Zwei junge Geschäftsleute, die an einem Fenster zusammen auf ein Tablet schauen.
Verwaltungsrat

Die Ausschüsse des Verwaltungsrates

Lesedauer unter 3 Minuten

Die 20 Widerspruchsausschüsse sind mit jeweils vier Mitgliedern besetzt. Eine Vertretung im Verhinderungsfall erfolgt entsprechend der Stellvertreterlisten.

Fachausschüsse

Der Haupt- und Grundsatzausschuss koordiniert die Arbeit der Selbstverwaltung und bereitet die Sitzungen des Verwaltungsrates vor.

Der Ausschuss für Finanzen, der Ausschuss für Verträge, Versorgung, Rehabilitation und Pflege, der Ausschuss für Wettbewerb, Marketing, Vertrieb und Kommunikation, der Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie und der Ausschuss für Personal, Organisation und Betriebliches Gesundheitsmanagement sind vorbereitende Ausschüsse, die in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen Beschlussempfehlungen für den Verwaltungsrat abgeben.

Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.

Haupt- und Grundsatzausschuss

  • Sylvi Krisch, Vorsitzende
  • Dietmar Katzer, Stellvertretender Vorsitzender
  • Dirk Wiethölter, Mitglied Präsidium
  • Katrin von Löwenstein, Mitglied Präsidium
  • Herbert Fritsch, Mitglied Präsidium
  • Klaus-Peter Dehde
  • Andrea Wiedemann
  • Albert Roer
  • Thomas Kruck
  • Achmed Date
  • Christian Ermler
  • Klaus-Dieter Schwettscher
  • Ralph Korschinsky
Gruppenbild Haupt- und Grundsatzausschuss

Ausschuss für Finanzen

  • Thomas Kruck, Vorsitzender
  • Nicole-Birgitta Dehde, stellvertretende Vorsitzende
  • Karin Schulz
  • Peter Mahlich 
  • Petra Hopf
Gruppenbild Ausschuss für Finanzen

Ausschuss für Verträge, Versorgung, Rehabilitation und Pflege

  • Achmed Date, Vorsitzender
  • Uta Treuter, stellvertretende Vorsitzende
  • Ingrid Grabandt-Lahr
  • Birgitt Vieweger
  • Robert Spiller
Gruppenbild Ausschuss für Verträge, Versorgung, Rehabilitation und Pflege

Ausschuss für Marketing, Wettbewerb, Vertrieb und Kommunikation

  • Christian Ermler, Vorsitzender
  • Klaus Birkhahn, stellvertretender Vorsitzender
  • Inga Neumann (nicht im Bild)
  • Inge Roth
  • Dr. Erika Schöne-Plaumann
Gruppenbild Ausschuss für Marketing, Wettbewerb, Vertrieb und Kommunikation

Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie

  • Klaus-Dieter Schwettscher, Vorsitzender
  • Alexander Straube, stellvertretender Vorsitzender
  • Martina Plöger
  • Birgitt Vieweger
  • Jan-Paul Grüner
Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie

Ausschuss für Personal, Organisation und Betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Ralph Korschinsky, Vorsitzender
  • Martina Richter, stellvertretende Vorsitzende (nicht im Bild)
  • Birgit Vater
  • Dr. Andreas Tautz
  • Klaus Moldenhauer
Gruppenbild Ausschuss für Personal, Organisation und Betriebliches Gesundheitsmanagement

Widerspruchsausschüsse

Über individuelle Versichertenanliegen entscheiden

Zahlreiche Entscheidungen, die der Verwaltungsrat trifft, beziehen sich auf die gesamte Versichertengemeinschaft der Barmer. Die 20 ehrenamtlichen Widerspruchsausschüsse der Selbstverwaltung beschäftigen sich jedoch intensiv mit individuellen Einzelfällen.

Sie überprüfen Entscheidungen der Kranken- und Pflegekasse, gegen die Versicherte Widerspruch eingelegt haben. Die Überprüfung durch die sachkundigen Ausschüsse erspart so manches langwierige Sozialgerichtsverfahren – und sie erfolgt rasch und kostenlos.

Zusammensetzung und Aufgaben der Widerspruchsausschüsse

Die 20 Widerspruchsausschüsse sind mit jeweils vier Mitgliedern besetzt. Wöchentlich setzen sich die Ausschussmitglieder zusammen und entscheiden über die Widersprüche.

Zuvor haben sie jeweils zwei Wochen Zeit, sich in ihrer Freizeit sorgfältig mit den Sachverhalten vertraut zu machen und sich ein Urteil über die Entscheidungen der Barmer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu bilden.

Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse üben diese Aufgabe ehrenamtlich aus. Vorgeschlagen werden sie von den jeweiligen Fraktionen des Verwaltungsrates, der sie auch wählt.

Die Arbeit in den Widerspruchsausschüssen gehört zweifellos zu den anspruchsvollsten Aufgaben, die die Selbstverwaltung zu vergeben hat. Hinter jedem zu prüfenden "Fall" steht ein Mensch, mit seiner ganz persönlichen (Kranken-) Geschichte, mitunter mit einem besonders belastenden, schweren Schicksal.

Dem gegenüber steht das Sozialgesetzbuch, das auf hunderten Seiten die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung festlegt. Grenzen, über die sich auch die Versichertenvertreter und –vertreterinnen des Verwaltungsrates nicht hinwegsetzen können.

Doch gelegentlich ergeben sich Handlungsspielräume – etwa weil sich Entscheidungen der Kasse oder Empfehlungen des Medizinischen Dienstes bei nochmaliger Überprüfung als unzureichend oder fehlerhaft erweisen.

Erfahrungen austauschen und diskutieren

In regelmäßigen Abständen kommen die Vorsitzenden der Widerspruchsausschüsse und ihre Stellvertreter zu einem Arbeitstreffen zusammen. Hier werden Erfahrungen ausgetauscht und Entscheidungskriterien diskutiert.

Mitglieder der Widerspruchsausschüsse

Nachstehend stellen wir Ihnen die Mitglieder der einzelnen Widerspruchsausschüsse vor.