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STANDORTinfo für Schleswig-Holstein

Sozialwahl 2017 - Selbstverwaltung ist tragende Säule der Sozialversicherung

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Neben der Wahl des Landtages in Schleswig-Holstein ist 2017 auch das Jahr der Sozialwahl. Die schleswig-holsteinischen Versicherten wählen die Parlamente der Selbstverwaltungen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei der Barmer sowie weiteren Ersatzkassen. In der Selbstverwaltung setzen sich kompetente Frauen und Männer ehrenamtlich für die Interessen der Beitragszahler und Rentner ein. „Die Selbstverwalter sind nah bei den Menschen und kennen deren Interessen. Denn sie sind selbst Versicherte und deshalb Experten in eigener Sache“, erklärt Schleswig-Holsteins Barmer Landesgeschäftsführer Thomas Wortmann. Gegenüber der Politik setzt sich die Selbstverwaltung für eine starke, faire und unabhängige Sozialversicherung ein. Deshalb ist jede Stimme bei der Sozialwahl 2017 wichtig: Sie stärkt die Selbstverwaltungen, damit sie die Renten- und Krankenversicherung im Sinne der Versicherten und Rentner mitgestalten und deren Zukunftsfähigkeit sichern können.

Drittgrößte Wahl in Deutschland

Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt und ist eine reine Briefwahl. Die Stimmabgabe ist ausschließlich per Post möglich und natürlich portofrei – die über 100.000 Briefkästen der Post sowie viele DHL-Stationen sind die Wahlurnen. Die Wahlunterlagen mit dem roten Wahlbriefumschlag erhalten die schleswig-holsteinischen Versicherten und Rentenempfänger der Deutschen Rentenversicherung Bund ab Mitte April per Post. Spätestens am 31. Mai 2017 müssen die roten Wahlbriefe bei den Versicherungsträgern eingegangen sein. Die Versicherten der Barmer sind erst am Herbst zur Wahl aufgerufen. „Die rund 310.000 Wahlberechtigten Barmer Mitglieder in Schleswig-Holstein, das sind diejenigen Beitragszahler, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben, bekommen die Unterlagen zur Wahl des Barmer Verwaltungsrates erst Anfang September. Grund dafür ist der zum 1. Januar 2017 erfolgte Zusammenschluss von Barmer GEK und Deutscher BKK zur neuen Barmer und die dadurch einzuhaltenden Fristen zur Vorbereitung der Wahl“, erläutert Wortmann.

Wer wird gewählt

Bei der Sozialwahl kandidieren Versicherte der jeweiligen Sozialversicherungsträger. Die Kandidaten sind also Experten für die Anliegen der Versicherten. Als gewählte Vertreter setzen sie sich für die Interessen der Versicherten und Rentner ein, ob für eine bürgernahe und zukunftsfeste Rentenversicherung oder für eine sichere und hochwertige Gesundheitsversorgung. Als Mitglieder der Solidargemeinschaft kennen die Kandidaten jedoch nicht nur die Bedürfnisse der Versicherten. Sie bringen ebenso großen Sachverstand im Bereich der Sozialversicherung ein. Die Kandidaten werden nicht direkt gewählt, sondern sie treten gemeinsam in Listen an. Die Zusammenstellung der Listen übernehmen Organisationen, wie zum Beispiel Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen. Versicherte können auch Freie Listen aufstellen. Alle gewählten Vertreter engagieren sich ehrenamtlich.

Die Selbstverwaltung der Barmer

27 gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten übernehmen bei der Barmer gemeinsam mit drei Arbeitgebervertretern wichtige Aufgaben, um die Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Zusammen bilden sie den Verwaltungsrat, der zum Beispiel den Vorstand beaufsichtigt, selbst Initiativen auf den Weg bringt, die Interessen der Versicherten wahrnimmt und dafür sorgt, dass sich unser Gesundheitssystem, orientiert an den Bedürfnissen der Versicherten, weiterentwickelt.

Der Verwaltungsrat der Barmer entspricht annähernd dem Aufsichtsrat einer privatwirtschaftlich tätigen Aktiengesellschaft.

  • Er bestimmt die Grundzüge der Sozial- und Kassenpolitik der Barmer
  • Er wählt und überwacht die Arbeit der Mitglieder des Vorstandes, nimmt die Jahresrechnung ab und beschließt über die Entlastung des Vorstandes
  • Der Verwaltungsrat besitzt das Haushaltsrecht
  • Er beschließt die Satzung der Barmer und entscheidet damit auch über freiwillige Versicherungsleistungen
  • Die Selbstverwaltung beschäftigt sich über die Widerspruchsausschüsse auch mit ganz konkreten und individuellen Versichertenangelegenheiten

 Alle Informationen gibt es unter www.sozialwahl.de.