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Immer mehr Schleswig-Holsteiner in Hamburger Krankenhäusern - Barmer GEK plädiert für Ausbau der Zusammenarbeit der Länder

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Kiel (16.11.2016) Von 2010 bis 2015 ist die Zahl der Krankenhausbehandlungen von Schleswig-Holsteinern in Hamburger Krankenhäusern um 28,8 Prozent angestiegen. Wurden im Jahr 2010 73.151 Patienten aus Schleswig-Holstein in den Hamburger Kliniken stationär versorgt, waren es im Jahr 2015 insgesamt 94.246. 15,7 Prozent aller Krankenhaus-Behandlungsfälle von schleswig-holsteinischen Patienten entfielen damit 2015 auf Hamburger Kliniken. Im Jahr 2010 waren es noch 13,1 Prozent. Dies berichtet die Barmer GEK auf der Grundlage der aktuellen Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Zahl der Klinikbehandlungen von Schleswig-Holsteinern im eigenen Bundesland nahm in diesen fünf Jahren dagegen nur um 4,8 Prozent zu. 

Für Schleswig-Holsteins Barmer GEK Landesgeschäftsführer Thomas Wortmann sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: "Knapp jeder sechste schleswig-holsteinische Krankenhauspatient wählt eine Hamburger Klinik. Wie die Statistik zeigt, geschieht dies häufiger bei schwereren Krankheitsfällen. Es ist dabei gut, dass es in der Wahrnehmung der Menschen keine Barrieren gibt. Über die zaghaften Ansätze der länderübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg hinaus bedarf es aber einer viel weitergehenden gemeinsamen planerischen Vorgehensweise", so Wortmann mit Blick auf die aktuell anstehende Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein. Wichtige Parameter wie Demografieeffekte und Fachkräftemangel dürften dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Darüber hinaus sollten auch die Grundlagen für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung geschaffen werden. "Patienten bemerken häufig, dass ambulante und stationäre Versorgung nach ihrer eigenen sektoralen Logik funktionieren. Daran hat auch die Vielzahl nicht aufeinander abgestimmter gesetzgeberischer Einzelmaßnahmen zur Überwindung der Versorgungsgrenzen nichts geändert. Die Etablierung einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung mit einer Angleichung der Vergütung im Schnittstellenbereich und der Umsetzung von Mindeststandards trägt dazu bei, dass die Qualität der Versorgung verbessert werden kann und Versorgungsdefizite an der Schnittstelle überwunden werden können", erläutert Wortmann und fordert entsprechende Weichenstellungen der politisch Verantwortlichen in Bund und Land.

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