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Quarantäne durch Coronaviren: Was Arbeitnehmer beachten müssen

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Hannover, 2. März 2020 – Immer mehr Menschen in Niedersachsen infizieren sich mit dem Coronavirus. Das wirkt sich auch auf das Arbeitsleben aus. Welche Rechte und Pflichten haben jetzt die Arbeitnehmer? Welche Konsequenzen drohen ihnen im Falle einer Quarantäne? „Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen“, sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der Barmer. Ab der siebten Woche einer Quarantäne werde eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Diese müsse der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen. Darüber hinaus sei es die Pflicht des Arbeitnehmers, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren.

Arbeitgeber muss Fürsorgepflicht wahren

Der Arbeitgeber wiederum müsse seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft nachkommen. „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion muss der Arbeitgeber den Betroffenen umgehend nach Hause schicken und ihn anweisen, seinen Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren“, erläutert Sander. Von Rückkehrern aus aktuellen Risikogebieten könne er zudem eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ verlangen. Das Gesundheitsamt müsse bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorlägen. Bei einer Infektion mit dem Coronavirus zeigten sich meist Symptome ähnlich einer Erkältung, wie zum Beispiel Fieber und Husten. Bei einem Verdachtsfall solle die betroffene Person möglichst schnell einen Arzt kontaktieren, so Sander. Die Krankenkassen übernähmen die Kosten für den Test auf den Coronavirus bei begründeten Verdachtsfällen. Anspruch auf diesen Test haben Risikogruppen wie Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. 

Coronavirus-Hotline der Barmer weiter aktiv

Die kostenlose Telefon-Hotline ist auch weiterhin rund um die Uhr für alle Interessierten erreichbar, also nicht nur für Barmer-Versicherte. Unter der Rufnummer 0800 84 84 111 stehen medizinische Experten Rede und Antwort. Zudem hat die Krankenkasse auf ihrer Homepage unter www.barmer.de/p014554 eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten rund um das Virus zusammengestellt.