Dr. Bernd Hillebrandt mit einer Auflistung der Punkte aus der Rubrik Wie ich es sehe
STANDORTinfo für Schleswig-Holstein

Wie ich es sehe

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Telefonische Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund der Corona-Pandemie eine bis zum 31. Mai 2020 befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erteilt. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf damit für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Ich halte diese Regelung für gut und richtig. Sie hat dabei geholfen, eine mögliche Ansteckungsgefahr im Wartezimmer zu vermeiden. Sollte sich die Pandemie-Situation wieder zuspitzen, sollte die Fern-Anamnese für die oben beschriebene Symptomatik schnell reaktiviert werden. Und wo es geht in Verbindung mit einer Videosprechstunde, denn sie bietet nicht nur dem Arzt mehr Möglichkeiten zur Diagnostik, sondern vermittelt auch dem Patienten möglicherweise mehr Gefühl von Sicherheit als ein Telefonat.

Video-Sprechstunde in Schleswig-Holstein boomt

Niemand will sich mit Corona anstecken – schon gar nicht in einer Arztpraxis. Wen wundert es, dass Videosprechstunden das Gebot der Stunde sind. Die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen bieten derzeit besonders unbürokratische Anzeigeverfahren an, sodass Praxen unmittelbar mit der Videosprechstunde beginnen können. In Schleswig-Holstein haben aktuell über 1.000 Arztpraxen einen Antrag gestellt. Ich würde mir sehr wünschen, wenn nicht nur viele Anträge gestellt, sondern auch im Praxisalltag umgesetzt werden – Arzt und Patient würden sehr davon profitieren.

Elektronischen Medikationsplan (eMedikationsplan)

Bis zum 30. September 2020 müssen Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Sie ist die Grundlage für den gesicherten Datenaustausch unter allen Beteiligten im Gesundheitswesen. Nach dem Anschluss können alle 19.000 Apotheken in Deutschland den elektronischen Medikationsplan (E-Medikationsplan) für ihre Patienten bearbeiten. Auch weitere Anwendungen wie das elektronische Rezept (E-Rezept) sind dann möglich. Ich sehe gerade in der Arzneimittelversorgung sehr viele Vorteile für die Patienten, die die Digitalisierung mit ihren technischen Möglichkeiten bietet. Ein vollständig dokumentierter Medikationsplan kann sogar Leben retten. Und ein E-Rezept kann nicht nur doppelte Wege vermeiden, sondern auch persönliche Kontakte reduzieren, weil die Verordnung digital über eine App übermittelt werden kann. In Hamburg können Barmer-Versicherte übrigens schon heute an einem Pilotprojekt teilnehmen und das E-Rezept nutzen.