App per Video zum Arzt gehen und schneller Facharzttermine bekommen 
  • Alles rund um Ihre Krankenversicherung schnell erledigen in der BARMER-App
  • Entspannen und zur Ruhe kommen mit der 7Mind-App und über 1.000 Meditationen 
Frau auf einem Sitzsack schaut auf ihr Smartphone

Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach

Diese Beitragssätze gelten bei der BARMER für Selbstständige 2024

  • allgemeiner Beitragssatz*: 14,6 Prozent (allgemeiner gesetzlicher Beitragssatz) + 2,19 Prozent (kassenindividueller Beitragssatz) = 16,79 Prozent
  • Ermäßigter Beitragssatz**: 14,0 Prozent (ermäßigter gesetzlicher Beitragssatz) + 2,19 Prozent (kassenindividueller Beitragssatz) = 16,19 Prozent

* Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit

** ohne Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit

Gut zu wissen: Unabhängig davon, wie hoch Ihre (erwarteten) Einnahmen tatsächlich sind: Die Beiträge werden stets aus einer Mindesteinnahme von 1.178,33 Euro (Stand: 2024) erhoben. Außerdem richten sie sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Der Grenzbetrag liegt in 2024 bei monatlich 5.175,00 Euro. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht mehr in die Berechnung mit ein.  

Beitragsrechner für Selbstständige

Jetzt einfach Ihre Beiträge als Selbständiger oder Selbstständige berechnen.

Als Einnahmen gelten Ihr Arbeitseinkommen (der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Gewinn) und weitere Einnahmen – zum Beispiel aus Kapitaleinkünften.

Ihr aktueller Einkommensteuerbescheid dient dabei als Nachweis. 

Wenn Sie noch keinen Einkommensteuerbescheid haben: 

Beginnen Sie gerade Ihre selbstständige Tätigkeit, haben Sie vorerst keinen Einkommensteuerbescheid mit Informationen zum Gewinn vorliegen. In diesem Fall ziehen wir für die Beitragsberechnung andere Unterlagen heran. Dies können zum Beispiel eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine gewissenhafte Schätzung Ihres erwarteten Gewinns sein. Auf dieser Grundlage setzen wir Ihren Beitrag vorläufig fest.

Die Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr berechnen wir endgültig, sobald Ihr Einkommensteuerbescheid vorliegt. Dafür haben Sie insgesamt bis zu drei Jahre Zeit.

Wenn Sie keine Einkommensnachweise einreichen:

Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird auf Grundlage der aktuellen Bemessungsgrenzen berechnet, also aus mindestens 1.178,33 Euro und höchstens 5.175,00 Euro. Reichen Sie keine Einkommensnachweise ein, wird der Höchstbeitrag festgelegt.

Wenn Sie die Berechnung nach dem Höchstbeitrag korrigiert haben möchten:

Dazu benötigen wir von Ihnen:

  • Einen formlosen Antrag, dass die Beiträge neu berechnet werden sollen
  • Den Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr


Neu: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung können wir auch für die Jahre 2018 und 2019 Ihre Beiträge nachträglich neu berechnen. Dies gilt ebenfalls für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Reichen Sie uns dazu Ihre Nachweise bis zum 16.12.2024 ein. Liegt Ihnen bis dahin noch kein Steuerbescheid vor, überlassen Sie uns einen Nachweis des Finanzamts.

Wenn Sie aktuell weniger als zuvor verdienen:

Reduziert sich Ihr aktuelles Arbeitseinkommen gegenüber Ihren Einnahmen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid um mindestens 25 Prozent, können Sie die Beiträge vorläufig entsprechend anpassen lassen. Sprechen Sie uns hierzu bitte möglichst zeitnah an.

Ihr Beitrag wird solange vorläufig berechnet, bis Sie Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen. Sie haben dafür insgesamt drei Jahre Zeit.

Wer krankenversichert ist, ist in aller Regel auch Mitglied der Pflegeversicherung. Abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder fallen in der Pflegeversicherung gestaffelte Beitragssätze an. 

Daraus ergeben sich folgende Beiträge: 

Grundlage zur BerechnungKinderlose*1 Kind2 Kinder**3 Kinder**4 Kinder**5 oder mehr Kinder**
Beitragssatz4,00%3,40%3,15 %2,90 % 2,65 % 2,40 % 
Mindestbeitrag (1.178,33 Euro)47,13 Euro40,06 Euro37,12 Euro34,17 Euro31,23 Euro28,28 Euro
Höchstbeitrag (5.175,00 Euro)207,00 Euro175,95 Euro163,01 Euro150,08 Euro137,14 Euro124,20 Euro

*Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zur Pflegeversicherung einen gesetzlich festgelegten Zuschlag von 0,60 Prozent.

**Eltern mit mehr als einem Kind erhalten ab dem 2. Bis zum 5. Kind unter dem 25. Lebensjahr einen Abschlag von 0,25 % pro Kind.

Hinweis: Die Beiträge zur Pflegeversicherung berechnen sich analog zur Krankenversicherung. 

Beiträge für Selbstständige: Mit oder ohne Krankengeld? 

Sie haben die Wahl, ob Sie mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sein möchten. An diese Entscheidung sind Sie drei Jahre gebunden. Möchten Sie im Krankheitsfall schon früher abgesichert sein? Oder reicht es Ihnen aus, wenn Sie erst später Krankengeld erhalten? Wir bieten zwei Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige an.

 Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld*Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld*
Beitragssätze16,79 Prozent16,19 Prozent
Mindestbeitrag
(1.178,33 Euro)
197,85 Euro190,78 Euro
Höchstbeitrag
(5.175,00 Euro)
868,88 Euro837,83 Euro

* Ab der siebten Woche Arbeitsunfähigkeit

Ein Mann arbeitet als Selbstständiger an seinem Schreibtisch.

Als Selbstständiger ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich mit oder ohne Krankengeld versichern wollen. 

Selbstständige sind bei der Barmer Krankenkasse rundum abgesichert

Sie haben Ihr eigenes Geschäft in der Hand und mit der Mitgliedschaft bei der Barmer auch Ihre Krankenversicherung für Selbständige. Die freiwillige Versicherung bei der Barmer ist eine gute Entscheidung mit der Sie von Ihrem persönlichen Wahltarif bis hin zu exzellenten, professionellen Leistungen profitieren. Erledigen Sie mit unseren Online-Services alles schnell und einfach. Mit dem guten Gefühl, ausgezeichnet und günstig geschützt zu sein, können sich Selbstständige so voll auf Ihre Aufträge konzentrieren.

Die freiwillige Versicherung zu attraktiven Konditionen

Ihre Barmer bietet Ihnen eine umfassende Versorgung und berät Sie kompetent. Mit der freiwilligen Versicherung profitieren Sie von Spitzenmedizin und höchster Expertise, z.B. den Teledoktor, den Sie rund um die Uhr erreichen. Sparen Sie in unseren Wahltarifen bis zu 100 Euro Cashback und sichern Sie sich mit dem Bonusprogramm der Barmer Krankenkasse für Selbstständige attraktive Prämien. Darüber hinaus erhalten Sie für Ihre maßgeschneiderten Zusatzversicherungen exklusive Konditionen bei unserem Partner HUK-COBURG Krankenversicherung.

Als Selbstständiger nutzen Sie bei der BARMER viele Services rund um Ihre Krankenversicherung ganz einfach digital.

Selbstständige nutzen bei der BARMER viele Services rund um ihre Krankenversicherung ganz einfach digital. 

Selbstständige profitieren bei einer gesetzlichen Krankenkasse von vielen Vorteilen

Ihre Zeit ist wertvoll, daher bauen wir unsere digitalen Services aus. Erledigen Sie mit Meine Barmer alles online. Unterwegs haben Sie mit unseren Apps alles zur Hand, was Versorgung und Vorsorge einfacher macht. Die eCare zum Beispiel. Die Barmer „Schlafenszeit“ sorgt für entspannten Schlaf. Die Barmer-App ist Ihre digitale Schaltzentrale mit der Sie z.B. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch im Wartezimmer an uns übermitteln oder Anträge auf Krankengeld stellen. 

Sie benötigen weitere Informationen? Wir helfen gerne weiter.