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Landesrechnungshof kritisiert Krankenhausplanung in Rheinland-Pfalz

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Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hat erstmals einen Krankenhausplan geprüft und deutliche Kritik geäußert. Als unabhängiges staatliches Organ der Finanzkontrolle prüft er die Haushaltsführung des Landes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Aufgabe der Krankenhausplanung ist es, dem zu erwartenden Bedarf an Krankenhausleistungen geeignete medizinische Strukturen und Kapazitäten gegenüberzustellen.

Der Landesrechnungshof fordert die Landesregierung auf, die Planung der Krankenhausbetten stärker am Bedarf auszurichten. Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz weisen mit 71,3 Prozent bundesweit den niedrigsten Auslastungsgrad auf, was zu einem rechnerischen Überhang von 1.800 Betten führt. Der Landesrechnungshof bemängelt vor allem, dass die Landesregierung nicht den Empfehlungen des selbst in Auftrag gegebenen Planungsgutachtens gefolgt und zudem eine sachgerechte Anpassung der Kapazitäten innerhalb der Planungsperiode unterblieben sei. Vielmehr seien bestehende Strukturen fort- und festgeschrieben und Schließungen von vornherein ausgeschlossen worden.

Barmer teilt Kritik des Landesrechnungshofs

Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland, teilt diese Auffassung: „Die Einschätzung des Landesrechnungshofs entspricht unseren Erfahrungen aus dem Krankenhausplanungsausschuss“. Hier hätten die Krankenkassen oft im Sinne des Rechnungshofs argumentiert, konnten sich dort mit ihrer Ansicht jedoch nicht immer durchsetzen. Die Kriterien „Bedarfsgerechtigkeit“ und „Qualität“ seien in der Vergangenheit zu Gunsten des Kriteriums „Wohnortnähe“ bei der Planung unzureichend berücksichtigt worden. „Der niedrige Auslastungsgrad der Klinken verdeutlicht, wie dringend eine Konzentration nötig ist. Dennoch bleiben wichtige Strukturanpassungen bislang weitgehend aus“, meint Kleis.

Auch der Landesrechnungshof empfiehlt den Abbau von Doppelstrukturen sowie die Berücksichtigung einer Zumutbarkeitsgrenze für die zeitliche und entfernungsmäßige Erreichbarkeit von Krankenhäusern. Er macht deutlich, dass derzeit 99,6 Prozent der Bevölkerung ein Haus der Grundversorgung in 30 Minuten Fahrzeit erreichen können und somit die flächendeckende Versorgung ausreichend gewährleistet ist.

Auf grenzüberschreitende Versorgung besonders achten

Laut Kleis sei es erfreulich, dass einige Empfehlungen des Landesrechnungshofs nun durch das aktuelle Planungsgutachten geprüft werden sollen. Auch auf die grenzüberschreitende Versorgung solle ein besonderes Augenmerk gelegt werden. „Dies begrüßen wir ausdrücklich, da es durch die hohe Anzahl von Maximalversorgern an der Landesgrenze, wie zum Beispiel dem Uniklinikum Heidelberg, eine hohe Relevanz für Rheinland-Pfalz besitzt“, betont die Landesgeschäftsführerin.

Wünschenswert für die Zukunft sei vor allem, dass das Land selbst eine aktive Steuerung der Versorgung betreibe und diese nicht wie in der Vergangenheit lediglich auf Antrag der Krankenhäuser vorgenommen werde. Auch im Bereich der Qualitätssicherung solle Rheinland-Pfalz keine eigenen Wege gehen, sondern auf Bundesebene ausgearbeitete Qualitätsvorgaben konsequent und einheitlich umsetzen. „Wir halten es nicht für vertretbar, dass rheinland-pfälzische Patienten von geltenden Mindeststandards in der Qualität ausgenommen werden sollen“, unterstreicht Kleis.