Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit BARMER Teledoktor-App

Lesedauer unter 4 Minuten

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Teledoktor-App ab Version 4.1.0 der BARMER.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Test and Integration Center (TIC) der T-Systems Multimedia Solutions GmbH 08.12..2023 vorgenommenen Bewertung durch Prüfung der App Version 4.1.0 Android/iOS gegen die Kriterien der BITV 2.0:2019, EN 301549 V3.2.1:2021, ISO/IEC 25010:2011.

Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise zugänglich.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind eingeschränkt barrierefrei, wir bieten aber alternative Wege zur Nutzung der Services an:

1.      Symptom-Checker

Der vom Drittanbieter HCQS eingebundene Symptom-Checker, der der Buchung einer Videosprechstunde vorgeschaltet ist, ist aktuell nur eingeschränkt mit einem Screen Reader nutzbar. Wir arbeiten zusammen mit dem Hersteller an der Überarbeitung. 
Wir empfehlen stattdessen, den Symptom-Check telefonisch über die Teledoktor Hotline mit unseren Mitarbeitenden durchzuführen. Diese können dann auch direkt einen passenden Termin zur Videosprechstunde für den Patienten buchen. Ein entsprechender Absprung wird in der App bereitgestellt.

Folgende Einschränkungen wurden für diesen Service vermerkt:

a.      Nicht-Text-Inhalte (11.1.1.1.1)

                                                    i.          Icon-Buttons sind nicht beschriftet (leicht)

                                                   ii.          Einige Grafiken sind nicht ausreichend wahrnehmbar (leicht)

                                                  iii.          Mehrere Trennlinien werden ausgegeben (leicht)

b.     Informationen und Beziehungen (11.1.3.1.1)

                                                    i.          Checkboxen sind visuell als Radiobuttons umgesetzt (leicht)

                                                   ii.          Struktur in den Abfragen ist teilweise nicht erkennbar (leicht)

                                                  iii.          Absender der Nachrichten im Chat ist nicht erkennbar (leicht)

c.      Schriftgrößenanpassung (11.1.4.4.1)

                                                    i.          Viele Texte und Bedienelemente passen sich nicht an (leicht)

d.     Tastaturbedienbarkeit (11.2.1.1.1)

                                                    i.          Viele Texte und Bedienelemente können mit dem Screenreader nicht fokussiert werden (leicht)

e.      Name, Rolle, Wert (11.4.1.2.1)

                                                    i.          Viele interaktive Elemente besitzen keine konkrete Rolle (leicht)

f.       Farbkodierung (11.1.4.1)

                                                    i.          Informationen werden teilweise nur über Farbe vermittelt (leicht)

g.     Aufgabenangemessene Fokusreihenfolge (11.2.4.3)

                                                    i.          Der Fokus wird nicht korrekt gesetzt (leicht)

                                                   ii.          Das Menü der Symptomabfrage wird nicht korrekt erreicht (leicht)

                                                  iii.          Overlay in der Symptomabfrage kann vorwärts verlassen werden (leicht)

 

2.      Skalierung der Videosprechstunde

Die Videosprechstunde passt sich nicht an den Skalierungsfaktor des Gerätes an, da es sich hier um die Einbindung eines Browser-Fensters handelt. Browser haben eigene Zoom-Einstellungen und ignorieren die Systemeinstellungen standardmäßig. 
Nutzer mit einem Skalierungsfaktor über 100% werden in der App automatisch über diese Einschränkung, sowie die Möglichkeit den Inhalt mit zwei Fingern auf dem Bildschirm zu skalieren, informiert.
Hinweis: Dieses Problem wurde aufgrund der vorgeschalteten Screens mit dem Hinweis zur Alternative (Text-Zoom in der Videosprechstunde und Telefonabfrage in der Symptomabfrage) heruntergewichtet.

Folgende Einschränkungen wurden für diesen Service vermerkt:

h.     Schriftgrößenanpassung (11.1.4.4.1)

                                                    i.          Viele Texte und Bedienelemente passen sich nicht an (leicht)

 

3.      Fotoaufnahme im digitalen Haut-Check

Beim Aufnehmen eines Fotos im digitalen Haut-Check aktualisiert sich der Button „Fertig / Foto verwenden“ nach der erfolgreichen Aufnahme nicht. Dieser wird dann mit dem Zweck „Zwischen Front und Hauptkamera wechseln, hinten“ vom Screenreader benannt. Blinde Nutzer werden demnach den tatsächlichen Zweck nicht erkennen. 
Hinweis: Dies ist vermutlich ein System- oder gerätespezifisches Problem, wodurch die Gewichtung auf eine leichte Zugänglichkeitseinschränkung heruntergesetzt wurde.

a.      Nicht-Text-Inhalte (11.1.1.1.1)

                                                    i.     Die Beschriftung eines Grafikbuttons ist nicht korrekt (leicht)

4.      Live-Untertitel in der Videosprechstunde

Die Videosprechstunde bietet aktuell keine Live-Untertitel an. Alternativ kann der vollintegrierte und für Screen Reader angepasste Live-Chat zum schriftlichen Austausch mit dem behandelnden Arzt genutzt werden.

5.      e-Rezepte und Zweitmeinungsschreiben

Vom Arzt ausgestellte e-Rezepte und Zweitmeinungsschreiben werden von unserem Service nur übermittelt, wir haben aber keinen Einfluss auf den enthaltenen Grad der Barrierefreiheit des Dokuments.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, die Barrieren in der Teledoktor-App weiter abzubauen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.12.2023 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.