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Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG)

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Kommentar von Leif Weinel

„Die auf Bundesebene festgelegten qualitativen Voraussetzungen zur stationären Behandlung und Mindeststandards für planbare Leistungen dienen in besonderem Maße der Patientensicherheit. Dem steht allerdings die vorgesehene Ermächtigung des Landes entgegen, die Geltung dieser planungsrelevanten Qualitätsindikatoren und Mindestmengen einzuschränken bzw. auszuschließen. Es ist nicht vertretbar, dass niedersächsische Patienten von geltenden Mindeststandards in der Qualität ausgenommen werden sollen. Begrüßenswert ist die Einführung eines anonymen Fehlermeldesystems, Mortalitätskonferenzen und Standards für Arzneimittelkommissionen. Dies wird die Patientensicherheit in Niedersachsen verbessern.“

Leif Weinel, Politikreferent der Barmer in Niedersachsen


Leif Weinel
Politikreferent der Barmer in Niedersachsen, erreichen sie unter 0800 3320603055