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Selbstabrechner und Rechenzentren, die über die DDG abrechnen, haben die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Abrechnung online einzusehen.

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Ein Telefonhörer

Telefonservice für Leistungserbringende

Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0800 333 0606*

*Bitte halten Sie Ihr Institutionskennzeichen oder Ihre lebenslange Arztnummer bereit. So können wir Sie am Telefon schneller und gezielter beraten.

Illustration eines digitalen Ausweises zur Zuzahlungsbefreiung

​​​​Digitale Zuzahlungsbefreiungskarte

Seit Oktober 2022 können Versicherte der Barmer die Zuzahlungsbefreiung mit ihrem Smartphone nachweisen. Sie nutzen einfach die Funktion "Bescheinigung anfordern" in der Barmer-App und legen die digitale Befreiungskarte bei Leistungserbringern vor. Der Nachweis ist identisch mit der Befreiungskarte in Papierform und kann im selben Umfang genutzt werden.
Mehr zur digitalen Zahlungsbefreiung