Ein Notarztwagen
STANDORTinfo für Mecklenburg-Vorpommern

Notfallversorgung effizient organisieren

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Aus: Gesundheitspolitische Positionen der Barmer Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl 2021

Die Notfallversorgung bedarf einer umfassenden Reform. Das bestehende System muss effektiver und effizienter und für hilfesuchende Patientinnen und Patienten klar strukturiert werden. Im Rahmen der abschließenden Lesung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) im Bundestag wurde zumindest ein erster Reformschritt gegangen, indem ein Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus eingeführt wird. Die Entwicklung einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung ist eines der wichtigsten Projekte der nächsten Legislaturperiode im Bund sowie in Mecklenburg-Vorpommern.

Die aktuelle Notfallversorgung aus ärztlichem Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen in Kliniken und dem Rettungsdienst muss dringend zu einem integrierten System weiterentwickelt werden. Darüber waren sich die Sachverständigen bei der Anhörung zum Thema Notfallversorgung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages im Juni einig. Auch die Experten in der Enquete-Kommission in Mecklenburg-Vorpommern sprachen sich für eine sektorenübergreifende, strukturierte Notfallversorgung mit Integrierten Notfallzentren aus. Dazu gehört auch die Schaffung eines eigenständigen Leistungsbereichs für den Rettungsdienst im SGB V--Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.

Notfallversorgung neu ausrichten

Mit dem GVWG wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, ein standardisiertes und bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus zu entwickeln. Damit kann Patientinnen und Patienten, die ambulant behandelbar sind, der Weg in die richtige Versorgungsebene zugewiesen werden. Auf diese Weise werden die Kapazitäten der Krankenhäuser entlastet und stehen für tatsächliche Notfälle zur Verfügung. Patientinnen und Patienten, die in der vertragsärztlichen Versorgung behandelt werden können, erhalten nach einem Ersteinschätzungsverfahren einen erleichterten Zugang zur Terminvermittlung durch die Terminservicestellen, sie benötigen keine Überweisung mehr.

Die Neuregelungen aus dem GVWG können nur ein erster Schritt für eine umfassende Reform der Notfallversorgung sein. Diese Reform ist jedoch notwendig, um klare Versorgungsstrukturen für die Notfallbehandlung von Patientinnen und Patienten zu schaffen und Fehlanreize aus drei bislang nebeneinander bestehenden Versorgungsbereichen zu beenden. Dazu braucht es allerdings den Reformwillen von Bund und Ländern. 

Status Quo der Notfallversorgung


In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt aktuell eine Überplanung der Rettungswachen und des bodengebundenen Rettungsdienstes. Das in diesem Zusammenhang beauftragte Gutachten empfiehlt zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung weitere Rettungswachen und Rettungsmittel. Hier ist kritisch zu hinterfragen, ob diese Maßnahmen zu einer wirklichen Qualitätsverbesserung der Notfallversorgung führen. Schon heute sind die Rettungseinsätze im Land rückläufig. Hochgerechnet auf die einzelne Rettungswache, würden weitere Wachen dazu führen, dass teilweise nur noch 1-2 Einsätze pro Tag gefahren würden – eine Entwicklung, die weder qualitativ befriedigt noch wirtschaftlich ist.

Im Notfall sind teilweise längere Strecken zum geeigneten Krankenhaus zurückzulegen. Dabei zählt jedoch nicht primär die Zeit, um vom Ort des Notfalls zum geeigneten Krankenhaus zu gelangen, sondern vielmehr die Zeit bis zur Einleitung der ersten Behandlungsschritte. Dazu muss das Krankenhaus, das den Notfall aufnimmt, bereits bei Ankunft des Rettungswagens für den Patienten vorbereitet sein.

Projekt "Telenotarzt" landesweit umsetzen 

Außerdem sollten im Rettungswagen erste wichtige Schritte durch den Notarzt oder entsprechend ausgebildete Rettungssanitäter unternommen werden können. Insbesondere braucht es eine stabile und von Anfang an bestehende telemedizinische Anbindung zum anzusteuernden Krankenhaus. Der in Mecklenburg-Vorpommern erprobte „Telenotarzt“ sollte, wie auch in der Enquete empfohlen, landesweit umgesetzt werden.