eRezept

Allgemeine Versicherteninformation zur Besonderen Versorgung eRezept Deutschland

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Die Teilnahme an dem Vertragsangebot beginnt mit Ihrer Einschreibung. Während der Behandlung Ihrer Erkrankung sind Sie für diesen Behandlungsfall an die am Vertrag teilnehmenden Ärzte und Apotheken gebunden. 

Sie entscheiden, ob Sie teilnehmen möchten. Ihre Teilnahme ist freiwillig und startet mit der Bestätigung der Teilnahmeerklärung.

Ihre Erklärung können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Teilnahmeerklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen, schriftlich (Brief an Barmer, Stichwort ''Besondere Versorgung'', 42266 Wuppertal), elektronisch (E-Mail an service@barmer.de, Fax an 0800 / 333 0090 oder innerhalb der Barmer eRezept App) oder zur Niederschrift bei der Barmer. Es genügt die rechtzeitige Absendung an die Barmer. 

Bindungsfrist und Gründe für eine vorzeitige Beendigung nach Ende der Widerrufsfrist

Der Behandlungsfall und die Bindungsfrist enden mit Einlösung des letzten eRezeptes. Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine Beendigung Ihrer Teilnahme kann vorliegen, wenn zum Beispiel Ihr Vertrauensverhältnis zu den Sie behandelnden Leistungserbringern gestört ist. Sofern Sie Ihre Teilnahme beenden möchten, beenden Sie diese innerhalb der Barmer eRezept App oder senden Sie uns Ihre Erklärung bitte schriftlich (Brief an Barmer, Stichwort ''Besondere Versorgung'', 42266 Wuppertal), elektronisch (E-Mail an service@barmer.de, Fax an 0800 / 333 0090 oder innerhalb der Barmer eRezept App oder zur Niederschrift bei der Barmer.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit sofortiger Wirkung nicht mehr an dem besonderen Versorgungsangebot teilnehmen können, falls Sie sich für die Behandlung Ihrer Erkrankung nicht an die dargestellte Bindung halten. Ihre weitere Teilnahme wäre dann nur möglich, wenn Sie sich erneut mit einer Teilnahmeerklärung einschreiben und die Voraussetzungen für Ihre Teilnahme vorliegen. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung können Sie weiterhin die im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung – beschriebenen Leistungen beanspruchen.

Ihre Teilnahme endet in jedem Fall automatisch, wenn Ihr Versicherungsverhältnis bei der Barmer oder das Versorgungsangebot eRezept Deutschland beendet wird.