STANDORTinfo für Thüringen

Arztnetze und Landarztquote in Thüringen umsetzen

Lesedauer unter 2 Minuten

Um mehr Patientenorientierung und Qualität in der Versorgung zu gewährleisten, sollten sich Leistungserbringer stärker als bisher in regionalen Versorgungsnetzen, beispielsweise in Arztnetzen, zusammenschließen. Seit 2013 können die Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannte Arztnetze finanziell fördern. Dies sollte auch in Thüringen genutzt werden. Es gibt Versorgungsbereiche, wie zum Beispiel die Geriatrie oder bei chronischen Erkrankungen, in denen vernetzte Strukturen erforderlich sind.

Intersektorale Gesundheitszentren IGZ

Grafik: Das Konzept der Intersektoralen Gesundheitszentren wurde von KBV und der Universität Bayreuth entwickelt. Weitere Informationen: https://www.kbv.de/html/igz-gutachten.php

Gerade im ländlichen Raum Thüringens bietet das Konzept der Intersektoralen Gesundheitszentren (IGZ) eine Chance, den demografischen Wandel zu gestalten. Dabei handelt es sich um eine Erweiterte Ambulante Versorgung (EAV), die idealerweise aus der Umwandlung nicht ausgelasteter Krankenhaus-Standorte hervorgeht. Auch kleinere Standorte in strukturschwachen Regionen Thüringens könnten sich für eine Umwandlung eignen – etwa das Klinikum in Bad Frankenhausen. Dies belegt unter anderem eine Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Universität Bayreuth.

Die Diskussion um eine Landarzt-Quote im Medizinstudium begrüßt die Barmer-Landesvertretung in Thüringen. Schon lange besteht ein Verteilungsproblem in der ärztlichen Versorgung. Über die Landarztquote hinaus ist auch eine Landeskinder-Quote für das Medizinstudium vorstellbar sowie in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Studienplatzangebots.

Mehr zum Thema Intersektorale Gesundheitszentren

Mit dem IGZ wird eine neue Versorgungsform geschaffen. Es soll die wohnortnahe Grundversorgung in der Region mit dem Schwerpunkt auf allgemeinärztlichen, internistischen und weiteren konservativen Angeboten sichern. Die Zielgruppe sind Patientinnen und Patienten, die nicht die hochtechnisierte Infrastruktur eines Krankenhauses brauchen, für die aber aufgrund eines erhöhten Monitoringbedarfs oder einer sozialen Indikation eine rein ambulante Versorgung nicht ausreicht. Dazu zählen besonders auch ältere Menschen.

Für die Erweiterte Ambulante Versorgung wird eine bettenführende Einheit aufgebaut, die auch die Erbringung stations-ersetzender Leistungen und eine bis zu fünf Tage dauernde medizinische Überwachung ermöglicht. Die pflegerische und ärztliche Betreuung soll rund um die Uhr sichergestellt werden. Gleichwohl muss das Konzept weiterentwickelt werden, da Fragen zur vertraglichen Basis für die Regelversorgung und Vergütung nicht hinreichend geklärt sind.

Weiterlesen in www.barmer.de/politik und im bundesweiten Politik-Newsletter BERLIN KOMPAKT (Ausgabe 10). 

Kontakt für die Presse:

Patrick Krug
Telefon: 0361 78 95 26 01
Mobil: 0160 9045 70451
E-Mailpresse.th@barmer.de
Twitter: twitter.com/BARMER_TH