Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit Barmer eCare

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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Barmer eCare-App Android Version 2.2.0 (22.501.0 - Debug), die iOS Version 2.5.0 (83) sowie die eCare-PC-Anwendung Version 2.5 der Barmer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites, mobilen Anwendungen und PC-Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.2, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zwischen 06.09. und 09.09.2022 vorgenommenen Bewertung (BIK BITV App-Test) durch die Firma TWIN CUBES GmbH.

Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige grafische Bedienelemente verfügen über falsche oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
  • Einige informative Grafiken verfügen über keine Alternativtexte.
  • Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden.
  • Datentabellen, die für Kalender-Elemente verwendet wurden, sind nicht als solche mit entsprechenden Strukturelementen ausgezeichnet. Die Bedeutung der Spalten und Zeilen ist für Screenreadernutzer:innen nicht fassbar.
  • Beschriftungen von Formularfeldern sind teilweise nicht programmatisch den Feldern zugeordnet.
  • In einigen Fällen werden Inhalte nicht in der visuell sichtbaren Reihenfolge vom Screenreader ausgegeben.
  • Es wird nur eine Ausrichtung des Gerätes im Hochformat unterstützt.
  • Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.
  • Einige Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar und bedienbar.
  • In einigen Fällen sind wesentliche Inhalte und Funktionen aufgrund einer Tastaturfalle mit der Tastatur nicht erreichbar.
  • Die Tastatur-Fokusreihenfolge ist in einigen Fällen nicht schlüssig und nachvollziehbar. U.a. bekommen visuell versteckte Elemente den Tastaturfokus.
  • Bei einigen interaktiven Elementen, wie z.B. Buttons, ist der Tastaturfokus nicht deutlich hervorgehoben / erkennbar.
  • Karussells lassen sich nur durch die Streichgesten bewegen. Es besteht keine Möglichkeit ein Karussell-Element durch einfache Zeiger-Gesten wie Tippen, Doppeltippen oder Tippen-und-Halten zu ändern.
  • In einigen Fällen fehlen die Fehlermeldungen in Textform. Es werden nur die Feldbeschriftungen grafisch durch eine andere Farbe (Rot) hervorgehoben.
  • Nicht alle Komponenten sind so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind.
  • Es ist nicht möglich sowohl die Position des Fokus als auch die Markierung des Texts mit Hilfe des Screenreaders innerhalb eines Formularfelds zu ändern.
  • Die Systemeinstellung „Dunkles Design“ wird von der App nicht unterstützt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.10.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.2, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zwischen 09.09. und 04.10.2022 vorgenommenen Bewertung (BIK BITV App-Test) durch die Firma TWIN CUBES GmbH.

Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige grafische Bedienelemente verfügen über falsche oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
  • Einige informative Grafiken verfügen über keine Alternativtexte.
  • Einige Schmuckgrafiken sind nicht als solche ausgezeichnet. Sie werden vom Screenreader ausgegeben, obwohl sie keine oder nicht aussagekräftige Alternativtexte haben.
  • Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden.
  • Beschriftungen von Formularfeldern sind teilweise nicht programmatisch den Feldern zugeordnet.
  • In einigen Fällen, z.B. bei Karussells, werden Inhalte nicht in der visuell sichtbaren Reihenfolge vom Screenreader ausgegeben.
  • Es wird nur eine Ausrichtung des Gerätes im Hochformat unterstützt.
  • Nicht alle Eingabefelder (z.B. „E-Mail“), die sich klar auf den Nutzer selbst beziehen vermitteln den Zweck des jeweiligen Feldes.
  • Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.
  • In einigen Fällen weisen grafische Bedienelemente ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
  • Einige Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar und bedienbar.
  • In einigen Fällen bekommen nicht interaktive Elemente wie Textabsätze den Tastaturfokus.
  • Bei einigen interaktiven Elementen, wie z.B. Buttons oder Links, ist der Tastaturfokus nicht deutlich hervorgehoben / erkennbar.
  • Karussells lassen sich nur durch die Streichgesten bewegen. Es besteht keine Möglichkeit ein Karussell-Element durch einfache Zeiger-Gesten wie Tippen, Doppeltippen oder Tippen-und-Halten zu ändern.
  • In einigen Fällen fehlen die Fehlermeldungen in Textform. Es werden nur die Feldbeschriftungen grafisch durch eine andere Farbe (Rot) hervorgehoben.
  • Nicht alle Komponenten sind so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind oder richtig verwendet wurden.
  • Die Systemeinstellung „Dunkles Design“ wird von der App nicht unterstützt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.10.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Nicht alle Textabsätze sind mit geeigneten Strukturelementen ausgezeichnet und erfüllen damit nicht das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1.
  • Beschriftungen von Formularfeldern (Checkboxen) sind in einigen Fällen nicht programmatisch den Feldern zugeordnet. Somit wird das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1 nicht erfüllt.
  • Einige interaktive Elemente wie Links sind mit der Tastatur erreichbar, aber nicht bedienbar und erfüllen damit nicht das WCAG Erfolgskriterium 2.1.1.
  • Die Inhalte/Listeneinträge von in der Anwendung verwendeten Comboboxen (Kombinationsfelder) bekommen einen nicht deutlich hervorgehobenen/erkennbaren Tastaturfokus. Somit wird das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 nicht erfüllt.
  • Die Inhalte/Listeneinträge von in der Anwendung verwendeten Comboboxen (Kombinationsfelder) werden von Screenreadern nicht ausgegeben. Somit wird das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 nicht erfüllt.

PDFs wurden mit Adobe Acrobat Pro DC Version 2022.002.20212 barrierefrei gestaltet und mit Adobe Reader getestet.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung: Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 17.10.2022 aktualisiert.

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Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.