Pressemitteilungen aus Schleswig-Holstein

Schlaf – ein bedeutender Wirtschaftsfaktor: Schlafstörungen verlängern Arbeitsunfähigkeiten

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Kiel, 17. Januar 2020 – Schlafstörungen sind auch bei Menschen im Erwerbstätigenalter weit verbreitet. Bei 3,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Erwerbspersonen, das sind rund 55.000 Betroffene, ist ärztlicherseits eine Schlafstörung dokumentiert. Dies sind rund acht Prozent weniger als im Bundesdurchschnitt, der bei 3,8 Prozent liegt. Frauen sind dabei deutlich häufiger betroffen als Männer. In Schleswig-Holstein stehen 4,3 Prozent der Frauen (Bundesgebiet 4,8 Prozent) 2,8 Prozent der Männer (Bundesgebiet 3,0 Prozent) gegenüber.

Hat der Arzt eine Schlafstörung festgestellt, führt diese zu erheblich verlängerten Arbeitsunfähigkeitszeiten bei vielen Erkrankungen. Dies belegt der Barmer-Gesundheitsreport 2019, in dessen Mittelpunkt Analysen zu den Auswirkungen von Schlafstörungen stehen. „Der Barmer-Gesundheitsreport deckt auf, dass die Auswirkungen von Schlafstörungen auf die Gesundheit und das Leistungsvermögen von Erwerbstätigen bislang drastisch unterschätzt wurden. Der Report verdeutlicht erstmals wissenschaftlich, dass komorbide Schlafstörungen die Arbeitsunfähigkeiten bei somatischen und psychischen Erkrankungen teilweise um ein Vielfaches verlängern können“, erklärt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein.

Schlafstörungen nehmen mit dem Alter zu

Diagnosen von Schlafstörungen finden sich beim Blick auf die Daten in jedem Alter. Schon in der Gruppe der jüngsten Erwerbstätigen (15 bis 19 Jahre) sind in Schleswig-Holstein 2,4 Prozent der Frauen und 1,7 Prozent der Männer betroffen. Die Betroffenenrate steigt bis zum Erreichen des Rentenalters kontinuierlich an und beträgt in der Altersgruppe der 60- bis 64-jährigen weiblichen Erwerbspersonen 6,7 Prozent, in der Altersgruppe der männlichen Erwerbspersonen 4,3 Prozent. Im Laufe des Erwerbslebens nehmen Schlafstörungen somit um mehr als das Zweieinhalbfache zu.

Deutliche Zunahme von Schlafstörungen in den letzten zehn Jahren

Untersucht wurden für den Barmer-Gesundheitsreport auch die Entwicklungen von Schlafstörungen in den vergangenen Jahren. Von 2006 bis 2017 nahm der Anteil der betroffenen weiblichen Erwerbspersonen in Schleswig-Holstein von 3,0 Prozent auf 4,3 Prozent – und damit um rund 45 Prozent – zu. Deutlich höher fiel die Zunahme beim männlichen Geschlecht aus. Der Anteil der betroffenen männlichen Erwerbspersonen stieg von 1,6 Prozent im Jahr 2006 auf 2,8 Prozent im Jahr 2017 an; dies sind über 80 Prozent mehr.

„Für die Geschlechter spezifischen Unterschiede wird insbesondere die Sozialisation verantwortlich gemacht, die Frauen ein abendliches Abschalten erschwert. Frauen haben nach wie vor in unserer Gesellschaft und Kultur eine andere Rolle als Männer. Hinzukommen aber auch biologische Faktoren, wie beispielsweise hormonelle Schwankungen im Rahmen des Zyklus oder auch nach der Menopause“, erläutert Hillebrandt.

Unterschiedliche Betroffenheit in Städten und Landkreisen

In den Städten und Landkreisen Schleswig-Holsteins kommen Schlafstörungen unterschiedlich häufig vor. Die Betroffenenraten spiegeln dabei Hinweise aus den bundesweiten Ergebnissen wider, wonach Schlafstörungen grundsätzlich häufiger in dichter besiedelten Regionen und in städtischen Umfeldern vorkommen. So gibt es die höchsten Raten in den kreisfreien Städten, mit 4,5 Prozent in Flensburg, 4,3 Prozent in Neumünster, 4,1 Prozent in Lübeck und 3,8 Prozent in Kiel.

Die niedrigsten Anteile von Schlafstörungen Betroffener gibt es in Schleswig-Holstein dagegen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg (2,8 Prozent), Pinneberg (2,9 Prozent) und Nordfriesland (3,1 Prozent). Für die Auswertungen wurden Diagnosen von Schlafstörungen im Mittelwert der Jahre 2015 bis 2017 zugrunde gelegt.

„Antworten auf die dargestellten Unterschiede liefern die Daten natürlich nicht. Es wäre auf den ersten Blick naheliegend, beispielsweise eine höhere Lärmbelastung oder ein Mehr an weiteren Stressoren in dichter besiedelten Regionen dafür verantwortlich zu machen. Regionale Unterschiede bei der Ansprache von Schlafstörungen oder bei der ärztlichen Dokumentation sind daneben aber nicht auszuschließen“, so Barmer-Landeschef Hillebrandt.

Schlafstörungen bei anderen Erkrankungen

Ein- und Durchschlafstörungen sind insbesondere sehr eng mit psychischen Störungen assoziiert. Dies ist aus medizinischer Sicht aber zu erwarten. Bei etwa zwei Drittel der Erwerbstätigen mit neurotischen-, Belastungs- und somatoformen Störungen sind auch Schlafstörungen dokumentiert. Aber auch Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens gehen bei rund 62 Prozent der Erwerbstätigen häufig mit Schlafstörungen einher. Auch Erwerbspersonen mit Bluthochdruck sind häufig von Schlafstörungen betroffen (35 Prozent).

Längere Arbeitsunfähigkeitszeiten durch Schlafstörungen

Schlafstörungen als eigenständiger Grund für eine Krankschreibung kommen nur sehr selten vor. Ärztlich dokumentierte Schlafstörungen belegen jedoch, dass Arbeitsunfähigkeiten bei vielen Erkrankungen länger dauern. „Der Genesungsprozess bei Erkrankungen mit Schlafstörungen scheint im Vergleich zu Erkrankungen ohne begleitende Schlafstörungen deutlich verlangsamt“, erklärt Hillebrandt. Dass Ein- und Durchschlafstörungen bei einer Reihe von psychischen Erkrankungen aus medizinischer Sicht deutlich gehäuft zu erwarten sind, entspricht auch den Auswertungsergebnissen. Liegt neben einer psychischen Erkrankung auch die Diagnose einer Schlafstörung vor, führt dies zu 5,7-fach höheren Arbeitsunfähigkeitstagen: Entfielen im Jahr 2017 bei einer psychischen Erkrankung auf jede Erwerbsperson 3,8 Arbeitsunfähigkeitstage, wenn keine Schlafstörung dokumentiert wurde, waren es bei Vorliegen einer Schlafstörung 21,3 Arbeitsunfähigkeitstage.

Erheblich längere Arbeitsunfähigkeitstage bei dokumentierten Schlafstörungen gab es auch bei Krankheiten des Nervensystems (3,2-fach mehr Arbeitsunfähigkeitstage) sowie Krebserkrankungen, Krankheiten des Ohres, Herz-/Kreislauferkrankungen und Stoffwechselstörungen (jeweils etwa 2,5-fach mehr). Über alle Diagnosen hinweg liegt die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage bei Erwerbspersonen mit dokumentierten Schlafstörungen 2,8-fach höher als bei Erwerbspersonen ohne Schlafstörungen (56,3 vs. 20,3 Arbeitsunfähigkeitstage).

Präventive Bemühungen müssen verstärkt werden

Gesunder Schlaf fördert nicht nur das Leistungsvermögen und die Produktivität am Arbeitsplatz, sondern auch die Gesundheit. Schlafmangel und Schlafstörungen erhöhen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen und psychische Störungen, häufige Ursachen für Frühberentungen. Darüber hinaus wird bei chronischen Schlafstörungen ein erhöhtes Demenzrisiko vermutet. Aber auch die Arbeitssicherheit fordert ausgeschlafene Mitarbeiter, denn wer nicht ausreichend schläft, hat ein höheres Risiko für Unfälle am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr. „Der Prävention von Schlafstörungen muss mehr Bedeutung zugeschrieben werden. In der Arbeitswelt können präventive Gesundheitsangebote, insbesondere in Unternehmen mit Schichtarbeit, der Entwicklung von Schlafstörungen entgegenwirken“, so Hillebrandt. 

landkartenartige Darstellung des Anteils von Erwerbspersonen mit Diagnose von Ein-und Durchschlafstörungen in Bundesländern 2017

Hintergrund
Der Barmer-Gesundheitsreport 2019 wurde von Dr. Thomas G. Grobe und seinem Team vom aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen erstellt. Den Analysen wurden den neben Daten zur Arbeitsunfähigkeit auch dokumentierte Diagnosen von Ein- und Durchschlafstörungen (ICD-10 Diagnosecodes F51,0, F51.9, G47.0, G47.9) aus der ärztlich ambulanten Versorgung sowie der Krankenhausversorgung zugrunde gelegt (Klick zum Gesundheitsreport 2019). Weitere Erkenntnisse liefert auch eine repräsentative Befragung der Barmer zur „Schlafgesundheit in Deutschland“ (www.barmer.de/p009970).