Zum 1. Januar 2017 schließen sich die Barmer GEK und die Deutsche BKK zur Barmer zusammen. Um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten, haben wir hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Die Verträge der Deutschen BKK sind bis einschließlich 31.12.2016 gültig. Die Verträge der Barmer GEK werden ab dem 01.01.2017 auf die Versicherten der ehemaligen Deutschen BKK ausgeweitet, sofern die jeweiligen Vertragspartner sich hiermit einverstanden erklären.
Die Abgrenzung erfolgt grundsätzlich nach Verordnungsdatum. Ausnahmen gelten für Dauerverordnungen und Leistungen, für welche gemäß den vertraglichen Regelungen keine Verordnung erforderlich ist (z.B. Wartungen). Hier ist das Datum der Leistungserbringung für die Gültigkeit der Verträge maßgebend.
Wichtig für Vertragspartner der Deutschen BKK: Bitte prüfen Sie möglichst bis zum 31.12.2016, ob Sie einen Vertrag mit der Barmer GEK in den von Ihnen abgegebenen Produktbereichen haben. Falls ja, ist dieser Vertrag im Regelfall ab 01.01.2017 für die gesamte Barmer gültig. Sofern Sie noch keinen Vertrag mit der Barmer GEK haben, nutzen Sie bitte das bei Verhandlungs- bzw. Bekanntmachungsverträgen mögliche Beitrittsverfahren. - Abrechnungen von Leistungen nach den Verträgen der Deutschen BKK: Die Abrechnungen von Verordnungen aus dem Jahr 2016 (bzw. dem Leistungszeitraum 2016 bei Dauerverordnungen oder verordnungsfreien Leistungen) für Versicherte der Deutschen BKK erfolgen bis zum Posteingangsdatum 31.03.2017 über die KV Service Plus GmbH (KVSP), Heinrich-Nordhoff-Straße 69, 38440 Wolfsburg. Ab dem Posteingangsdatum 01.04.2017 erfolgt die Abrechnung dieser Leistungen über das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG), Grabenstraße 100-104, 45141 Essen.
Bitte rechnen Sie Leistungen aus den Verträgen der Deutschen BKK, wenn möglich, bis zum 31.03.2017 über die KVSP ab. - Abrechnungen von Leistungen nach den Verträgen der Barmer: Die Abrechnung für die Versicherten der Barmer (d.h. die ehemaligen Versicherten der Deutschen BKK sowie der Barmer GEK) erfolgt ab dem 01.01.2017 über das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG), Grabenstraße 100-104, 45141 Essen. Eine Ausnahme besteht für bestimmte Produkte aus dem Apotheken-Hilfsmittellieferungsvertrag zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV).
- Bei Verordnungen zu Lasten der BarmerGEK ergeben sich keine Unterschiede zum bisherigen Verfahren. Es gelten die Preise und Konditionen der gültigen Barmer GEK-Verträge und eine Abrechnung über das DGG--Deutsche Diabetes Gesellschaft.