Ob ganz am Anfang oder schon mittendrin: Die Barmer begleitet Sie durchs Berufsleben – und bietet für jeden die optimale Versicherungslösung.
Grundlage der Beitragsberechnung
Die Beiträge für pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende werden aus dem monatlichen Arbeitsentgelt ermittelt.
Es gilt das Solidaritätsprinzip: Wer mehr verdient, bezahlt auch mehr. Allerdings nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Vom Verdienst oberhalb dieses Grenzbetrags, der 2020 bei monatlich 4.687,50 Euro und 2021 bei 4.837,50 Euro liegt, wird kein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben.
Der allgemeine Barmer Beitragssatz beträgt 16,1 Prozent. Er setzt sich aus dem allgemeinen gesetzlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem zusätzlichen kassenindividuellen Beitrag von 1,5 Prozent zusammen.
Informationen zu Beiträgen für:
Geringfügig Beschäftigte/Minijobber
Üben Sie einen Minijob aus, sind Sie versicherungsfrei. Dies ist der Fall, wenn Ihre Vergütung regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat beträgt. Liegt das Arbeitsentgelt zwischen monatlich 450,01 Euro und 1.300 Euro (sogenannter Übergangsbereich) zahlen Sie einen verminderten Beitrag.
Auszubildende
Für Mitglieder, die eine Berufsausbildung machen und monatlich nicht mehr als 325 Euro verdienen, trägt der Arbeitgeber den gesamten Sozialversicherungsbeitrag allein.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer
Überschreitet Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (62.550,00 Euro im Jahr 2020 beziehungsweise 64.350,00 Euro im Jahr 2021), sind Sie nicht mehr krankenversicherungspflichtig und werden daher auf der Grundlage einer freiwilligen Mitgliedschaft versichert. Die Beiträge richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.687,50 Euro (2020) beziehungsweise 4.837,50 Euro (2021), auch wenn Sie ein höheres Arbeitsentgelt erhalten.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch:
Monatlicher Beitrag | 2021 |
Krankenversicherungsbeitrag | 778,84 Euro |
Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern | 147,54 Euro |
Pflegeversicherung für Versicherte ohne Kinder | 159,64 Euro |
Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung | 389,42 Euro |
Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung | 73,77 Euro |
Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung in Sachsen | 49,58 Euro |
Beiträge zur Pflegeversicherung
Wer krankenversichert ist, ist in aller Regel auch Mitglied der Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen regelmäßig jeweils die Hälfte des Beitragssatzes.
Personen, die keine Kinder und das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zur Pflegeversicherung.