Pressemitteilungen aus Niedersachsen und Bremen

Niedersachsen bei Hilfsmittelverordnungen weit vorne: 108 Euro je Versicherten im Jahr

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Hannover, 23. April 2019 – Ob Hörgerät, Kompressionsstrümpfe oder Prothese, in kaum einem anderen Bundesland im Norden wurden im Jahr 2017 mehr medizinische Hilfsmittel verordnet als in Niedersachsen. Auf 100 Versicherte kommen im Land 82 Hilfsmittelverordnungen. Spitzenreiter ist Mecklenburg-Vorpommern mit 88 Verordnungen, Bremen verzeichnet lediglich 79 Verordnungen. Die Hilfsmittelquote liegt hierzulande 2,5 Prozent über dem Bundesschnitt, in Bremen 1,3 Prozent darunter. Das geht aus dem aktuellen Heil- und Hilfsmittelreports der Barmer hervor. „Hilfsmittel können dabei helfen, vorübergehende oder dauerhafte Beschwerden auszugleichen oder auch diesen vorzubeugen und den Alltag zu erleichtern“, erklärt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Niedersachsen und Bremen. Jeder Vierte ist auf eine Gehhilfe, orthopädische Schuhe oder ein anderes unterstützendes Mittel angewiesen.

Hohe Ausgaben für die medizinische Versorgung

Auch die Kosten für Hilfsmittel sind in Niedersachsen überdurchschnittlich hoch, 108 Euro je Versicherten wurden 2017 ausgegeben. Spitzenreiter ist hier Thüringen mit über 114 Euro je Versicherten. Der Bundesschnitt liegt bei rund 106 Euro, in Bremen kamen 105 Euro zusammen. Insgesamt sind die Hilfsmittelausgaben von 2015 bis 2017 um 12,1 Prozent auf zuletzt insgesamt 1,05 Milliarden gestiegen und werden in Zukunft weiter steigen. Grund dafür könne der demographische Wandel sein. Laut dem Report der Barmer wuchsen bundesweit die gesamten Aufwendungen für die Heilmittel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie in den Jahren 2015 bis 2017 um sechs Prozent auf zuletzt 855 Millionen Euro. Bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Krankenbetten oder Atemgeräten war der Zuwachs noch deutlich stärker. Hier bedeutet der Anstieg auf 1,05 Milliarden Euro im Jahr 2017 ein Plus von 12,1 Prozent seit dem Jahr 2015. „Auch in Zukunft werden die Kosten bei der Heil- und Hilfsmittelversorgung weiter ansteigen. Durch die geplanten Gesetzesänderungen werden die Ausgaben allein bei den Heilmitteln wiederum im dreistelligen Millionenbereich anwachsen“, sagt Sander. So sehe das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, die Vergütungen für Therapeuten im Heilmittelbereich auf dem bundesweit höchsten Niveau zu vereinheitlichen. Mehr unter www.barmer.de/p010859