Dunja Kleis vor einer Wand.
STANDORTinfo für Rheinland-Pfalz und Saarland

"Künftige Krankenhausplanung geht in vielen Punkten in die falsche Richtung"

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Die Hälfte der Legislaturperiode der rheinland-pfälzischen Koalitionäre ist vorbei. Die Redaktion der STANDORTinfo hat mit Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland, zur gesundheitspolitischen Halbzeitbilanz der Landesregierung in Rheinland-Pfalz gesprochen.

Frau Kleis, was hat die rheinland-pfälzische Landesregierung in den ersten zweieinhalb Jahren im Bereich Gesundheitspolitik gut gemacht?
Wichtig ist, dass die Landesregierung eine Landarzt-Offensive für den Kampf gegen den drohenden Ärztemangel auf dem Land gestartet hat. Darin finden sich viele gute Ansätze.

Welche sind das?
Die Idee einer Landarztquote ist richtig. Bis zu zehn Prozent der Medizin-Studienplätze in Rheinland-Pfalz sollen künftig an Bewerber vergeben werden können, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für bis zu zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Dazu soll in einem Auswahlverfahren neben der Abiturnote auch die persönliche und fachliche Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs, zum Beispiel durch eine vorherige Berufsausbildung im Gesundheitsbereich, und die Eignung für die hausärztliche Tätigkeit auf dem Land beurteilt werden. Auch die Erhöhung der Medizin-Studienplätze um 13 Prozent bis zum Ende der Legislaturperiode ist ein starkes Signal. Die Maßnahme der Landarzt-Offensive reichen aber nicht.

Weshalb?
Die akademische und nachuniversitäre Ausbildung von Ärzten dauert lange. Die Landarztquote greift erst um 2030 herum. Wichtiger wäre, Ärzten mehr Möglichkeiten für die Anstellung in einer Praxis zu geben. Das lässt sich deutlich schneller umsetzen.

Welche Vorteile hätte das?
Ärzte arbeiten zurzeit selbstständig in ihren Praxen und benötigen hierfür eine Praxiszulassung. Das Führen einer eigenen Praxis gleicht dem Führen eines eigenen Unternehmens und ist dementsprechend zeitintensiv. Medizinabsolventen ist heutzutage allerdings eine gute Work-Life-Balance wichtig. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt eine immer größere Rolle. Beides ist eher im Angestelltenverhältnis darstellbar.

Wie sollen Möglichkeiten für mehr Angestelltenverhältnisse bei Ärzten geschaffen werden?
In strukturschwachen Regionen sollten Ärzte die Möglichkeit erhalten, ihre Praxis-Zulassung nicht nur in einem Medizinisches Versorgungszentrum in ein Angestelltenverhältnis umzuwandeln wie bisher, sondern auch in einer Eigeneinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung oder in einem Regionalen Versorgungsverbund. So würde das finanzielle Risiko der Praxisführung minimiert werden. Das Modell der Eigeneinrichtung wird zum Beispiel in Thüringen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt praktiziert. Die Angebote richten sich hier vor allem an junge Ärzte, die sich oft nicht sofort selbstständig machen wollen. Die Landesregierung kann sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung für dieses Modell einsetzen.

Gibt es weitere Probleme, die die Landesregierung im Bereich Gesundheitspolitik besser hätte lösen können?
Die Krankenhausplanung für die Jahre 2019 bis 2025 weist nach bisherigen Äußerungen des Gesundheitsministeriums in vielen Punkten in die falsche Richtung. Der Landesrechnungshof und das von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebene IGES-Gutachten zeigen beide auf, dass die Auslastung der Krankenhausbetten in Rheinland-Pfalz zu gering ist. Der Wunsch der Barmer ist, diesen Bettenüberhang abzubauen.

Damit wäre es aber nicht getan, oder?
Richtig. Genauso wünschenswert ist es, Qualitätskriterien für die Behandlung von Krankenhauspatienten einzuführen und durchzusetzen. Ein eingespieltes und routiniertes OP-Team macht weniger Fehler als OP-Teams, die gewisse Eingriffe relativ selten durchführen. Die Spezialisierung von Krankenhäusern auf bestimmte Eingriffe ist daher für die Patientensicherheit sinnvoll und erhöht die Qualität der medizinischen Versorgung. Es werden zu viele komplizierte Operationen in Kliniken durchgeführt, die dafür in der Regel aufgrund zu niedriger Fallzahlen keine ausreichende Erfahrung und Routine haben können. Das gefährdet die Patientensicherheit im Krankenhaus.

Qualität bedeutet also vor allem Mengenvorgaben für Krankenhäuser in Bezug auf Operationen?
Genau. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für gewisse Operationen Mindestmengen definiert, die ein Krankenhaus vorweisen muss, um die Operation anbieten zu dürfen. Das Land müsste weitere Mindestmengen für Krankenhäuser in die Krankenhausplanung aufnehmen, um sie für die Krankenhäuser verbindlich zu machen. Unabhängig davon muss es selbstverständlich sein, dass die Krankenhäuser die Einhaltung von Qualitätsvorgaben regelmäßig und verbindlich gegenüber dem Land nachweisen. Das Land sollte die Einhaltung von Qualitätsvorgaben im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings überprüfen und gegebenenfalls Sanktionierungen aussprechen.

Laut INEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gibt es in Rheinland-Pfalz einen jährlichen Investitionsbedarf von 314 Millionen Euro. Ein Gutachten des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2016 geht von einem aufgelaufenen Investitionsstau in Milliardenhöhe aus. Die Fördersumme des Landes für Krankenhäuser lag 2017 bei 117 Millionen Euro. Reicht das aus Ihrer Sicht?

Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung eine Aufstockung auf rund 130 Millionen Euro bis 2020 in Aussicht gestellt. Die Anhebung der Fördersumme wäre ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus. Die Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser, also zum Beispiel von Renovierungen und Neubauten, ist per Gesetz Aufgabe der Länder. Erhalten die Krankenhäuser nicht genug Geld vom Land für die Investitionskosten, nehmen sie das Geld der Krankenkassen, das eigentlich für die Bezahlung des Personals vorgesehen ist, und begleichen damit die Kosten für die Investitionen. Das ist eine ungewollte Quersubventionierung, die zu Personalengpässen bei Krankenhäusern beiträgt.

Wie soll die Finanzierungslücke vonseiten des Landes in Zeiten der Schuldenbremse geschlossen werden?
Die Barmer hat angeboten, bei der Finanzierung der Krankenhausinvestitionskosten einzusteigen im Tausch gegen ein Mitentscheidungsrecht bei der Krankenhausplanung. Dies gilt allerdings nicht für den Abbau des Investitionsstaus. Hier muss der Bund aushelfen. Die Krankenhausinvestitionsfinanzierung ist keine hoheitliche Aufgabe der Landesregierung, wie manchmal behauptet wird. Im Bereich der Schließung von Krankenhäusern, die von den Kassen über den sogenannten Krankenhaustrukturfonds mitfinanziert werden, haben die Kassen auch ein Mitspracherecht.

Welche Wünsche haben Sie an die Landesregierung für die zweite Hälfte der Legislaturperiode?
Ich habe zwei Wünsche. Erstens muss eine deutliche Verzahnung von Investitions- und Strukturpolitik erfolgen. Geld für Krankenhausinvestitionen soll vorrangig an Kliniken vergeben werden, die die Qualitätskriterien des Landes erfüllen. Das soll ein weiterer Anreiz für Kliniken sein, im Sinne der Patientensicherheit sich stärker um die Einhaltung von Qualitätsvorgaben zu bemühen.

Und zweitens?
Für eine nachhaltige Entwicklung sollte Rheinland-Pfalz eine Mindestinvestitionsquote einführen. Das bedeutet, dass ein fester und auskömmlich hoher Prozentsatz des von den Kassen für Operationen und Personal zur Verfügung gestellten Geldes, vom Land für Krankenhausinvestitionen bereitgestellt wird. Profitieren sollten von diesem Geld vor allem die Häuser, die Mindestmengen und Qualitätsindikatoren erfüllen und dies regelmäßig und verbindlich nachweisen.

Frau Kleis, vielen Dank für das Gespräch.