Fragen und Antworten zur Sozialwahl
Was ist eine Urwahl? Wer ist wahlberechtigt? Kann man auch online wählen? Hier die wichtigsten Antworten zur Sozialwahl.
2017 fand wieder eine Sozialwahl statt. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Terminplan, Wahlmodus und Kandidatenkür.
Bei der Sozialwahl geht es darum, die Gremien der Selbstverwaltung – also etwa den Barmer Verwaltungsrat – neu zu bestimmen. Die Kandidaten für den Verwaltungsrat sind selbst Versicherte und daher Experten in eigener Sache. Sie treffen wichtige Entscheidungen zum strategischen Kurs oder zu Fusionen. So hatten die Verwaltungsräte der Barmer GEK und der Deutschen BKK entschieden, zum 1. Januar 2017 zu fusionieren, was einen späteren Wahltermin am 4. Oktober 2017 notwendig machte.
Der Verwaltungsrat ist das Versichertenparlament der Krankenkasse. Er erfüllt wichtige Aufgaben bei der Barmer. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den Vorstand und verabschiedet den Haushalt.
Der Verwaltungsrat ist außerdem an allen Entscheidungen beteiligt, die Versicherte direkt betreffen: Er wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, beschließt Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife und verantwortet wichtige Finanzentscheidungen.
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine echte Wahl vor, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme für eine Liste ihres Versicherungsträgers abgeben können. Alternativ ist allerdings auch eine Wahl ohne Wahlhandlung möglich. Dabei befinden sich auf den zur Wahl stehenden Listen nicht mehr Bewerber, als Sitze in der Selbstverwaltung zu vergeben sind.
Bei der Barmer findet eine sogenannte Urwahl statt. Das heißt, die Wahlberechtigten können sich für eine der zur Wahl antretenden Listen entscheiden.
Die Mitglieder können wählen, sobald sie ihre Unterlagen erhalten haben. Die Frist des ersten Wahltermins endete mit dem 31. Mai 2017.
Für Mitglieder der Barmer fand die Wahl erst am 4. Oktober statt. Spätestens am 4. Oktober 2017 mussten die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln bei der Barmer vorliegen. Wichtig: Es gilt der Tag des Posteingangs, nicht der des Poststempels.