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Kinderbetreuung: Frauen im Saarland tragen Hauptlast in Pandemie

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Saarbrücken, 11. Mai 2021 – Berufstätige Frauen im Saarland tragen in der Corona-Krise die Hauptlast bei der Kinderbetreuung. Das zeigt eine Analyse der Krankenkasse Barmer zur Inanspruchnahme des zu Jahresanfang eingeführten pandemiebedingten Kinderkrankengelds. „Es sind die Frauen, die vornehmlich zuhause bleiben, um Schul- und Kindergartenkinder zu betreuen. Saarländische Frauen haben im ersten Quartal des Jahres 2021 fast doppelt so oft das pandemiebedingte Kinderkrankgeld in Anspruch genommen wie saarländische Männer“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Barmer-versicherte Frauen im Saarland haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres insgesamt 354 Mal pandemiebedingtes Kinderkrankengeld erhalten. Unter den Barmer-versicherten Männern in dem Bundesland waren es nur 182. Damit ging gerade einmal jeder dritte Antrag auf pandemiebedingtes Kinderkrankgeld auf das Konto von Barmer-versicherten Männern im Saarland (34,0 Prozent). Die höchste Männerquote bei den Anträgen auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld registrierte die Krankenasse in Sachsen (39,0 Prozent), die niedrigste in Nordrhein-Westfalen (28,5 Prozent).

Neues Kinderkrankengeld: Barmer erwartet weiter hoher Nachfrage

Bei Barmer-versicherten Müttern im Saarland kamen im ersten Quartal des laufenden Jahres 987 Tage zusammen, an denen sie das neue Kinderkrankengeld erhielten. Bei Barmer-versicherte Vätern in dem Bundesland waren es 501 Tage. „Das neue Kinderkrankengeld wird stark nachgefragt und das ist gut so. Eltern müssen in diesen Zeiten unterstützt werden“, sagt Kleis. Die Nachfrage nach dem pandemiebedingten Kinderkrankengeld werde erst nachlassen, wenn die Zahl der Covid-19-Infektionen durch die Impfkampagne nachhaltig sinke.

Eltern können pro Jahr zehn Kinderkrankentage beantragen, wenn sie ihr bis zu zwölf Jahre altes krankes Kind zuhause betreuen. Seit diesem Jahr kann jedes Elternteil pro Kind jeweils 30 Kinderkrankgeldtage erhalten, maximal aber 65 Tage, wenn die Kinderbetreuung pandemiebedingt ausfällt. Alleinerziehende haben bei pandemiebedingtem Ausfall der Kinderbetreuung Anspruch auf 60 Kinderkrankengeldtage pro Kind, höchstens aber 130 Tage. „Barmer-Versicherte können ohne Kita- oder Schulbescheinigung pandemiebedingtes Kinderkrankengeld erhalten. Wenn sie ihr Kind aufgrund der Pandemie zuhause betreuen müssen, reicht ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus“, berichtet Kleis.

Kontakt für die Presse:

Boris Wolff
Pressesprecher Barmer Rheinland-Pfalz, Saarland
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