Hand greift nach Geldscheine die mit Mausefalle auf einem Tisch liegen
Die Barmer

Manipulationsabwehr: Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Lesedauer unter 2 Minuten

Abrechnungsbetrug, Vorteilsnahme - Schätzungen zufolge führt Fehlverhalten im Gesundheitswesen jährlich zu mehreren Millionen Euro Verlust. Geld, das in der Versorgung Kranker und Pflegebedürftiger fehlt.

Als gesetzliche Krankenkasse geht die Barmer Hinweisen nach, die auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen hindeuten. Gleichzeitig kommt sie damit einem Auftrag des Gesetzgebers nach.

Sie können aktiv mithelfen

Auch Sie können uns dabei helfen. Zwar deckt die Barmer jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe auf - dennoch bleiben viele Fälle unentdeckt. Falls Sie also einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben, melden Sie sich bitte bei uns

Ihre Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch können Sie Ihre Hinweise auch anonym übermitteln.

Wichtige Fragen und Antworten

Wie lautet die Definition des Begriffs "Fehlverhalten"?

Der Gesetzgeber spricht von der rechtswidrigen oder zweckwidrigen Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Krankenkassen. Dabei ist Fehlverhalten ein Sammelbegriff, unter den viele verschiedene Handlungen fallen. Typisch sind beispielsweise:

  • Abrechnungsbetrug, etwa das Abrechnen nicht erbrachter Leistungen
  • Missbrauch der Krankenversicherungskarte (Chipkarte)
  • Fälschung und/oder Verkauf von Rezepten
  • Rezeptbetrug, etwa indem eine Empfangsbestätigung/Unterschrift für mehrere Leistungen vorab verlangt wird
  • Urkundenfälschung / Unterschriftenfälschung
  • Erschleichen von Leistungen (z. B. Krankengeld, Verhinderungspflege)
  • Abrechnen überhöhter Wegstrecken (z. B. bei Krankentransporten)

Die Beteiligten finden sich in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Hierzu zählen Leistungserbringer, Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber und Versicherte.

Was geschieht bei Verdachtsfällen?

Die Barmer geht grundsätzlich jedem glaubhaften und nachvollziehbaren Hinweis nach. Bei hinreichender Verdachtslage übergibt sie mutmaßliche Verdachtsfälle der Staatsanwaltschaft. Daneben holt die Barmer mehrere Millionen Euro für die Versichertengemeinschaft zurück.

Wer kann Hinweise geben und wie kann ich bei einem Verdacht vorgehen?

Jede Person kann sich mit einem Verdacht auf Fehlverhalten an die Barmer wenden. Je konkreter und detaillierter Ihre Angaben dabei sind, desto zielgerichteter können wir dem Verdacht nachgehen. Ein schriftlicher Hinweis eignet sich am besten.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? 

Die gesetzlichen Grundlagen sind:

Wie kann die Manipulationsabwehr kontaktiert werden?

Postalisch
Barmer
Manipulationsabwehr
Abt. 1130-01
Gottlieb-Daimler-Straße 19
73529 Schwäbisch Gmünd

Telefonisch: 0800 333004 99-1313
E-Mailmanipulationsabwehr@barmer.de
E-Postbrief: manipulationsabwehr@barmer.epost.de

Ausführliche Informationen zum Thema E-Postbrief erhalten Sie auch 

http://www.epost.de

. Hier können Sie sich auch Ihre persönliche E-Postbrief-Adresse sichern.

Zum Online-Hinweissystem

Es steht Ihnen frei, ob Sie uns Ihren Namen nennen möchten oder lieber anonym bleiben. Anonymen Hinweisen können wir nur nachgehen, wenn Sie uns konkrete Angaben zur Person und gegebenenfalls Institution/Einrichtung sowie zum Sachverhalt übermitteln. 

Hinweis: Die Kontaktkanäle der Manipulationsabwehr sind keine Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Bitte wenden Sie sich bei Kenntnisnahme über Fehlverhalten, welches Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben, an die externe Meldestelle des Bundes.