Pressemitteilungen aus Mecklenburg-Vorpommern

Ambulante Pflegeeinrichtungen besser kontrollieren

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Schwerin (19. April 2016) Vor dem Hintergrund der aktuell festgestellten Missstände und der massiven Betrugsvorwürfe fordert die Barmer GEK in Mecklenburg-Vorpommern mehr Kontrolle insbesondere in ambulanten Wohn- und Betreuungsformen. Bei ambulanten Pflegewohngemeinschaften haben die Kranken- und Pflegekassen so gut wie keine Kontrollmöglichkeiten, beklagt Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach.

Aber auch die Heimaufsichten sind bei diesen Betreuungsformen nicht mit ausreichenden Kompetenzen ausgestattet. Bisher ist auf Landesebene laut Einrichtungsqualitätsgesetz lediglich eine Anzeige nach Aufnahme des Betriebes notwendig. Eine Überprüfung der Wohngemeinschaft kann, muss aber nicht vorgenommen werden, kritisiert die Krankenkasse. "Nur bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit muss geprüft werden. Regelmäßige Kontrollen sind im Gesetz nicht vorgesehen. Hier muss aus unserer Sicht dringend nachjustiert werden".

Keine verkappten Pflegeheime unter dem Deckmantel einer WG

Die Barmer GEK bedauert, dass durch die aktuellen Fälle die ambulante Pflege insgesamt diskreditiert wird. Henning Kutzbach: "Wir haben hohen Res-pekt vor der Arbeit der ambulanten Pflegedienste, die jetzt durch wenige "schwarze Schafe" zu Unrecht insgesamt skandaliert werden". Umso wichtiger ist es für den Chef der zweitgrößten Krankenkasse im Land, dass durch transparente Prüfungen Pflegedienste, die nicht den Qualitätsansprüchen genügen, von der Versorgung ausgeschlossen werden. Die Krankenkasse fordert daher, dass in ambulant betreuten Wohngemeinschaften regelmäßige und unangekündigte Kontrollen durch die Heimaufsicht oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgen müssen.

Gleichzeitig muss die ursprüngliche Intention des Gesetzes, dass pflege- oder betreuungswürdige Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt selbst organisieren, wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Henning Kutzbach: "Eine ambulante Wohngemeinschaft darf nicht ein verkapptes Pflegeheim sein, die nur eingerichtet wurde, um die strengeren Bestimmungen des stationären Bereichs zu umgehen.

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