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Wen kann ich wählen?

Der Weg bis zur Wahl

Lesedauer unter 11 Minuten

Alle sechs Jahre werden die Mitglieder des Verwaltungsrates der Barmer gewählt. Hier finden Sie alle wichtigen Sitzungen und Termine.

Sozialwahl 2017

In 2023 findet die nächste Sozialwahl statt. Alle Informationen erhalten Sie hier.

"Wir für Sie" ist das Motto der 30 ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitglieder der Barmer, die sich für die Versicherten der Kranken- und Pflegekasse einsetzen und bei der Barmer alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung treffen. Anfang September 2017 erhalten Barmer-Mitglieder Wahlunterlagen, um die 27 ehrenamtlichen Versichertenvertreterinnen und -vertreter zu wählen.

Bis zum 4. Oktober 2017 muss der ausgefüllte Stimmzettel bei der Barmer sein.

Die Verwaltungsräte der Deutschen BKK und Barmer GEK haben die Fusion beider Krankenkassen zum 1. Januar 2017 endgültig besiegelt. Am 2. März 2016 haben die Vorsitzenden der Verwaltungsräte und der Vorstände der Kassen den Vereinigungsvertrag in Berlin unterzeichnet, der unter anderem die Satzung und die Standortstruktur der neuen Barmer regelt. Die vereinigte Kasse wird den Namen Barmer tragen. Die Fusion hat Auswirkungen auch auf die Sozialwahl 2017. So hat die Rita Pawelski  im Rahmen der Wahlankündigung als allgemeinen Wahltag der nächsten Sozialwahl den 31. Mai 2017 veröffentlicht. Dieser Wahltag gilt zum Beispiel auch für alle Barmer-Mitglieder, die beispielsweise auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland wahlberechtigt sind. Für die Barmer hat die Bundeswahlbeauftragte aufgrund der Fusion einen späteren Wahltermin festgelegt. Wahltag für die Barmer ist der 4. Oktober 2017. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der rote Wahlbriefumschlag mit dem durch ein Kreuz gekennzeichneten Stimmzettel bei der Barmer eingegangen sein. Vom Wahltag leiten sich zudem sämtliche im Wahlverfahren zu beachtenden Fristen und Termine ab. Bei der Barmer entscheiden traditionell die wahlberechtigten Mitglieder demokratisch, wer sich in der Selbstverwaltung für ihre Interessen einsetzt. Nach der Vereinigung der Barmer GEK und der Deutschen BKK wählen die Mitglieder der neuen Barmer im Jahr 2017 aus ihren Reihen insgesamt 27 Verwaltungsratsmitglieder, die zusammen mit drei Verwaltungsratsmitgliedern der Arbeitgeber den Verwaltungsrat der Barmer bilden. Für die neue Barmer war in der Folge der Vereinigung auch ein neuer Wahlausschuss zu installieren, der in der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates Anfang 2017 bestellt wurde.

Prof. Dr.Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer:

Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass das Jahr 2017 ein Superwahljahr für Deutschland wird. Auf dem Programm stehen drei Landtagswahlen - im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen -, bevor im September der nächste Bundestag gewählt wird. Und eine weitere wichtige Wahl steht in diesem Jahr an, die schnell in Vergessenheit gerät: die Sozialwahl. Mehr als 51 Millionen Wahlberechtigte bestimmen bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und Saarland sowie bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Selbstverwaltung sitzt und dort die wichtigen Entscheidungen trifft. Diese Wahlen finden Ende Mai statt. Die Barmer macht eine Ausnahme. Denn durch die Fusion Anfang des Jahres wählen die Mitglieder der neuen Barmer ihre Versichertenvertreter in der Zeit von Anfang September bis zum Stichtag 4. Oktober. Es geht um die ganz wichtige Wahl eines starken Verwaltungsrates für die neue Kasse. Meine Bitte an Sie: Machen Sie mit und werben Sie in Ihrem Umfeld für die Beteiligung an der Sozialwahl.

Am 3. Januar 2017 hat sich nach der Vereinigung von Barmer GEK und Deutscher BKK der Verwaltungsrat der neuen Barmer konstituiert. Er hat einen neuen Wahlausschuss zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Verwaltungsrat der Barmer im Jahr 2017 bestellt.

  • Jürgen Rothmaier (Vorsitzender; Stellvertretender Barmer Vorstandsvorsitzender)
  • Jürgen Hermann (Stellvertretender Vorsitzender; Leiter der Abteilung Selbstverwaltung)
  • Dr. Rolf-Gerd Matthesius,  Barmer VersichertenGemeinschaft
  • Totila Wolfgang Pauli, Barmer VersichertenGemeinschaft
  • Norbert Pelikan, BfA DRV-Gemeinschaft
  • Ute Emsel, ver.di  ACA   IGM  IG BCE
  • Michael Esser, ver.di  ACA   IGM  IG BCE
  • Lutz Freitag, Barmer GEK-Versichertenvereinigung
  • Michael Eßer, ver.di  ACA   IGM 
  • Susanne Fischer, Gruppe der Arbeitgeber (Freie Liste Wiethölter u.a.)

Der Wahlausschuss wird in der Zeit bis zum Wahltag für die Sozialwahlen regelmäßig zusammenkommen und alle Entscheidungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Verwaltungsrates der Barmer treffen. Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Wahlausschusses gehört die Prüfung und Entscheidung darüber, welche Organisationen sich um Sitze im Verwaltungsrat der Barmer bewerben dürfen.

Am 4. Januar 2017, 9.00 Uhr, fand eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Verwaltungsrat der Barmer im Jahr 2017 statt. Der Wahlausschuss befasste sich mit den Vorbereitungen für die Sozialwahl 2017. Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat der Wahlausschuss die „Mitteilung über Einzelheiten der Wahl zum Verwaltungsrat der Barmer“ beschlossen, die Sie auf dieser Seite oben rechts als pdf-Datei herunterladen können.

Wählbar ist, wer am 1. Januar 2017 (Tag der Vereinigung der Barmer GEK und der Deutschen BKK)

  1. zur Gruppe der Versicherten oder zur Gruppe der Arbeitgeber gehört,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  3. das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt oder im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens sechs Jahren eine Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhält oder regelmäßig beschäftigt oder tätig ist,
  4. eine Wohnung im Geschäftsgebiet der Barmer, also in der Bundesrepublik Deutschland, innehat oder sich gewöhnlich dort aufhält oder regelmäßig dort beschäftigt oder tätig ist.

Die Sozialwahl ist eine Listenwahl.

Nach § 48 Absatz 1 Satz 1 SGB IV besitzen nachfolgende Organisationen und Personen das Recht, Vorschlagslisten einzureichen:

  1. Gewerkschaften sowie andere selbständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung (sonstige Arbeitnehmervereinigungen) sowie deren Verbände,
  2. Vereinigungen von Arbeitgebern sowie deren Verbände,
  3. Versicherte und Arbeitgeber (freie Listen).

Gewerkschaften sowie andere selbständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufs-politischer Zwecksetzung (sonstige Arbeitnehmervereinigungen) sind nur dann berechtigt, eine Vorschlagsliste einzureichen, wenn

  • ihre Vorschlagsberechtigung nach §§ 48c oder 48b SGB IV vorab festgestellt worden ist

oder

  • sie seit der letzten Wahl mit mindestens einer Vertreterin/einem Vertreter ununterbrochen im Verwaltungsrat der Barmer vertreten sind

bzw.

  • sie bis zum 31. Dezember 2016 in den Verwaltungsräten der Barmer GEK oder der Deutschen BKK

oder

  • sie bis zum 31. Dezember 2014 in den Verwaltungsräten der BKK ESSANELLE oder der Deutschen BKK vertreten waren.

Schließen sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen zusammen, gilt die Bedingung der ununterbrochenen Vertretung als erfüllt, wenn auch nur eine dieser Organisationen seit der letzten Wahl dem Verwaltungsrat ununterbrochen angehört.

Arbeitgeberorganisationen sowie die freien Listen der Versicherten und der Arbeitgeber müssen keine Vorschlagsberechtigung nach den §§ 48b oder 48c SGB IV einholen. Sie müssen ihre Listen lediglich form- und fristgerecht einreichen.

Die Verbände der vorschlagsberechtigten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen können nur dann eigene Vorschlagslisten einreichen, wenn alle oder zumindest drei ihrer vorschlagsberechtigten Mitgliedsorganisationen auf das Einreichen eigener Vorschlagslisten verzichten (§ 48 Absatz 1 Satz 2 SGB IV). Der Verzicht muss nicht ausdrücklich erklärt werden. Er liegt vor, wenn die vorschlagsberechtigten Organisationen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist keine eigenen Vorschlagslisten eingereicht haben (§ 22 Absatz 2 Satz 2 SVWO).

Lesen Sie in den  "Einzelheiten zur Wahl des Barmer Verwaltungsrates" oben rechts, wer vorschlagsberechtigt und wer als Mitglied des Verwaltungsrates der Barmer wählbar ist.

Am 30. Januar 2017 fand eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Verwaltungsrat der Barmer im Jahr 2017 statt:

Der Wahlausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

„Der Wahlausschuss der Barmer stellt für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Allgemeiner Deutscher Lehrer- und Lehrerinnen-Verband) – Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher die Vorschlagsberechtigung für die Wahl zum Verwaltungsrat der Barmer im Jahr 2017 fest.“

Ort: Barmer Hauptverwaltung
Raum: „652"
Lichtscheider Straße 89,
42285 Wuppertal

Am 2. März 2017, 11.00 Uhr, fand eine öffentliche Sitzung des Erledigungsausschusses der Barmer zur Vorbereitung der Sozialwahl 2017 statt.
Ort: Hauptsitz der Barmer
Raum: „1.1.1 B (1. Etage)"
Axel-Springer-Straße 44,
10969 Berlin

Am 27. April 2017, 11.00 Uhr, fand in Wuppertal eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Verwaltungsrat der Barmer im Jahr 2017 statt. Der Wahlausschuss entschied in dieser Sitzung über die Zulassung von sieben Vorschlagslisten in der Gruppe der Versicherten. Ab Juli stellen sie sich ausführlich auf der Internetseite der BARMER vor. Erstmals können sie sich auch in einem Online-Video präsentieren. Kurz vor Versand der Wahlunterlagen am 1. und 2. September erfolgt außerdem eine ausführliche Vorstellung
in der Barmer Mitgliederzeitschrift.

In seiner Sitzung am 27. April 2017 hat der Wahlausschuss der Barmer das Wahlergebnis für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Gruppe der Arbeitgeber im Verwaltungsrat festgestellt. Die einzige eingereichte Vorschlagsliste ist die Freie Liste „Wiethölter, Kruck-Paulussen“.

Gewählte Bewerberinnen und Bewerber

Mitglieder des Verwaltungsrates für die Gruppe der Arbeitgeber:

  • Dirk Wiethölter
  • Thomas Kruck-Paulussen
  • Dr. Anne-Katrin Krempien

Stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates für die Gruppe der Arbeitgeber:

  • Dr. Andreas Tautz
  • Hans-Jürgen Herweg
  • Michael Castillo
  • Tobias Wolff
  • Dietmar Schmidhuber
  • Andrea Kruse


Am 23. Mai 2017, 9.00 Uhr, fand eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Verwaltungsrat der Barmer im Jahr 2017 statt. Die Sitzung fand bei der PAV Card GmbH, Werk II, Albrechtstraße 1, 22952 Lütjensee-Dwerkaten statt. Rund 51 Millionen Menschen können bei der Sozialwahl 2017 ihr Votum abgeben. Damit dieses Wahlprozedere reibungslos funktioniert, ist ein gewaltiger logistischer Kraftakt notwendig. Denn allein bei der Barmer  sind rund 7,5 Millionen Mitglieder zu dieser Wahl aufgerufen. Das heißt 7,5 Millionen Wahlunterlagen drucken, adressieren und versenden. In dem notwendigen öffentlichen Ausschreibungsverfahren konnte das Unternehmen sämtliche Anforderungen der Barmer im Hinblick auf Qualitätsmanagement, Datensicherheit und zügige Abwicklung erfüllen. Vor Ort vergewisserten sich die Mitglieder des Wahlausschusses, dass die Wahlunterlagen für die 7,5 Millionen Wahlberechtigten der Barmer ordnungsgemäß hergestellt werden.

Am 17. Oktober 2017, 11.00 Uhr, findet die nächste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Verwaltungsrat der Barmer im Jahr 2017 statt.

Ort: Barmer Hauptverwaltung
Raum: „A 652"
Lichtscheider Straße 89,
42285 Wuppertal

Am 17. November 2017, 13.30 Uhr, findet die letzte öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Verwaltungsrat der Barmer im Jahr 2017 statt.

Hauptsitz der Barmer, Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin
Sitzungsbeginn 13:30 Uhr
Raum 1.1.3

Was ist eigentlich Solidarität? Wie wichtig sind dir Menschen, auf die du dich verlassen kannst und die für dich da sind, wenn du Unterstützung brauchst? Auf Initiative der ehrenamtlichen Selbstverwaltung suchte auch die Barmer GEK junge Menschen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren, die im Netz über ihre intensivsten Erfahrungen mit Gemeinschaft und sozialem Engagement berichten und diese Erlebnisse mit anderen teilen wollten.
Denn jeder braucht mal Hilfe und jeder kann mal helfen. Für andere oder eine gute Sache aktiv zu sein, ist schließlich nicht nur Arbeit, sondern kann auch enorm viel Spaß machen. Das sollte insbesondere die Aktion "Be a Socializer" zeigen, die bereits Ende Oktober 2015 gestartet wurde, und bei der Jugendliche auf der Kampagnenplattform im Internet ihre ganz persönliche Geschichte erzählen und als Text- oder Videobotschafthochladen konnten.
Coole Kampagne – klasse Preise

Die Barmer und weitere fünf Ersatzkassen haben zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) den Sieger des Jugendwettbewerbs „Be a Socializer“ gekürt. Der 17-Jährige Fabian Girschick aus dem bayerischen Jettingen-Scheppach erhielt am 20. Juli 2016 den „Best Socializer-Award“ für sein Projekt „The power of socialization: 3.500 Euros for disadvantaged people“. Mit dem Preis ehren die Selbstverwalter der Ersatzkassen Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich sozial engagieren. Preisträger Girschick versteigert seit 2012 zweimal jährlich im Internet von Prominenten signierte Gegenstände und organisiert zudem Wohltätigkeitsveranstaltungen. Die Einnahmen und die gesammelten Spenden kommen gemeinnützigen Organisationen zugute: über 3.500 Euro bislang. Mit dem „Best Socializer-Award“ erhielt Girschick auch einen Gutschein für einen exklusiven Filmdreh im Jugend Film Camp Arendsee. Dort erhalten er und vier Freunde die Möglichkeit, unter professioneller Anleitung einen Kurzfilm zu produzieren. Zum Preis gehört zudem ein Treffen mit dem Schauspieler Tom Wlaschiha aus der Fernsehserie "Game of Thrones".

Unter allen Teilnehmern waren zudem drei Kartenpakete für das Farben- und Musikfestival Holi Gaudy 2016 verlost worden. Als Gewinner wurden ausgewählt: Katinka Heinke aus Jesberg, Pardis Aflaki aus Darmstadt und Antje Langerbein aus Seevetal.

Der Jugendwettbewerb „Be a Socializer“ wurde im Rahmen der gemeinsamen Öffentlichkeitskampagne zur Arbeit der Selbstverwaltung von den sechs Ersatzkassen, Techniker Krankenkasse (Barmer, TK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse, dem vdek und der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgerufen.
Informationen über die Preisträger und die eingereichten Beiträge sind auf der Plattform www.be-a-socializer.de eingestellt.