Pressemitteilungen 2018

Schutzimpfungen ab Januar auch im Betrieb möglich

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Berlin, 13. Dezember 2018 – Ab Januar 2019 können sich Barmer-Versicherte auch am Arbeitsplatz von Betriebsärzten impfen lassen. Möglich wird dies durch einen Vertrag der Barmer mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V. (DGAUM). „Die Schutzimpfung am Arbeitsplatz ist eine sinnvolle Alternative und erleichtert es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arzttermine und Arbeitszeiten unter einen Hut zu bringen. Unser Ziel dabei ist auch, die Impfbereitschaft zu erhöhen“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Je mehr Menschen sich neben der Grippe gegen Krankheiten wie Pneumokokken oder Masern impfen ließen, desto besser könne man diesen Krankheiten vorbeugen und Epidemien vermeiden.

Alle Betriebsärzte können teilnehmen

An dem Vertrag können alle rund 12.500 Fachärzte für Arbeitsmedizin oder mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin in Deutschland teilnehmen und sich ab Januar bei der DGAUM einschreiben. „Das ist der erste bundesweite Vertrag, der die Versorgung mit Schutzimpfungen durch Betriebsärzte in Verbindung mit einem Selektivvertrag zur besonderen Versorgung ermöglicht. Er bietet die Möglichkeit, die Barmer-Versicherten direkt in ihrem Arbeitsumfeld für die Prävention durch Schutzimpfungen zu erreichen“, so Dr. Thomas Nesseler, Hauptgeschäftsführer der DGAUM.

Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte genügt

Barmer-Versicherte können mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte zu eingeschriebenen Betriebsärzten gehen und sich impfen lassen. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt mit der Barmer ab. Der Vertrag umfasst die gängigen Standardimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten sind sowie die ärztliche Anamnese und Beratung.