Das Bild zeigt eine am Laptop arbeitende Frau mit Baby auf dem Schoß und Kleinkind neben ihr.
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Barmer erleichtert Zugang zu Kinderkrankengeld

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Erfurt, 18. Januar 2021 – Versicherte der Barmer in Thüringen können bis auf Weiteres auch ohne Kindergarten- oder Schulbescheinigung Corona-bedingtes Kinderkrankengeld erhalten. Wenn sie ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen, reicht ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus. Der Nachweis der Kita oder Schule zur pandemiebedingten Schließung ist nicht erforderlich, da es der Gesetzgeber derzeit nicht explizit vorsieht. 

„Die Corona-Pandemie ist für viele Eltern eine enorme Herausforderung, sowohl organisatorisch als auch finanziell. Bürokratische Hürden sind das Letzte, was sie jetzt noch gebrauchen können. Deshalb müssen sie vorerst keine Kita- oder Schulbescheinigung einholen, um das Kinderkrankengeld zu erhalten“, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer Thüringen. 

Der entsprechende Antrag steht zum Download bereit unter www.barmer.de/kinderkrankengeldantrag. Das Verfahren könne Birgit Dziuk zufolge bei Bedarf noch angepasst werden, sofern es beispielsweise die Gesetzgebung künftig erfordere.

Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Foto: Michael Reichel

Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Thüringen. Foto: Michael Reichel

Antrag enthält lediglich gesetzlich erforderliche Angaben

Der Antrag zum Kinderkrankengeld sei bewusst schlank gestaltet und enthalte nur die gesetzlich erforderlichen Angaben, so Birgit Dziuk weiter. Daraus müsse unter anderem der Grund für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes hervorgehen, etwa die „pandemiebedingte Schließung“ der Kita oder Schule. Erforderlich seien beispielsweise auch der Betreuungszeitraum, die Bankverbindung und die Unterschrift.

„Wenn ein Antrag auf Kinderkrankengeld formlos erfolgt oder unvollständig ist, nehmen wir schnellstmöglich Kontakt zu den Eltern auf und holen die fehlenden Informationen ein. Das soll eine schnelle Auszahlung gewährleisten und den Eltern zumindest die finanzielle Sorge ein Stück weit nehmen“, sagt Birgit Dziuk.

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld unter www.barmer.de/a008786

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