Selbstabrechner und Rechenzentren, die über die DDG abrechnen, haben die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Abrechnung online einzusehen.
Telefonservice für Leistungserbringende
Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0800 333 0606*
*Bitte halten Sie Ihr Institutionskennzeichen oder Ihre lebenslange Arztnummer bereit. So können wir Sie am Telefon schneller und gezielter beraten.
Seit Oktober 2022 können Versicherte der Barmer die Zuzahlungsbefreiung mit ihrem Smartphone nachweisen. Sie nutzen einfach die Funktion "Bescheinigung anfordern" in der Barmer-App und legen die digitale Befreiungskarte bei Leistungserbringern vor. Der Nachweis ist identisch mit der Befreiungskarte in Papierform und kann im selben Umfang genutzt werden.
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