Pressemitteilungen aus Rheinland-Pfalz und Saarland

Barmer fordert zukunftssichere Kliniklandschaft

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Mainz, 7. Januar 2020 – Die Barmer setzt sich für eine Kliniklandschaft ein, die den Patienten dauerhaft ein Höchstmaß an Behandlungsqualität verspricht. Darauf weist die Krankenkasse anlässlich des heutigen Ministerrat-Beschlusses zur „Landesverordnung zum Sicherstellungszuschlag nach dem Krankenhausentgeltgesetz zur Sicherstellung der flächendeckendenden Krankenhausversorgung“ hin. „Das Land Rheinland-Pfalz muss die stationäre Versorgung der Bevölkerung für die Zukunft krisensicher aufstellen. Mit der Landesverordnung löst die Landesregierung nicht die Probleme der rheinland-pfälzischen Kliniklandschaft, sondern zementiert sie“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Laut Kleis ist es Aufgabe der Landesregierung, die Krankenhausstrukturen im Land so zu ordnen, dass ausreichend große, leistungsfähige und auf bestimmte medizinische Leistungen spezialisierte Krankenhäuser ausgewiesen werden, ohne dass auf engstem Raum von Kliniken die gleichen medizinischen Angebote entstehen. Daneben muss eine flächendeckende stationäre Grundversorgung für alle Rheinland-Pfälzer gegeben sein. „Es geht bei den nötigen Veränderungen also weniger um Schließungen als um Restrukturierungen. Viele kleine Krankenhausstandorte werden auch weiterhin gebraucht, aber in anderer Funktion“, meint Kleis. Bei einzelnen Standorten könne überprüft werden, ob sich die medizinische Versorgung nicht qualitativ genauso gut über ein Medizinisches Versorgungszentrum sicherstellen lasse.

„Qualität muss handlungsleitend sein bei Krankenhausplanung“

„Ein Krankenhaus ist nicht deshalb ein gutes Krankenhaus, weil es da ist, sondern nur, wenn es eine gute Behandlungsqualität bietet. Hier zeigen wissenschaftlichen Studien, dass die Behandlung in einer Klinik mit höherer Fallzahl trotz weiterer Anfahrtswege die Überlebenswahrscheinlichkeit erhöht“, betont die Barmer-Landesgeschäftsführerin. Dies gelte vor allem für Notfallindikationen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Daraus folge, dass in der Krankenhausplanung nicht nur das Kriterium „Wohnortnähe“, sondern eine strikte Qualitätsorientierung handlungsleitend sein müsse.

Kleis appelliert an die Landesregierung, ihrer Verantwortung bei der Finanzierung der Investitionen von Krankenhäusern nachzukommen: „Kliniken sind oft gezwungen, mit dem Geld der Krankenkassen, das für die Bezahlung des Personals verwendet werden soll, Renovierungen oder Neubauten mitzufinanzieren, da das Land hierfür nicht genug Geld gibt. Wenn das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium behauptet, die Klinikmisere im Land sei in einer nicht ausreichenden Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen begründet, leugnet es seine eigene Verantwortung sowohl für die Krankenhausplanung als auch für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhaus-Investitionskosten.“ Die Krankenkassen sollten sich ganz offiziell an der Investitionskostenfinanzierung beteiligen und dafür ein verbindliches Mitspracherecht erhalten.