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In Sachsen bleiben immer mehr berufstätige Väter beim kranken Nachwuchs

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Dresden, 9. Februar 2018 – Wenn ein Kind krank ist, dann bleiben in Sachsen immer öfter die Väter zu Hause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Das berichtet die Barmer und bezieht sich dabei auf Daten zur Zahlung von Kinderkrankengeld.

"Im Krankheitsfall eines Kindes können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage im Jahr unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld", erklärt Barmer Landesgeschäftsführer Dr. Fabian Magerl. Im Jahr 2016 waren 26 Prozent der sächsischen Kinderkrankengeldbezieher männlich, 2017 lag deren Anteil bei 27,6 Prozent. Zwar blieben in den meisten Fällen noch immer die Mütter zu Hause, dennoch sieht Magerl einen deutlichen Trend. "In keinem anderen Bundesland beantragen mehr Väter Kinderkrankengeld als bei uns im Freistaat." Insgesamt beantragten im letzten Jahr 20.697 Barmer-Versicherte aus Sachsen Kinderkrankengeld, im Schnitt blieben die Eltern 2,2 Tage bei ihrem kranken Nachwuchs.

Sachsens berufstätige Männer sind an der Spitze, 27,6 Prozent beantragten Kinderkrankengeld.

Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld

Das sogenannte Kinderkrankengeld soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Voraussetzungen für dessen Zahlung sind:

  • Das Kind ist unter zwölf Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest gepflegt werden.
  • Dabei muss die Pflege durch ein erwerbstätiges Elternteil erfolgen, welches seiner Arbeit nicht nachgehen kann.
  • Außerdem kann keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Pflege übernehmen.

Anspruch auf Krankengeld besteht für jedes gesetzlich versicherte Kind für längstens zehn Arbeitstage pro Jahr, und zwar pro Elternteil. Alleinerziehenden zahlt die Krankenkasse pro Kind maximal 20 Tage lang Kinderkrankengeld. Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Selbstständigen 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens.

Der Antrag auf Kinderkrankengeld kann bei der Barmer online gestellt werden, auch via Barmer-Service-App. Etwa jeder zehnte Antrag erreicht die Barmer mittlerweile auf diesen Wegen.

Weitergehende Informationen unter www.barmer.de/a008786