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Masernfälle im Land versechsfacht: Impfung kann Leben retten

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Hannover, 18. Februar 2020 – In Niedersachsen hat sich die Zahl der Masernfälle innerhalb eines Jahres mit 108 auf das Sechsfache erhöht, berichtet die Barmer und beruft sich dabei auf die aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts. Zum Vergleich: 2018 wurden im Land lediglich 18 Masernerkrankungen registriert, ein Jahr zuvor 15. In Bremen kamen in 2019 drei Fälle vor, im Jahr davor waren es zwei. Daher rät die Barmer den Versicherten, ihren Impfstatus zu überprüfen. "Masern sind keine Kinderkrankheit. In den vergangenen Jahren erkrankten nicht nur Kleinkinder, sondern vermehrt auch Ältere. Zwar ist die Gesamtzahl noch relativ gering, aber wir müssen den Trend stoppen", mahnt Barmer-Landesgeschäftsführerin Heike Sander. 

Masernschutzgesetz greift ab März

Kinder sollen nur dann einen Platz in der Kindertagesbetreuung bekommen, wenn sie gegen Masern geimpft wurden. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt. Eine Aufnahme in eine Kindertagesbetreuung erfolgt nur, wenn ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinschaftseinrichtungen müssen sich gegen Masern impfen lassen. „Bisher konnten nicht genug Kinder und Erwachsene gegen Masern geimpft werden, als dass ein ausreichender Infektionsschutz für die Bevölkerung besteht. Mit dem Masernschutzgesetz sollen die Menschen nun besser vor dieser gefährlichen Infektionskrankheit geschützt und Masern auf Dauer ausgerottet werden“, so Heike Sander. 

Gründe für die Einführung der Impfpflicht

Masern werden häufig als „Kinderkrankheit“ unterschätzt. Dabei gehören sie zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Masern können schwere Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen und bei schwerem Verlauf tödlich enden. Bereits im Jahr 1984 haben die Mitgliedstaaten der europäischen Region und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen, Masern schrittweise zu eliminieren und weltweit auszurotten. Zur Prävention von Masern stehen gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln. Um die Verbreitung von Masern zu verhindern, ist eine Impfrate von mehr als 95 Prozent erforderlich. Diese wird in Deutschland nicht erreicht. Mit der Einführung der Masernschutzimpfung möchte Deutschland die Menschen vor Masern schützen und das WHO-Ziel erreichen. 

Wie erfolgt eine Impfung gegen Masern?

Eine Masernschutzimpfung erfolgt mit abgeschwächten Masernviren, also mit einem Lebendimpfstoff. Sie wird in der Regel in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln und Windpocken verabreicht und gut vertragen. 

Wann sollte eine Masernimpfung erfolgen?

Um die gesetzlichen Vorgaben für die Aufnahme in die Kindertagesbetreuung zu erfüllen, sollte ein Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres die erste, und vor Vollendung des zweiten Lebensjahres die zweite Masernschutzimpfung erhalten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt bei Kindern, die in diesem Zeitraum nicht geimpft wurden, die Impfung unbedingt bis zum 18. Lebensjahr nachzuholen. Auch Erwachsene sollten sich gegen Masern impfen lassen, wenn sie nach 1970 geboren wurden und nicht wissen, ob sie in der Kindheit an Masern erkrankt waren oder einen Impfschutz haben. 

Weiterführende Informationen

Fragen und Antworten zu Masern aus medizinischer Sicht: www.barmer.de/s000553

Informationen zum Thema Impfen allgemein: www.barmer.de/s000862