Ihrer Einrichtung sind höhere Aufwendungen aufgrund der gestiegenen Preise für Erdgas, Fernwärme und Strom entstanden? Die Pflegekassen können Sie finanziell unterstützen.
Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Bundesverbänden der stationären Pflegeeinrichtungen ein Erstattungsverfahren für zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie stationäre Hospize mit Zulassung nach dem SGB XI erarbeitet. Im Rahmen dieses Verfahrens können die Pflegekassen Ihnen den aufgrund der gestiegenen Preise für leitungsgebundenes Erdgas, leitungsgebundene Fernwärme und leitungsgebundenen Strom entstandenen Differenzbetrag zum Referenzmonat erstatten.
Was wird erstattet?
Es wird jeweils die einrichtungsindividuelle Differenz zwischen der Höhe der monatlichen abschlägigen Brutto-Vorauszahlung des Referenzmonats März 2022 und der aktuellen monatlichen abschlägigen Brutto-Vorauszahlung gezahlt.
Wurde die Pflegeeinrichtung nach dem 31.03.2022 zugelassen, wird als Referenzmonat der Februar 2022 herangezogen. Ein Anspruch auf die so genannte Ergänzungshilfe besteht für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.04.2024.
Wo finde ich weitere Informationen und Antragsformulare?
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Website unter dem Reiter „Pflegeversicherung – Richtlinien, Vereinbarungen, Formulare “, unter dem Punkt „Erstattung von Energiemehrkosten (Ergänzungshilfen; Inkrafttreten am 01.03.2023)" alle wichtigen Informationen rund um das Erstattungsverfahren sowie die dafür notwendigen Dokumente zum Download hinterlegt.
Ist die Barmer für meine Einrichtung zuständig?
Die Barmer Pflegekasse übernimmt das Erstattungsverfahren für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Ob wir auch Ihre Einrichtung betreuen, können Sie anhand der Liste feststellen, die ebenfalls auf der Website des GKV-Spitzenverbandes hinterlegt ist.
So beantragen Sie die Erstattung
Die erstmalige Beantragung der Ergänzungshilfen muss spätestens bis 15 Arbeitstage (Montag bis Freitag) nach Inkrafttreten der Richtlinien erfolgen. Die Ergänzungshilfen-Richtlinien sind zum 01.03.2023 in Kraft getreten. Für die Monate ab März 2023 sind Änderungsanträge bis zum 15. des Folgemonats bei der Pflegekasse einzureichen. Letztmalig kann am 15.05.2024 für den Monat April 2024 ein Antrag gestellt werden.
Füllen Sie den zum Download bereitgestellten Antrag aus und unterzeichnen Sie ihn. Dafür ist eine originalgetreue Nachbildung der Unterschrift (Faksimile) ausreichend. Oder drucken Sie den Antrag aus und scannen Sie ihn nach der Unterzeichnung als PDF-Datei ein. Bitte nutzen Sie den Antrag für Änderungsanträge fortlaufend. Gleichzeitig mit dem Antrag müssen die Nachweise des Energieversorgers eingereicht werden (siehe Ziffer 5 der Ergänzungshilfen-Richtlinien).
Senden Sie bitte Ihren Antrag mit dem Betreff „Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI“ an: energieschutzschirm@barmer.de
Wie geht es weiter?
Die Zahlung erhalten Sie innerhalb von vier Wochen. Natürlich informieren wir Sie schriftlich, sobald wir Ihren Antrag geprüft haben und feststeht, welche Summe wir Ihnen erstatten können.
Sie haben noch Fragen?
Für Fragen zum Verfahren oder zu Ihrem Antrag steht Ihnen unsere kostenfreie Hotline unter 0800 333004 994060 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.